Aus dem Gemeinderat
AUS DER SITZUNG DES GEMEINDERATS VOM 11. NOVEMBER 2019
icon.crdate20.11.2019
Feststellung der Jahresrechnung 2018
Gemeindeoberamtsrat Roland Bach legte dar, dass die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 im Oktober 2019 abgeschlossen werden konnte. Es ergeben sich folgende Abschlusszahlen:
Der Schuldenstand zum 31.12.2018 beträgt 2.995.700 €. Bei 5.283 Einwohnern (Wert zum 31.12.2018) ergibt sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 567 €. Im Haushaltsplan waren 660 € vorgesehen.
Erfreulich sind Verbesserungen im Verwaltungshaushalt, die die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt um fast 1.404.300 € gegenüber der Planung verbessern konnten. Auch sehr viele Grundstücksverkäufe tragen zum positiven Ergebnis bei. Zwar ergaben sich 2018 einige Mehrausgaben im Vermögenshaushalt. Trotzdem konnte auf die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2017 über 450.000 € verzichtet werden. In der allgemeinen Rücklage befinden sich 2.499.000 €. Dieser Betrag wird dringend benötigt. Zum einen um die Schwankungen des Finanzausgleichs im Jahr 2020 auszugleichen. Zum anderen stehen noch weitere große Maßnahmen an, die finanziert werden müssen, zum Beispiel der Breitbandausbau, Investitionen im Abwasserbereich und in die Feuerwehr.
Die Jahresrechnung 2018 stellte der Gemeinderat einstimmig fest.
Biotopvernetzungsplan für Blaufelden
Bürgermeisterin Weber führte aus, dass aufgrund eines Antrags der Fraktion Grüne/ÖDP im Kreistag zum Thema „Initiative zur Gehölzpflanzung auf geeigneten Flächen der Landwirtschaft“ durch das Landratsamt Schwäbisch Hall geprüft wurde, ob eine Umsetzbarkeit für den Bereich der Gemeinde Blaufelden in Betracht kommt. Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des Kreistags am 17. Oktober 2019 beraten:
„Das planlose Pflanzen von Hecken ist zwar weder aus Gründen des Umweltschutzes noch wegen der gesetzlichen Vorgaben des Artenschutzes sinnvoll. Hecken können aber einen wichtigen Beitrag als ökologischer Trittstein innerhalb einer Biotopvernetzungsplanung sein. Die Gemeinde Blaufelden plant, ein solches Biotopvernetzungskonzept mit Förderung durch das Land Baden-Württemberg in Auftrag zu geben. Der Landschaftserhaltungsverband und die untere Naturschutzbehörde werden zusammen mit der Gemeinde Blaufelden prüfen, inwieweit eine Umsetzung dieser Biotopvernetzungsplanung unter besonderer Berücksichtigung von Heckenpflanzung möglich ist. Das Landratsamt wird die Förderung, Umsetzung und Begleitung der Projekte anstoßen.“
Auch der Bauernverband unterstützt solche Projekte im Verbandsgebiet nachhaltig. Es gibt derzeit Bestrebungen, zusammen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine verstärkte Landesförderung für Biotopvernetzungsmaßnahmen zu generieren.
Bürgermeisterin Weber trug vor, dass unabhängig vom genannten Fraktionsantrag zu diesem Thema im Sommer 2018 ein Gespräch mit dem Kreisplanungsamt stattfand, welches einen Kostenvoranschlag zur Erstellung eines Biotopvernetzungsplanes an die Gemeinde Blaufelden vorlegen sollte. Zum Zeitpunkt der Antragstellung der Grüne/ÖDP-Fraktion lag dieser Kostenvoranschlag noch nicht vor. Auch die Gemeindeverwaltung Blaufelden sieht einen Handlungsbedarf. Durch geeignete Maßnahmen kann ein Beitrag zum Klimaschutz, zum Schutz der Flora und Fauna, insbesondere der heimischen Insekten und Vogelwelt, sowie darüber hinaus zur Landschaftsgestaltung geleistet werden.
Bürgermeisterin Weber verdeutlichte, dass eine Biotopvernetzungsplanung, die alle Arten von Biotopen umfasst, aktuell finanziell nicht leistbar wäre. Nach einer Grobschätzung des Landratsamtes sind für ca. 250 Hektar als Mindestsumme rund 144.000 Euro anzusetzen. Die Gemeinde Blaufelden hat aber ca. 6.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche. Deshalb lautet die Empfehlung des Landratsamtes, zunächst nur die Planung von Gehölzpflanzungen (Feldhecken, Feldgehölze, Gebüsche) für den Klimaschutz anzugehen. Das heißt, dass im Konzept nur Gehölzstrukturen geplant und vernetzt werden müssten. Laut einer ersten Schätzung des Landratsamtes fallen hierfür 35.000 Euro bis 40.000 Euro an. Dieser reduzierte Biotopvernetzungsplan würde in groben Zügen folgende Leistungen beinhalten: Abgrenzen des Planungsgebietes, Zusammenstellung der verfügbaren Karten und Daten, Ermittlung von Leistungsumfang und Schwierigkeitsmerkmalen, Mitwirken beim Antragsverfahren für Planungszuschüsse, gegebenenfalls Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, Aufstellen eines Bewertungsrahmens im Hinblick auf Artenschutz und andere Landschaftsfunktionen, Informationsgespräche, Geländebegehungen, Bestandskartierung, Erfassen von realer Nutzung und Besitzverhältnissen, Zustandsbeschreibung und Erfassen der Biotopstrukturen (Biotopkataster), Herstellung eines Bestandsplans im Maßstab 1:500.000, Ausfertigung eines Konzepts mit Entwicklungszielen, durchzuführenden Maßnahmen, Konkretisierung der Auswirkungen für Bodenschutz, Gewässerschutz, Klimaverbesserung und Berücksichtigung von Nutzungsansprüchen, endgültige Planfassung, Benennung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen mit Detailplänen, Ermitteln von geeignetem Pflanz- und Saatgut, Angabe des Pflegeaufwands, Schätzung der Kosten sowie Vorschläge zur rechtlichen Sicherung der Pflege- und Entwicklungsflächen, zum Beispiel Grunderwerb, Flächentausch und freiwillige Vereinbarungen.
Bürgermeisterin Weber erklärte, dass folgendes weitere Vorgehen geplant ist: Das Landratsamt Schwäbisch Hall holt Angebote bei einschlägigen Büros für die Konzepterstellung ein (Kosten ca. 40.000 Euro pro Gutachten). Die Kosten für das Gutachten werden von der Gemeinde Blaufelden getragen. Hiervon werden 70 Prozent über Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg erstattet. Für die übrigen 30 Prozent werden der Gemeinde Blaufelden Ökopunkte gutgeschrieben. Mit Unterstützung des Landratsamtes wird ein entsprechender Förderantrag gestellt. Nach Abschluss der Konzepterstellung erhält der Gemeinderat Kenntnis über das Konzept und einen Vorschlag der Verwaltung, welche Maßnahmen realisiert werden sollten. Auch für die Maßnahmenumsetzung ist mit einem Zuschuss in Höhe von 70 Prozent zu rechnen.
Bürgermeisterin Weber empfahl dem Gemeinderat zu beschließen: „Die Gemeindeverwaltung erhält den Auftrag, für die Erstellung eines Konzepts zur Planung und Vernetzung von Gehölzstrukturen eine Förderung zu beantragen. Sie wird bevollmächtigt, die Konzepterstellung bis zu einer maximalen Kostenhöhe von 40.000 Euro zu beauftragen.“
Gemeinderat Kevin Leiser schlug vor, nicht nur Feldhecken, Feldgehölze und Gebüsche für das gesamte Gemeindegebiet zu planen. Damit die Kosten nicht zu hoch werden, könnten zunächst für kleinere Flächen die Vernetzung von allen Arten von Biotopen geplant und umgesetzt werden. Wenn anfangs nur für Gehölzpflanzungen im gesamten Gemeindegebiet ein Konzept gemacht wird, muss später immer wieder neu mit der Planung begonnen werden, wenn andere Biotope hinzukommen sollen. Er stellte den Antrag, dass der Gemeinderat beschließen möge: „Die Verwaltung wird beauftragt, als Modell für zukünftige Maßnahmen eine Biotopvernetzungsplanung für alle Arten von Biotopen zu erstellen. Dazu soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, der möglichst Vertreter der Verwaltung und des Gemeinderats sowie der Landwirtschaft, interessierte Bürger, Naturschutzbeauftragte und fachlich berührte Behörden / Stellen / Verbände angehören. Die Arbeitsgruppe darf sich eines Planungsbüros oder anderer externer Ressourcen bedienen. Als Budget werden der Arbeitsgruppe 20.000 Euro an Eigenmitteln der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Arbeitsgruppe Förderanträge zu stellen. Ein Zwischenbericht soll in der Gemeinderatssitzung am 9. März 2020 erfolgen.“
Bürgermeisterin Weber ließ zuerst über den Antrag von Gemeinderat Leiser abstimmen. Bei 10 Stimmen dafür, 9 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen wurde der Antrag von Gemeinderat Leiser angenommen.
Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses im Altkreis Crailsheim
Aufgrund einer Änderung der Gutachterausschussverordnung wird infrage gestellt, ob die Aufgabenerfüllung der kleineren Gutachterausschüsse den strengen Qualitätsanforderungen nach § 198 Baugesetzbuch noch genügt. Zur Qualitätssicherung strebt der Landesgesetzgeber eine Mindestanzahl von 1.000 Kaufverträgen pro Jahr an, die jedoch nur in größeren Einheiten erreicht werden kann, so Gemeindeoberamtsrat Bach in seinen Ausführungen. Zudem kommt den Bodenrichtwerten infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Änderung der Grundsteuerbewertung eine wesentlich höhere Bedeutung zu als bisher. Deshalb wird als Lösung angestrebt, dass Gemeinden diese Aufgabenerfüllung auf andere Kommunen übertragen können und auf diese Weise eine größere Einheit gebildet wird. Die Kooperation der Gemeinden muss auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen.
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat einstimmig:
1. Die Erfüllung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 Baugesetzbuch wird auf die Große Kreisstadt Crailsheim übertragen. Zu diesem Zweck wird ein Gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet.
2. Die vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erfüllung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 Baugesetzbuch und Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses wird gebilligt.
Kindergartenbedarfsplan
Sachgebietsleiterin Hauptamt Angelika Fitzgerald erläuterte zunächst die bisherige Entwicklung. Im Kindergartenjahr 2019/2020 stehen in der Gemeinde Blaufelden für 239 Kinder über 3 Jahren 244 Kindergartenplätze zur Verfügung. Somit kann der Gesamtbedarf bedient werden. Voraussetzung ist aber, dass im ehemaligen Notariat in Blaufelden eine Satellitengruppe eingerichtet wird. Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren sind es insgesamt 10. Darüber hinaus stehen in altersgemischten Gruppen für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren 9 Plätze bereit. Dieses Angebot für Kinder unter 3 Jahren dürfte bis zum Ende des Kindergartenjahres ausreichen. Im Kindergartenjahr 2020/2021 stehen in der Gemeinde Blaufelden für Kinder ab 3 Jahren 240 Kindergartenplätze zur Verfügung – vorausgesetzt, die Satellitengruppe wird im ehemaligen Notariat eingerichtet. Für Kinder unter 3 Jahren stehen 10 Krippenplätze bereit. In altersgemischten Gruppen sind es für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren 11 Plätze. Der Gesamtbedarf für 222 Kinder über 3 Jahren und 24 Kinder unter 3 Jahren kann voraussichtlich bedient werden. Im Kindergartenjahr 2021/2022 wird es im Hauptort Blaufelden eng mit Kindergartenplätzen, so Frau Fitzgerald. In Billingsbach und Wiesenbach dürften die Plätze ausreichen. Dagegen dürfte in Gammesfeld mit den vorhandenen Plätzen der voraussichtliche Bedarf nicht gedeckt werden können. Als Ausblick in das Jahr 2025 führte Frau Fitzgerald aus, dass nach den vorliegenden Prognosen die derzeitigen Betreuungsmöglichkeiten ausreichend sein dürften. Durch die Einrichtung einer Satellitengruppe im ehemaligen Notariat und einer möglichen Interimskrippengruppe im Gemeindekindergarten Wiesenbach kann die Gemeinde Blaufelden Betreuungsspitzen abfangen.
Als Fazit fasste Bürgermeisterin Weber zusammen, dass angesichts der Zahlen keine Kindergartenneubauten in die Welt gesetzt werden sollten. Mit der Planung des Umbaus des ehemaligen Notariats wurde eine Architektin beauftragt. Nach Fertigstellung des Umbaus stehen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung.
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber bestätigte der Gemeinderat den Kindergartenbedarfsplan einstimmig.
Entwidmung des Feldwegs mit der Flurstücksnummer 67 bei Emmertsbühl, Gemarkung Wiesenbach
Nordwestlich von Emmertsbühl wird der Feldweg mit der Flurstücksnummer 67, Gemarkung Wiesenbach, nicht mehr zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke benötigt. Bei Entwidmung und Verkauf der Fläche ist eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin gesichert, wie Gemeindeoberamtsrat Bach darlegte. Der Ortschaftsrat hat der Entwidmung in seiner Sitzung am 19. September 2019 zugestimmt.
Gemeinderat Udo Hauber kann sich gut vorstellen, dass sich das Flurstück Nummer 67 für eine Biotopvernetzung anbieten würde. Daher sollte der Feldweg zwar entwidmet, aber die Fläche nicht verkauft werden. Gegebenenfalls könnte das Flurstück Nummer 67 als Tauschland dienen. Gemeindeoberamtsrat Bach sagte zu, die Anregung von Gemeinderat Hauber vorzumerken.
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber beschloss der Gemeinderat einstimmig: Für den Feldweg mit der Flurstücksnummer 67 bei Emmertsbühl, Gemarkung Wiesenbach, wird das Entwidmungsverfahren in die Wege geleitet. Die Verwaltung wird beauftragt, das nach dem Straßengesetz vorgeschriebene Entwidmungsverfahren durchzuführen.
Entwidmung einer Teilfläche der Rudolf-Diesel-Straße mit der Flurstücksnummer 2306 in Blaufelden
In Blaufelden wird eine Teilfläche der Rudolf-Diesel-Straße mit der Flurstücksnummer 2306 nicht mehr zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke benötigt. Bei Entwidmung und Verkauf der Teilfläche ist eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke weiterhin gesichert, so Gemeindeoberamtsrat Bach in seinen Erläuterungen.
Auf Antrag von Bürgermeisterin Weber erging bei 1 Stimmenthaltung (Gemeinderat Johannes Hofmann) folgender Beschluss: Für die südöstliche Teilfläche der Rudolf-Diesel-Straße mit der Flurstücksnummer 2306 (nach der Firma Schott & Meissner Maschinen- und Anlagenbau GmbH) wird das Entwidmungsverfahren in die Wege geleitet. Die Verwaltung wird beauftragt, das nach dem Straßengesetz vorgeschriebene Entwidmungsverfahren durchzuführen.