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Schild auf dem "Bürgermeisteramt Blaufelden" geschrieben steht.
Außenansicht des Rathauses Blaufelden
Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
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Aus dem Gemeinderat

AUS DER SITZUNG DES GEMEINDERATS VOM 21. OKTOBER 2019

icon.crdate06.11.2019

Forstbezirke: Grundsatzinformationen über Änderungen im Bereich der Forstverwaltung und Beförsterung

Oberforstrat Michel Rönz vom Kreisforstamt des Landratsamtes Schwäbisch Hall berichtete über den Sachstand der Forstreform. Ausgangspunkt war, dass Wettbewerbshüter den gemeinschaftlichen Holzverkauf der öffentlichen Hand als kartellrechtswidrig angesehen haben. Zum Stichtag 1. Januar 2020 wird die Verwaltung der Wälder in Baden-Württemberg neu geordnet. Beim Kreisforstamt ändert sich als Dienstleister in Bezug auf die Beförsterung der Gemeindewälder und Privatwälder nichts. Revierförster Udo Hauber bleibt für den Gemeindewald Blaufelden zuständig. Allerdings werden die Kosten für die Betreuung des Gemeindewaldes teurer. Bisher musste die Gemeinde Blaufelden 4.644 Euro netto bezahlen. Künftig muss die Gemeinde Blaufelden 12.937,54 Euro netto vergüten.

Ergebnisse der Verkehrsschau vom 6. Juni 2019 im Gemeindegebiet

Gemeindeoberamtsrat Roland Bach berichtete über die Verkehrsschau vom 6. Juni 2019. Wesentlicher Punkt der Verkehrsschau ist die Anordnung einer Tempo-30-Zone durch das Landratsamt Schwäbisch Hall in dem zwischen der Rothenburger Straße und der Schulstraße gelegenen Wohngebiet in Blaufelden. Die Rothenburger Straße und die Schulstraße bleiben als innerörtliche Vorfahrtsstraßen erhalten, bei denen wie bisher eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig ist.

Vergaben, Nachträge und Vergabeermächtigungen

a)     Projekt Dorfzentrum Wiesenbach


Die Firma WSH Wurzinger aus Schnelldorf-Hilpertsweiler wurde mit der Abwicklung der Luft- und Klimatechnik beauftragt. Während der Auftragsausführung wurde festgestellt, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind: Kombihauben für Schmutzwasser und Raumentlüftungen, Verpressen von Brandschutzklappen in Wänden, Materialänderungen und Massenmehrungen. Dadurch erhöht sich die Auftragssumme von 105.706,38 Euro auf 117.464,38 Euro.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber billigte der Gemeinderat den Nachtrag in Höhe von 11.758 Euro zugunsten der Firma WSH Wurzinger einstimmig.

b)     Projekt Pumpwerk Wiesenbach

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber vergab der Gemeinderat das Gewerk „Zimmerei und Dachdeckerei“ einstimmig an die günstigste Bieterin, die Zimmerei Wolfgang Schöller aus Schrozberg-Kleinbärenweiler, zum Angebotspreis von 25.142,57 Euro.

c)     Anbaugeräte für den Winterdienst

Bauamtsmitarbeiter Raphael Strotzer führte aus, dass für den Winterdienst 2019/2020 die Beschaffung eines Traktorstreuers für Trocken- und Feuchtsalz sowie von 2 Schneepflügen mit einer Pflugbreite von 3 Meter im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb ausgeschrieben wurde. Diese Anbaugeräte sollen alte Geräte, die verschlissen sind, ersetzen. Die Eröffnung und Auswertung der Angebote war erst nach der Gemeinderatssitzung. Um einen verzögerungsfreien Winterdienst zu gewährleisten, ermächtigte der Gemeinderat auf Antrag von Bürgermeisterin Weber die Verwaltung einstimmig, den Auftrag für die Beschaffung der Anbaugeräte bis zu einer Auftragssumme von 50.000 Euro zu vergeben.

Gerätebeschaffung für die Einführung eines digitalen
Ratsinformationssystems


In der Gemeinderatssitzung am 11. April 2019 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Blaufelden zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein digitales Ratsinformationssystem einführt. Vertagt wurde die Entscheidung, in welcher Form Hardware beschafft wird, wie Bürgermeisterin Weber ausführte. Der Landkreis Schwäbisch Hall hat sich für die Kreistagsmitglieder für die zentrale Beschaffung von Endgeräten entschieden. Dabei wird auf iPads der Firma Apple zurückgegriffen. Ein Gerät kostet ca. 500 Euro bis 600 Euro. iPads der Firma Apple bieten größtmögliche Datensicherheit. Die Gerätehandhabung ist einfach. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat nichts dagegen, wenn Mandatsträger, die sowohl im Kreistag als auch im Gemeinderat sind, die vom Landkreis beschafften Geräte für die Gemeinderatsarbeit benutzen.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat einstimmig:

1.     Die Gemeinde Blaufelden stellt zum Betrieb des digitalen Ratsinformationssystems den Gremienmitgliedern jeweils ein iPad zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Absprache mit dem Rechenzentrum ein entsprechendes Gerät auszuwählen und zu bestellen.

2.     Die Verwaltung erhält den Auftrag, Einsparpotenziale zu prüfen und zu realisieren, insbesondere vermeidbare Beschaffungen durch parallele Mitgliedschaft im Kreistagsgremium und günstigerer Einkauf durch Sammelbestellung mit anderen Gemeinden.

Ersuchen von Herrn Thorsten Hachtel um vorzeitige Entlassung als 2. stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Blaufelden

In der Feuerwehrjahreshauptversammlung am 17. November 2017 in der Liederhalle in Billingsbach wurde auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses Herr Thorsten Hachtel von der Einsatzabteilung Gammesfeld zum 2. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Blaufelden gewählt. In der Sitzung am 22. Januar 2018 bestätigte der Gemeinderat die Wahl. Die Bestellung des Gewählten erfolgte mit Wirkung vom 1. Februar 2018 für 5 Jahre. Mit Schreiben vom 13. September 2019 bat Herr Hachtel aus persönlichen Gründen um die vorzeitige Entlassung aus seinem Amt als 2. stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Blaufelden.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat einstimmig, Herrn Hachtel aus dem Amt des 2. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Blaufelden auf eigenen Wunsch zu entlassen.

Bürgermeisterin Weber dankte Herrn Hachtel für die zur Verfügung gestellte Zeit. Sie händigte Herrn Hachtel den Abberufungsbescheid aus und überreichte ein Präsent.

Bündelausschreibung Erdgas: Verlängerung des Erdgasliefervertrages um ein weiteres Jahr

Gemeindeoberamtsrat Roland Bach führte aus, dass in der Gemeinderatssitzung am 29. Juli 2015 beschossen wurde, sich an der Bündelausschreibung Erdgas 2018/2019 des Gemeindetags Baden-Württemberg zu beteiligen. Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH erhielt als günstigste Bieterin den Zuschlag. Nach dem Erdgasliefervertrag wäre eine Kündigung zum 31. Dezember 2020 möglich. Ansonsten würde sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern. Bereits 2018 wurde der Vertrag nicht gekündigt und bis 2020 verlängert. Nachdem die erzielten Angebotspreise gemessen am herrschenden Börsenpreisniveau sehr günstig waren, wäre im Fall einer Neuausschreibung nicht mit wesentlich günstigeren Lieferpreisen zu rechnen. Darüber hinaus würden bei einer erneuten Ausschreibung Kosten anfallen. Der Gemeindetag Baden-Württemberg empfahl aus preislichen Gründen, den Vertrag nicht zu kündigen.

Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Erdgasliefervertrag mit den Stadtwerken Bad Kissingen nicht zu kündigen.

Bericht von Frau Daniela Wunderlich zur Schulsozialarbeit im Schulzentrum Blaufelden


Mit der Schulsozialarbeit im Schulzentrum Blaufelden wurde im April 2018 begonnen. Für diese Tätigkeit wurde Frau Daniela Wunderlich aus Bartenstein eingestellt. Ihr Beschäftigungsumfang als Schulsozialarbeiterin beträgt wöchentlich 19,25 Stunden beziehungsweise 50 Prozent. Darüber hinaus ist sie 10 Stunden in der Woche beziehungsweise mit 25 Prozent im Jugendzentrum Blaufelden tätig. Frau Wunderlich berichtete über ihre Arbeit als Schulsozialarbeiterin.

Handlungsfelder der Schulsozialarbeit sind

1.     Einzelfallhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen/Problemsituationen für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern,

2.     offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler sowie Mittagsangebot für Klassen 5,

3.     sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und Projekte: Programm „Schule gegen Mobbing“, Ausbildung und Begleitung von Streitschlichtern sowie Auffrischung „Schule gegen Mobbing“ in Klasse 8,

4.     innerschulische und außerschulische Vernetzung mit dem Arbeitskreis Schulsozialarbeit im Raum Schwäbisch Hall, dem Jugendamt und der Erziehungsberatungsstelle, der schulpsychologischen Beratungsstelle in Künzelsau, dem Polizeiposten Blaufelden, dem Jugendzentrum Blaufelden und anderen mehr.

Themen der Schülerinnen und Schüler sind Streit mit Mitschülern, Homosexualität, Konflikte in der Beziehung, Probleme mit Lehrern, Freundschaften, Mobbing, nicht suizidales selbstverletzendes Verhalten, die Schulatmosphäre, Elternkonflikte und Stalking sowie Unterstützung für Schüler mit Migrationshintergrund.

Themen der Lehrerinnen und Lehrer sind die Klassengemeinschaft, schulische Leistungen, Schule schwänzen, Rassismus und Diskriminierung, Schüler mit auffälligem Verhalten, Freundschaften, Mobbing, nicht suizidales selbstverletzendes Verhalten, das Lehrer-Klasse-Verhältnis, Eltern-Kind-Konflikte und Sozialkompetenztraining.

Themen der Eltern sind Schulangst, schulische Leistungen, Schule schwänzen, Anlaufstellen oder Kontakte vermitteln, Probleme mit Lehrern, Freundschaften, Mobbing, nicht suizidales selbstverletzendes Verhalten, mangelnde Selbstorganisation, Eltern-Kind-Konflikte sowie exhibitionistische und sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit.

Insgesamt ist die Bilanz positiv. Die Schulsozialarbeit von Frau Wunderlich trägt Früchte.

Sachstandsbericht Gutachterausschuss

Die Landesregierung beschloss, die Gutachterausschussverordnung zu ändern. Ein wesentlicher Punkt der Novelle der Verordnung ist die Zuständigkeit der Kommunen für die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Auch in der novellierten Gutachterausschussverordnung bleibt diese in der Zuständigkeit der einzelnen Kommunen und wird nicht bei den Landratsämtern angesiedelt. Ausgangspunkt der Diskussion war, das seitens des Landes und verwaltungsgerichtlich in Frage gestellt wurde, ob die Aufgabenerfüllung insbesondere der kleineren Gutachterausschüsse den strengen Qualitätsanforderungen nach § 198 Baugesetzbuch entspräche. Als Lösung sieht die novellierte Gutachterausschussverordnung vor, dass zukünftig innerhalb eines Landkreises Gemeinden diese Aufgaben auf andere Gemeinden übertragen können. Angestrebt wird eine Mindestanzahl von 1.000 Fällen pro Jahr, die nur bei größeren Gutachterausschüssen zu erreichen sind. Im Hinblick auf die Zugehörigkeit innerhalb des Landkreises und den örtlichen Bezügen ist derzeit im Gespräch, dass die Stadt Crailsheim die Geschäftsstelle und die Zuständigkeiten in Bezug auf den Gutachterausschuss für die umgebenden Gemeinden Schrozberg, Blaufelden, Langenburg, Gerabronn, Rot am See, Wallhausen, Kirchberg, Satteldorf, Kreßberg, Frankenhardt, Stimpfach und Fichtenau übernimmt. Weitere interkommunale Gutachterausschüsse innerhalb des Landkreises sollen bei der Stadt Schwäbisch Hall und bei der Stadt Gaildorf entstehen.

Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen von Bürgermeisterin Weber Kenntnis. Ein Beschluss zur Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses im Altkreis Crailsheim wurde nicht gefasst.

Beitritt zum Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall

Im Sommer 2018 hat der Landkreis in einer Kreistagssitzung beschlossen, den Backbone-Ausbau umzusetzen. Die Ausbaukosten soll der Landkreis übernehmen. Die Kommunen selbst sind für den Ausbau der Ortsnetze zuständig. Dazu unterzeichneten im September 2018 der Landkreis und 26 Kommunen eine Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit. Seither sind im Zuge der geänderten Rahmenbedingungen 3 weitere Kommunen dem Zusammenschluss beigetreten.

Um eine landkreisweite Netzbetriebsausschreibung vorzubereiten, wurden Ausbaukonzepte erstellt und von den Kommunen priorisiert. Hierbei wurden alle weißen Flecken, das sind Gebiete, in denen die Datengeschwindigkeit weniger als 30 Mbit/s beträgt, berücksichtigt und mit Ausbaukosten versehen – nur FTTB-Ausbau, das heißt, innerörtlicher Glasfaserausbau bis ins Gebäude. Zusätzlich wurden die Gewerbegebiete und Schulstandorte betrachtet.

Während der Erstellung dieser Konzepte trat die neue Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg vom 30. Januar 2019 in Kraft. Die Landesförderung ist jedoch auf 100 Millionen Euro gedeckelt und wird nach dem Windhundprinzip vergeben, so Bürgermeisterin Weber in ihren Ausführungen. In Kombination der Bundesförderung mit der Landesförderung ist ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent zu erreichen. Deshalb werden die Konzepte und Planungen nun im Hinblick auf einen Ausbau mit einer kombinierten Bund-Land-Förderung erstellt und die gemeinsame Netzbetriebsausschreibung vorbereitet. Die gute Förderquote von Bund und Land erfordert ein Umdenken beim Bau der Glasfasernetze. Um eine 90-prozentige Förderung für das landkreisweite Backbone-Netz zu erhalten, muss dieses in den FTTB-Ausbau der Kommunen integriert werden. Da sich dies in der derzeitigen Vorhabengestaltung im Rahmen einer losen interkommunalen Zusammenarbeit als schwierig gestaltet, rückt die Gründung eines Zweckverbandes als formalisierte Organisationsform in den Fokus, wie Bürgermeisterin Weber weiter ausführte. Derzeit befinden sich die Kommunen und der Landkreis am Beginn eines langjährigen Vorhabens, denn nach der Beseitigung der weißen Flecken rücken die grauen Flecken in den Blick.

Die Gründung eines Zweckverbandes wurde im Rahmen mehrerer Bürgermeisterdienstversammlungen vorgestellt und diskutiert. Dazu wurde eine Musterverbandssatzung erstellt, optimiert und letztlich von der Bürgermeisterdienstversammlung angenommen. Die möglichst kurzfristige Gründung eines Zweckverbandes wurde gefordert. Der Zweckverband soll dienstleistend für die Kommunen und den Landkreis möglichst umfassende Aufgaben übernehmen. Dies sind insbesondere Antragstellung für Bundes- und Landesfördermittel, Ausschreibung von Planungs- und Ingenieursleistungen, Ausschreibung von Tiefbauleistungen, Netzbetreiberausschreibung, Dienstleistungen wie Abrechnung und Dokumentation. Idealerweise wird der Zweckverband sogar Eigentümer des Netzes und führt alle vorher genannten Leistungen nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen eigenverantwortlich durch.

Aufgrund der geänderten Förderkulisse und begrenzten Landeskofinanzierungsmitteln wollen die Kommunen im Landkreis schnellstmöglich selbst den Breitbandausbau in die Hand nehmen und Förderanträge stellen. Der Landkreis übernimmt hierbei für die Kommunen die Antragstellung, um eine spätere Übertragung der Anträge in einen Zweckverband zu ermöglichen. Nach Gründung des Zweckverbandes soll unmittelbar in die Ausschreibungsprozesse für Planungsleistungen und den Netzbetrieb eingestiegen werden.

Die Rahmenbedingungen für den Beitritt der Gemeinde Blaufelden zum Zweckverband sind gemäß der vorliegenden Satzung wie folgt: Die Gemeinde Blaufelden erhält 2 Stimmen. Es wird davon ausgegangen, dass für die ersten 3 Jahre ein jährlicher Grundfinanzierungsbeitrag von ca. 300.000 Euro im Zweckverband benötigt wird. Pro Stimme ist deshalb ein Finanzierungsanteil von 5.000 Euro pro Jahr an den Zweckverband für dessen Grundfinanzierung in den ersten 3 Jahren zu entrichten. Der von der Gemeinde Blaufelden demzufolge jährlich zu erbringende Grundfinanzierungsanteil am Zweckverband in dieser Zeit beträgt 10.000 Euro. Der Finanzierungsanteil muss im weiteren Verlauf des Ausbaus an die dann aktuellen Notwendigkeiten des Zweckverbandes angepasst werden.

Auf Vorschlag des in der Gemeinderatssitzung anwesenden WFG-Prokuristen Heinz Kastenholz von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall mbH und auf Antrag von Bürgermeisterin Weber erging folgender einstimmiger Beschluss:

Dem Beitritt des zu gründenden Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall wird zugestimmt. Die Gemeinde Blaufelden wird Mitglied im Zweckverband gemäß den von Bürgermeisterin Weber vorgetragenen Rahmenbedingungen und der vorliegenden Satzung.