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Landratsamt Schwäbisch Hall Wie schütze ich das Gewässer vor meiner Haustüre?

Bäche und Flüsse haben eine wichtige Funktion im Naturhaushalt - mit der umgebenden Natur bilden sie ein Netzwerk, das Lebensräume für unzählige Pflanzen und Tierarten bietet.
Gewässerrandstreifen schützen unsere Bäche und Flüsse. Sie bilden Pufferzonen gegen Stoffeinträge und bieten dem Gewässer durch Bäume und Sträucher Beschattung an heißen Tagen. Sie stärken den Naturhaushalt durch eine Vernetzung der Lebens- und Rückzugsräume und prägen das Landschaftsbild.
 
Bei Hochwasser kann die Nutzung der Auen und der Flächen an Gewässern zur Gefahr für den Menschen werden. Durch die die Festlegung von Gebieten, welche von Überschwemmungen betroffen sein können (sogenannte Überschwemmungsgebiete) und einer Regelung zur Nutzung dieser Gebiete, wird diese Gefahr reduziert.
 
Um die Wirksamkeit dieser Bereiche zu erhalten und die Gewässer langfristig zu schützen, sind gemeinsame Anstrengungen von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Organisationen erforderlich. Insbesondere Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustüre – damit aber auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.
Gewässerrandstreifen ab Böschungsoberkannte, innerorts 5 m und im Außenbereich 10 m, sind freizuhalten. Ablagerungen gehören nicht ans Gewässer. Bauaktivitäten in Überschwemmungsgebieten sind zu unterlassen. Maßnahmen welche der Hochwasservorsorge und -bewältigung dienen sollten unterstützt werden.
 
Durch die Einhaltung dieser Pflichten tragen Gewässeranlieger nicht nur zum Schutz ihres Eigentums bei, sondern schaffen Sicherheit und Resilienz für unsere Gewässer und die Gemeinschaft gegenüber Hochwasserereignissen.
 
Für nähere Informationen stellt das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg Hochwasserrisikokarten und weitere Umweltdaten zur Verfügung, welche sie unter UDO Umwelt- und Kartendienst der LUBW online kostenfrei einsehen können.
Außerdem können Gewässeranlieger unter folgendem Link weiter Informationen erhalten:  https://wbw-fortbildung.de/sites/default/files/2021-11/gns-faltblatt_gewaesseranlieger_2020.pdf
 
Was ich an meinem Gewässer beachten sollte:
 
Bauliche Anlagen in, an und über dem Gewässer, wie z. B. Hütten, Zäune, Brücken, Überfahrten, Durchlässe, Stege, Uferbefestigungen oder Treppen können bei Hochwasser zu einem Aufstau und zur Ansammlung von Treibgut führen. Hierdurch können erhebliche Schäden entstehen. Ferner können bauliche Anlagen die Gewässerunterhaltung erschweren. Darüber hinaus können bauliche Anlagen ein Gewässer in seiner natürlichen Entwicklung einschränken. Die Errichtung und wesentliche Veränderung oder die Beseitigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern bedarf einer Genehmigung durch die untere Wasserbehörde. 
 
Einleitung und Entnahme von Wasser:
Zum Gießen von Gärten wird oftmals Wasser aus Gewässern genutzt. Dagegen bestehen grundsätzlich keine Bedenken, solange die Entnahme mit Schöpfgefäßen wie Gießkannen oder Eimern erfolgt. 
Eine Entnahme mit Pumpen bedarf dagegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. In Niedrigwasserzeiten kann die Entnahme generell eingeschränkt oder verboten werden. Darüber hinaus ist auch das Einbringen und Einleiten von Stoffen in ein Gewässer erlaubnispflichtig.
Pflanzenschutzmittel und Dünger:
Pflanzenschutzmittel können das Gewässer, wenn sie unsachgemäß und zu nah eingesetzt werden, verschmutzen und die Artenvielfalt gefährden. Daher dürfen Pflanzenschutz- und Düngemittel nicht direkt in und an einem Gewässer angewendet werden. Zum Gewässer sollte ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
Lagerung von Gartenabfällen, Kompost, Materialien und Abfällen am Gewässer:
Ein Gewässer und seine Ufer sind grundsätzlich kein Lagerplatz! Holz, Gras-, Heckenschnitt, Kompost oder sonstige Abfälle gehören nicht ans Gewässer! Sie können bei Niederschlägen oder Hochwasserereignissen abgeschwemmt werden und zu einer Verengung des Abflussprofils sowie an Engpässen zu Verstopfungen führen.
Ufergestaltung:
Die Ufer bilden den wichtigen und sensiblen ökologischen Übergangsbereich zwischen Wasser- und Landlebensraum. Ein Bewuchs mit Wurzeln standortgerechter Hölzer, die Verstecke und Rückzugsmöglichkeiten für Tiere bieten, sichern sie auf eine natürliche Art und Weise. Das Ufer darf daher nicht eigenmächtig mit Betonplatten, Brettern oder ähnlichen Materialien befestigt werden. Eine Uferbefestigung ist grundsätzlich nur im Ausnahmefall mit einer Genehmigung möglich.
 
Bei Fragen zum Hochwasser-/Starkregenschutz hilft Ihnen gerne Ihre Gemeindeverwaltung oder die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Schwäbisch Hall weiter. 
 

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