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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (Bsp. Öl, Holzpellets) für private Haushalte – Antragstellung bis 20. Oktober 2023

Der Bundestag hat Anfang des Jahres Härtefallhilfen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die
2022 in Folge des russischen Angriffskrieges von einer extremen Preissteigerung bei nicht
leitungsgebundenen Energieträgern betroffen waren. Die Härtefallhilfe wird gewährt für
Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdoppelung ihrer
Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesen
verdoppelten Betrag hinausgehen. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von
mindestens 100 Euro pro Haushalt. Basis der Berechnung ist ein bundesweit festgelegter
Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
In Baden-Württemberg wird hierfür das zentrale Antragsportal der “Kasse.Hamburg” eingesetzt,
welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen
über das Online-Portal entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als
Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge.
Die Härtefallhilfe kann über das ONLINE-PORTAL -
serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry
beantragt werden, auf dem Rechnungen und weitere rechtlich notwendige Nachweise hochgeladen
werden.
Über den ONLINE-RECHNER - https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab
ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.
Private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und
Kohle heizen und bisher noch keinen Antrag gestellt haben, können noch bis 20.Oktober 2023
entsprechende Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Für Fragen hat das Land eine Telefonhotline unter der Nummer 0711/126-1600 eingerichtet. Hier
können auch Papieranträge bestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Antragstellende auf der Homepage des Umweltministeriums -
um.baden-wuerttemberg.de/haertefallhilfe-privathaushalt.
Der Service zum Versand der Papierformulare an die Antragstellenden kann nur noch bis zum 11.
Oktober 2023, 17:00 Uhr, über die eingerichtete Hotline in Anspruch genommen wenden. Wenn bei
der Stellung des Onlineantrags der Kommunikation per E-Mail nicht zugestimmt wird, kann das
Antragsformular für den Papierantrag über das Online-Portal heruntergeladen, ausgefüllt,
unterschrieben und per Post versendet werden.
Die versendeten Papieranträge müssen bis zum 20. Oktober 2023 eingegangen sein. Papieranträge
sind direkt an den beauftragten IT-Dienstleister zu schicken. Die Adresse lautet DRIVEPORT,
Gasstraße 27, 22222 Hamburg. Die Adresse ist auch auf dem Papierformular abgedruckt. Alternativ
kann bis zum 20. Oktober 2023 um 23:59 Uhr ein Antrag über das Onlineportal gestellt werden.

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