Aus dem Gemeinderat
Aus dem Gemeinderat vom 24.01.2022
icon.crdate02.02.2022
(ein ausführliches Protokoll wird unter dem Link Bürgerportal: blaufelden-sitzungsdienst.komm.one/bi/info.asp für Sie einsehbar sein)
Technische Probleme (Ausfall der Heizung) zwangen die Gemeindeverwaltung dazu, die Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2022 nach Wiesenbach zu verlegen. Nachdem zwischenzeitlich auch für Gemeinderäte die 3G Regelung gilt, konnte nach Prüfung der Impf- bzw. Testzertifikate von einem Tragen der Masken an den Plätzen abgesehen werden.
Fragen unter dem Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ gab es nicht.
Den Tagesordnungspunkt 2 „Möglichkeiten der Jugendbeteiligung bei Entscheidungen der Gemeinde, Bericht zur Entwicklung von Jugendlichen und Kindern“ musste die Vorsitzende auf die Sitzung im Februar verschieben, da der Referent erkrankt war.
Tagesordnungspunkt 3 beschäftigte sich mit dem Thema Kindergartenbedarfsplanung. Durch Hauptamtsleiterin Katharina Walch wurden die aktuellen Zahlen (Kindergartenplätze, Entwicklung der Kinderzahlen, Nachfrage von Plätzen) präsentiert. Als Herausforderungen wurden
insbesondere die Engpässe im Krippenbereich sowie die Einschränkungen der ortsnahen Versorgung mit Kindergartenplätzen dargelegt.
Lösungsansätze hierfür sind
- die Errichtung einer Interimskrippengruppe in Wiesenbach
- die Errichtung einer Kleingruppe in Gammesfeld
- die Änderung der Prioritätenliste
Alle drei Lösungsvorschläge wurden durch den Gemeinderat im Paket mit dem gesamten Kindergartenbedarfsplan beschlossen. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die besondere Herausforderung der Zielkonflikt zwischen einer guten Versorgung mit Plätzen einerseits bei andererseits gleichzeitig mittel- und langfristig abnehmenden Kinderzahlen ist. Es müsse vermieden werden, durch unüberlegte Baumaßnahmen Gebäude zu schaffen, die dann in etwa fünf Jahren nicht mehr in diesem Umfang gebraucht werden. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass das Thema „Verbesserung der Betreuungszeiten“ durch den Gemeinderat besonders in den Fokus genommen werden muss. Es sei wichtig, dass eine Kinderbetreuung auch mit der Berufstätigkeit der Eltern vereinbar sei.
Unter Tagesordnungspunkt 4 wurde von Revierförster Udo Hauber der Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2022 vorgestellt. Neben dem prognostizierten Zuschussbedarf in Höhe von 29.400 € stellte Herr Hauber auch die Herausforderungen der Waldwirtschaft im vergangenen Jahr bzw. auch in den kommenden Jahren dar. Er kündigte eine Waldbegehung mit dem Gemeinderat für den Frühsommer 2022 an.
Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 beschäftigten sich mit der Aktualisierung der bestehenden Polizeiverordnung und der Verabschiedung einer speziellen Polizeiverordnung für das Schulgelände des Schulzentrums Blaufelden. Hintergrund sind vermehrt vorkommende Störungen und Vandalismus auf diesem Gelände. Die Verwaltung erhofft sich eine Verbesserung der Situation, da die Polizeiverordnung beispielsweise dem Polizeiposten die Möglichkeit eröffnet, Platzverweise für Unbefugte zu erteilen. Nach ausgiebiger Diskussion wurden beide Verordnungen mit kleineren Veränderungswünschen beschlossen.
Zum Tagesordnungspunkt 7 war Herr Fuhrmann vom Kreisplanungsamt eingeladen. Die Planung des Bebauungsplanes Burgstall 4, zweite Änderung war von seinem Büro entworfen worden. Im Vorfeld war dieser Entwurf bereits im Bezirksbeirat besprochen worden, die Empfehlung des Bezirksbeirates wurde in der Gemeinderatssitzung wie folgt übernommen:
- anstelle von vier möglichen Mehrfamilienhäusern sollen sechs mögliche Mehrfamilienhäuser in den Bebauungsplan aufgenommen werden
- es soll keine maximale Wohnungszahl in diesen Gebäuden vorgeschrieben werden
- im Baugebiet ist sozialer Wohnungsbau vorzusehen, dies wird mittels eines einfachen Gemeinderatsbeschlusses (nicht bereits in diesem Bebauungsplan) sowie in den jeweiligen Kaufverträgen geregelt.
Mit diesen Änderungen wurde die Auslegung des Bebauungsplanes mehrheitlich beschlossen.
Ein weiterer Bebauungsplan (in diesem Fall ein vorhabenbezogener) wurde unter Tagesordnungspunkt 8 behandelt: BP Etzel / Billingsbach. Auch die Auslegung dieses Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat beschlossen.
Unter Tagesordnungspunkt 9 wurden von Bauamtsleiter Strotzer sowie den beauftragten Planern Krebs und Bannwarth die Ergebnisse der ersten Ausschreibung der Hallenbadsanierung vorgestellt. So waren deutliche Überschreitungen gegenüber der Kostenberechnung in Höhe von durchschnittlich 21 % zu beklagen. Bürgermeisterin Weber wies darauf hin, dass eine Aufhebung der Ausschreibung nicht ohne weiteres möglich sei. Und selbst wenn man sich dafür entscheiden würde, könnte dann die Sanierung des Hallenbades frühestens in fünf Jahren angegriffen werden. Dies ist der aktuellen Haushaltslage geschuldet, die sich im Jahr 2023 aufgrund der hohen Ausgaben für die Kläranlagensanierungen extrem verschlechtern wird. Durch die Fachplaner wurde bestätigt, dass dann innerhalb dieses Zeitraumes sehr wahrscheinlich eine Schließung des Hallenbades durch das Gesundheitsamt erfolgen würde. Daher lautete die Empfehlung der Verwaltung, das Hallenbad jetzt zu sanieren. Trotz der Tatsache, dass es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe handelt, sei das Vorhalten eines Bades und damit die Sicherstellung der Schwimmfähigkeit von Kindern für eine Gemeinde wichtig. Dieser Auffassung schloss sich der Gemeinderat mehrheitlich an. Der Baubeginn ist geplant für März 2022, mit der Wiedereröffnung kann voraussichtlich im September 2023 gerechnet werden.
Gerne nahm der Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 10 eine Spende an, Bürgermeisterin Weber bedankte sich bei der Firma Sigloch für den Betrag in Höhe von 500 €, der für die Jugendfeuerwehr gespendet wurde.
Bürgermeisterin Weber schloss um 21:06 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung. Allen Bürgerinnen und Bürgern und der Presse wünschte Sie einen guten Nachhauseweg.