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Archiv

Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall

Breitbandausbau im Landkreis Schwäbisch Hall: Kann ich nachträglich noch angeschlossen werden?    
Im ganzen Verbandsgebiet wird gegraben, gebaut, verlegt, angeschlossen. Wenn ich die Gestattung nicht unterzeichnet habe, bin ich trotzdem noch anschlussberechtigt?   Nach und nach wird in immer mehr Kommunen der Tiefbau für die Glasfaseranbindung beendet. Die Hausanschlüsse sind hergestellt, die Gräben wieder geschlossen. Doch was passiert, wenn jemand die im Vorfeld versandte Gestattung nicht unterzeichnet hat?
 
Bevor der Tiefbau gestartet ist, wurden alle anschlussberechtigten Haushalte angeschrieben, mit der Bitte, die beigefügte Gestattung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Ist eine Reaktion darauf ausgeblieben, so hat das beauftragte Unternehmen (z. B. T3 Deutsche Bauservice, Sales-as-a-Service, das Planerbüro selbst) oder die Verwaltung der Kommune den Kontakt gesucht. Die Bemühungen gingen teilweise sogar so weit, dass diese Haushalte persönlich aufgesucht wurden, um die Unterschrift des Gestattungsvertrages einzuholen. So sollte sichergestellt werden, dass niemand, der einen Anschluss wünscht und bekommen kann, nicht angebunden wird.
 
Ganz vermeiden lässt es sich ein solcher Fall jedoch leider nicht. Gibt es nun noch die Chance, ebenfalls angeschlossen zu werden?
 
Prinzipiell gibt es eine solche Möglichkeit. Allerdings muss der Hauseigentümer der betreffenden Immobilie die zusätzlich anfallenden Kosten selbst tragen, da der Fördermittelgeber von Bund und Land das Einreichen solcher Posten nicht vorsieht. Auf den Anschlussnehmer kommen also Kosten für das Wiederanrücken der Bauarbeiter zu. Wie hoch solche Beträge werden können, lässt sich vorab pauschal nicht sagen. Dies kommt auf die einzelnen Gegebenheiten an.
 
Sollten Sie sich nun fragen, ob Sie anschlussberechtigt sind, aber keine Gestattung erhalten haben, so können Sie davon ausgehen, dass Sie im Falle einer Berechtigung vom Zweckverband Breitband oder vom Planerbüro angeschrieben wurden. Ist Ihnen ein solches Dokument nicht zugegangen, sind Sie nicht Teil des s. g. Weiße-Flecken-Programms. Das bedeutet, dass Ihre Versorgung über 30 Mbit/s liegt. Gegebenenfalls werden Sie in der nächsten Ausbauphase angeschrieben, in der alle Anschlüsse, die unter 100 Mbit/s verfügen, an das Glasfasernetz angebunden werden.
 
Auf der Homepage des Zweckverbands finden Sie unter breitband-sha.de/ihre_kommune eine Auflistung der Gebiete in den jeweiligen Kommunen, welche im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms ausgebaut werden.