Blaufelden (Druckversion)

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplans der Gemeinde Blaufelden für das Haushaltsjahr 2024

A. Haushaltssatzung der Femeinde Blaufelden für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit aktuellen
Fassung hat der Gemeinderat am 19.02.2024 folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
19.709.850 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
-22.109.039 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von
-2.399.189 €
(Saldo aus 1.1 und 1.2)
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von
0 €
(Saldo aus 1.4 und 1.5)
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von
-2.399.189 €
(Summe aus 1.3 und 1.6)
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
17.908.700 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
-18.702.309 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts von
-793.609 €
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
7.018.750 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
-13.939.900 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
-6.921.150 €
Investitionstätigkeit von (Saldo aus 2.4 und 2.5)
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf von
-7.714.759 €
(Saldo aus 2.3 und 2.6)
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.800.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-400.300 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
1.399.700 €
Finanzierungstätigkeit von (Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
Saldo des Finanzhaushalts von (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-6.315.059 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
1.800.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf
12.961.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
4.400.000 €
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
420 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
400 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf
345 v. H.
der Steuermessbeträge.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustandegekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Blaufelden, 19.02.2024
gez.
Michael Dieterich
Bürgermeister


B. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 26.03.2024, Az.: L1.2-092.411 die Gesetz-mäßigkeit der am 19.02.2024 beschlossenen und am 20.02.2024 vorgelegten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 121 Abs. 2 GemO für das Jahr 2024 bestätigt.
 

C. Auslegung des Haushaltsplans
Gemäß § 81 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 an sieben Tagen aus. Die Unterlagen können von Montag, den 15.04.2024 bis einschließlich Dienstag, den 23.04.2024 im Rathaus Blaufelden, Hindenburgplatz 4, 1. OG (Vorzimmer Bürgermeister) während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden

 

Haushaltsplan (PDF-Datei)

http://www.blaufelden.de//rathaus/blaufelden-aktuell