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Blaufelden
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Öffentliche Bekanntmachungen

Nachbericht konstituierende Sitzung - Wahl- und Ehrungsmarathon

Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband „Straßenkehrmaschine Nord-Ost“ Schrozberg

Am Montag, dem 15. Juli 2024 um 16.00 Uhr, findet im Rathaus Niederstetten – Sitzungssaal eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Straßenkehrmaschine Nord-Ost“ Schrozberg statt.
Tagesordnung:
1. Information über die laufenden Kosten 2024, sowie Reparaturen
2. Beschluss des Jahresergebnis 2023/Jahresabschluss 2023
3. Beschluss über die Vergabe/Neubeschaffung einer Straßenkehrmaschine für den Zweckverband nach europaweiter Ausschreibung
4. Anpassung der Abrechnung Personalkosten beim Zweckverband
5. Umstellung der Vergütung der Verbandsrechnertätigkeit von einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung hin zu einer geringfügigen Beschäftigung
6. Verschiedenes
Zu dieser öffentlichen Verbandsversammlung wird hiermit eingeladen
 

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

Entwidmung Weg Flst. 75 Gemarkung Wiesenbach

Der Weg in Wiesenbach Flst. 75 Gemarkung Wiesenbach wird zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr benötigt. Über das sonstige vorhandene Wegenetz ist weiterhin eine ausreichende Erschließung gewährleistet.
Die Entwidmung dieser Verkehrsfläche und deren Einziehung richtet sich nach § 7 Straßengesetz. Der Gemeinderat hat per Umlaufverfahren am 03. Juni 2024 beschlossen, das Entwidmungsverfahren für die o.g. Verkehrsfläche einzuleiten.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung schließt sich eine Frist von drei Monaten an, innerhalb der Einwendungen gegen die Entwidmung vorgebracht werden können. Die Frist endet somit am 04. Oktober 2024.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Gemeinderat dann über die Entwidmung der Wegefläche und deren Einziehung endgültig entscheiden.
 

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

Zusammenstellung der vorläufigen, amtlichen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Kreistag – Ergebnisse der Gemeinde Blaufelden

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Personalrats am 6. Juni 2024 - Gemeinschaftswahl -

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Etzel" in Billingsbach und seinen örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der vom Gemeinderat Blaufelden am 20.06.2022 in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan "Etzel" in Billingsbach sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan wurden dem Landratsamt aufgrund von § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Mit Ablauf des 15.03.2023 tritt die Genehmigungsfiktion ein und damit ist die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Etzel", sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO, erteilt. Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 20.06.2022, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Etzel" sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Jeder kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) und Textteil sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

gez. Dieterich Bürgermeister

 

Hinweis: Ortsübliche Bekanntmachung am 13.06.2024

Vorläufige Endergebnisse der Europawahl und Kommunalwahl im Landkreis Schwäbisch Hall

Die vorläufigen Endergebnisse zu den oben genannten Wahlen im Landkreis Schwäbisch Hall finden Sie hier.

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024

„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeinde-behörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“


Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde (Gemeinde Blaufelden) in Verbindung setzen. Bitte wenden Sie sich deshalb in dem Zeitraum Sa., 08.06.2024 von 10-11 Uhr telefonisch an Herrn Rosenäcker Mobil 0160-4252787. Die Ausstellung der Ersatzunterlagen erfolgt dann im Bürgeramt des Rathauses Blaufelden von 11-12 Uhr.

Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persön-lich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst bean-tragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen ein-gehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeit-punkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.


In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbin-dung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.


Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Ad-resse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszäh-lung nicht mehr berücksichtigt werden.

Europa- und Kommunalwahl - Briefwahl

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 können Briefwahlanträge ausschließlich persönlich beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nun wegen der vorangeschrittenen Zeit durch Postzustellung ggf. die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig im Wahlamt ankommen. Bitte kommen Sie deshalb, wenn möglich persönlich und holen diese ab. Ausstellung und Beantragung der Unterlagen bis Fr. 07.06.2024 – 18 Uhr im Bürgeramt des Rathauses Blaufelden (Hindenburgplatz 4) möglich. Abgabe der ausgefüllten Unterlagen bis So. 09.06.2024 – 18 Uhr ebenfalls Rathaus (Briefkasten).

Wahlaufruf zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl

Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen für den Gemeinde- und
Ortschaftsrat in Blaufelden, für den Kreistag
und für das Europäische Parlament statt. Die Wahllokale sind
von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Beteiligen Sie sich bitte aktiv an
den Wahlen und gehen Sie wählen oder machen Sie von der Möglichkeit der
Briefwahl Gebrauch.
 
Mit der Wahrnehmung Ihres Wahlrechtes bestimmen Sie über die weitere
Entwicklung in Ihrer Ortschaft, Gemeinde, in Ihrem Kreis und in ganz Europa mit. Nur
durch Ihr Engagement und Ihre Stimmenabgabe stärken Sie die Demokratie
und nehmen gleichzeitig Einfluss auf die Politik vor Ort und in Europa!
 
Jürgen Rosenäcker
Hauptamtsleiter
 
Briefwahl können Sie noch bis Fr.,07.06.2024, 18:00 Uhr im Rathaus,
Bürgerbüro persönlich beantragen!
Sollten Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie sich
unter der Telefonnummer: 07953-884-22 melden.
 

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Montag, 10. Juni 2024 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Spektrum, großer Saal, statt. Tagesordnung:

  1. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Gemeinderäte in der Gemeinde am 9. Juni 2024
  2. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Ortschaftsräte in der Gemeinde am 9. Juni 2024

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.05.2024, Beschlussübersicht

§ 1  Einwohnerfragestunde

K e i n  B e s c h l u s s



§ 2  Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen

K e i n  B e s c h l u s s



§ 3  Öffnung und Verwendungsbeschluss Spendenkasse Gemeinderatssitzungen

B e s c h l u s s

Der Gemeinderat stimmt der Spende in Höhe von 318,25 € und ihrer Verwendung für Schu-lobst der Ganztagsbetreuung des Schulzentrums Blaufelden zu.  



§ 4  Erhöhung der Kindergartenbeiträge ab September 2024

B e s c h l u s s

Die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten werden, für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 4 Prozent angehoben. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent.  



§ 5  Satzungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Simmetshausen West“ in Sim-metshausen

B e s c h l u s s

1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung über die im Zuge der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden) eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Sitzungsvorlage.
2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Ergänzungssatzung „Simmetshausen West“ und die örtlichen Bauvorschriften nach §10 Abs. 1 BauGB

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.



§ 6  Vergaben

§ 6.1  Nachträgl. Anschaffungskosten Gew. Bauarbeiten Druckleitung u. M+E-Technik - Abwasserbeseitigung Wiesenbach

B e s c h l u s s

Der Gemeinderat beschließt überplanmäßige Mittel in Höhe von € 22.304,57 zur Druckmin-derung in der Abwasserdruckleitung und Ertüchtigung der Pumpentechnik im Pumpwerk Wiesenbach.



§ 6.2  Vergabeermächtigung Gewerk 1.6 Zaunbau - Abwasserbeseitigung Raboldshau-sen

B e s c h l u s s

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.6 Zaunbauarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 30.963,80 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauf-tragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen im Gewerk 1.6 Zaun-bau bis zu einer Auftragssumme von € 3.000,00 zu beauftragen.



§ 6.3  Vergabeermächtigungen Gew. 1.9, 1.10, 1.12,1.13 + 2.7 - Erweiterung Kläranlage Blaufelden, FA2

B e s c h l u s s

 Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.9 Zimmerer- und Dachde-ckerarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 53.467,24 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.9 Zim-merer- und Dachdeckerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 5.000,00 zu beauftra-gen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.10 Spenglerarbeiten mit ei-ner Vergabesumme in Höhe von € 5.453,21 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu be-auftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.10 Spenglerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 1.000,00 zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.12 Trockenbau, Gipser- u. Malerarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 121.896,27 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.12 Trockenbau, Gipser- u. Malerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 10.000,00 zu be-auftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.13 Estrich- u. Fliesenarbei-ten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 64.607,49 zugunsten des wirtschaftlichsten Bie-ters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.13 Est-rich- u. Fliesenarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 6.000,00 zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 2.7 Räumerlaufbahn mit einer Vergabesumme in Höhe von € 117.937,93 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauf-tragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 2.7 Räumerlaufbahn bis zu einer Auftragssumme von € 10.000,00 zu beauftragen.



§ 6.4  Vergabeinfo Gew. 1.11 + 3.1 - Erweiterung Kläranlage Blaufelden, FA2

K e i n  B e s c h l u s s



§ 6.5  Vergabeermächtigung Asphalteerneuerung Gemeindeverbindungsweg Brüch-lingen

B e s c h l u s s

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserweiterung für die Sanierung des Feldweges Flst. 431/0 -Teilstück - mit einer Auftragssumme in Höhe von € 154.700,00 an die Fa. Thannhauser, Fremdingen, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 5.000,00 zu beauftragen.



§ 6.6  Nachtrag Belüftung Lager - Modernisierung Hallenbad Blaufelden

B e s c h l u s s

Die Vergabe des vorstehenden Nachtrags in Höhe von €7.706,98 für die Lieferung und den Einbau des Lüftungsgeräts zugunsten der Fa. WSH Wurzinger, Schnelldorf, wird hiermit beschlossen.

Die Vergabe des vorstehenden Nachtrags in Höhe von €1.600,00 für 3 x Kernlochbohrungen zugunsten der Fa. Steinbrenner, Wiesenbach, wird hiermit beschlossen.

Die Verwaltung wird ermächtigt die elektrischen Anschlussarbeiten bis zu einer Auftrags-summe von € 1.200,00 zu beauftragen.  

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 1.000,00 zu beauftragen.



§ 7  Annahmen von Spenden

B e s c h l u s s

Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:

Spender / Firma                                                           Spendenbetrag                

Fa. Nedschroef Schrozberg GmbH          50 €
Fa. Müller Lila Logistik        500 €  
Fa. EBM Papst, Mulfingen                                          500 €    
Sparkasse Blaufelden                                            150 €
Bäckerei Sohns                                                        100 €
Apotheke Pfänder, Blaufelden                          100 €
Fa. Hofmann GmbH, Blaufelden        200 €
Fa. Rapp BOSCHDIENST, Blaufelden        200 €                                
Fa. Fröbel, Blaufelden        500 €
Fa. Wolfmeyer Holzbau, Blaufelden        100 €
Fa. Sauter GmbH                                                       50 €
Fa. Telegärtner Elektronik GmbH, Crailsheim        200 €                     
Fa. Schüssler Forstservice                                        250 €                     
Volksbank Blaufelden                                                      1.000 €                  
Von unbekannt                                                                    500 € für Jugendfeuerwehr                   




§ 8  Verschiedenes und Bekanntgaben

§ 8.1  Bekanntgabe Polizeiliche Kriminalitätsstatistik Blaufelden 2023

K e i n  B e s c h l u s s



§ 9  Anfragen des Gemeinderates

K e i n  B e s c h l u s s
 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024

Wichtiger Hinweis für die Ortschaftsratswahl in Wiesenbach :

 

Leider ist uns bei der Erstellung der Stimmzettel und Merkblätter für die Ortschaftsratswahl Wiesenbach ein Fehler unterlaufen. Wir bitten Sie, den ersten erhaltenen Stimmzettel (hier stand, dass Sie bis zu 3 Stimmen vergeben dürfen und das ist bei Mehrheitswahl falsch) und das Merkblatt für die Wahl des Ortschaftsrats Wiesenbach zu vernichten. Mit der Amtspost / Post erhalten Sie den berichtigten Stimmzettel und das richtige Merkblatt (mit Mehrheitswahl – nur eine Stimme pro Bewerber). Es folgt die finale Bekanntmachung der Wahlen u.a. mit den Ortschaftsratswahlen Billingsbach, Gammesfeld, Herrentierbach und Wiesenbach - alle nach Mehrheitswahl! Verhältniswahl findet bei der Gemeinderatswahl und Kreistagswahl statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gemeindeverwaltung Blaufelden

 

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei)

Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Baugebiet Badgarten-Burgstall“

Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Erweiterung Friedhof Blaufelden“

Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Ergänzungssatzung "Simmetshausen West" in Simmetshausen

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

 

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.blaufelden.de unter Öffentliche Bekanntmachungen an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterleg – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

 

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließender per Amtsbotin zugestellt.

 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können sie auch formlos per E-Mail an Marco Pompa (marco.pompa(@)blaufelden.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Jürgen Rosenäcker, Tel.: 07953 884 20, E-Mail: juergen.rosenaecker(@)blaufelden.de .

Bekanntmachung des Wahlvorschlags für die Wahl des Personalrats am 06. Juni 2024 - Gemeinschaftswahl -

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T

§ 1  Einwohnerfragestunde

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§ 2  Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen

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§ 3  Bestellung eines Betriebsleiters für den Klärbetrieb Blaufelden

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§ 4  Ortsmitten Qualitätserfassung Blaufelden - Ergebnisdossier in finaler Fassung

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§ 5  Widerruf Standesbeamtin Frau Wetzel

B e s c h l u s s

Die Bestellung von Frau Eva Wetzel zur Standesbeamtin wird zum 23.04.2024 widerrufen.



§ 6  Vorkaufsrechtssatzungen Erweiterung Friedhof Blaufelden/Baugebiet Badgarten-Burgstall

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A: Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufsrechtssatzzung Erweiterung Friedhof Blaufelden nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB).

B: Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufsrechtssatzung Innenverdichtung Badgarten-Burgstall/Im Flöhn nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB).



§ 7  Verkaufspreis Flurstück 811/49 Blaufelden und Verkaufsfreigabe

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Der Verkaufspreis für das voll erschlossene Flurstück 811/49 beträgt 70 € pro m². Bei Mehr-familienbebauung soll ein entsprechender Aufschlag erfolgen. Bewerbungen für die Reservie-rung oder den Kauf des Grundstücks erfolgt nach den bisher gültigen Reservierungskonditio-nen und können ab dem 29.04.2024, 08:00 Uhr bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Die Vergabe findet nach dem „Windhundprinzip“ statt. Bei gleichzeitigem Eingang von Be-werbungen entscheidet das Los.



§ 8  Vergaben

§ 8.1  Vergabeinfo Erweiterung Kläranlage Gewerke 1.8, 2.5 und 2.6

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§ 8.2  Vergabeermächtigung Kläranlage Blaufelden Gewerke 1.11, 2.9 und 3.1

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Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.11 Tür-. Tor- und Fenster-bauarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 85.424,27 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Änderung der Fenster in Labor, Bad und WC des Be-triebsgebäudes Leistungen bis zu € 9.000,00 zu vergeben.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.11 Tür-, Tor und Fensterbauarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 8.000,00 zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 3.1 Elektrotechnische Ausrüs-tung mit einer Vergabesumme in Höhe von € 390.889,93 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 3.1 Elektrotechnische Ausrüstung bis zu einer Auftragssumme von € 30.000,00 zu beauftra-gen.



§ 8.3  Vergabe Spielplatzgestaltung BG Rothenburger Straße

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Die Vergabe des vorstehenden Auftrags für die Spielgeräte in Höhe von € 54.074,00 zu-gunsten des wirtschaftlichsten Bieters, der Fa. Eibe, Röttingen wird hiermit beschlossen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Fundamentarbeiten, die Herstellung von Drainagen und Fußwegen sowie für die Einrichtung des Fallschutzes und die Bepflanzung Aufwendun-gen in Höhe von € 65.000,00 zu tätigen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 9.000,00 zu beauftragen.



§ 8.4  Vergabe Landschaftsbauarbeiten Entbuschung Blaubachhang

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Die Vergabe des vorstehenden Auftrags für die Entbuschungs- und Landschaftsgestaltungs- maßnahme am Blaubachhang Flst. 1145/0 in Höhe von € 17.093,16 zugunsten des wirt-schaftlichsten Bieters, der Fa. Schneider & Sohn GmbH & Co. KG, Gammesfeld, wird hiermit beschlossen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 3.000,00 zu beauftragen.



§ 8.5  Korrektur Vergabebeschluss Mulcharbeiten 2024

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Die Mulacharbeiten der Straßenbankette und Grünflächen anteilig an die Fa. Lohnunterneh-men Henninger GbR sowie Fa. GALA-Pflege Krauß mit einem 3-Jahresauftrag und einer Preisbindung bis zum 31.03.2027 zu vergeben.



§ 9  Abwasserbeseitigung Raboldshausen - Mehrkosten Gewerk 1.3 Spülbohrungen

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Der Gemeinderat beschließt die im Gewerk 1.3 entstandenen Mehrkosten in Höhe von € 93.300 (Gesamte Mehrkosten = 147.770 € - bisher durch Beschluss abgedeckt = € 54.470).



§ 10  Spielplatzgestaltung KiGa Kleistweg 21 - Beschlussfassung Mehrkosten

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Die vorstehenden außerplanmäßigen Kosten für zusätzliche Erdarbeiten bei der Entwässe-rung und Neugestaltung des Spielplatzes Kindergarten Kleistweg 21 in Höhe von € 17.734,83 werden hiermit beschlossen.



§ 11  Annahmen von Spenden

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Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:

1.    Volksbank Hohenlohe: Geldspende 1.000 € für das Einweihungsfest der neuen Fahr-zeuge der FFW Blaufelden am 27./28.04.2024.

2.    Optiker Kammleiter aus Schrozberg, Sachspende 2 Einsatzbrillen für die FFW

3.    Fa. Bosch Tiernahrung GmbH & Co. KG, Blaufelden-Wiesenbach – Geldspende 300 € und VR Bank Heilbronn-Schwäbisch Hall 500 € für das aktuelle Musicalprojekt der Schule



§ 12  Verschiedenes und Bekanntgaben

§ 12.1  Bekanntgabe Haushaltserlass 2024

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§ 12.2  Hallenbad - Zuschuss

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§ 13  Anfragen des Gemeinderates

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Gt-info Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden - Europawahlkampagne 2024

Die Europa- und Kommunalwahlen finden am 09. Juni 2024 in folgenden Wahllokalen statt:

- Wählerinnen und Wähler aus Blaufelden mit Blaubach, Niederweiler und Schuckhof sowie Wittenweiler, Erpfersweiler und Im Wasen, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis K beginnen, wählen im Spektrum Großer Saal, Schulstraße 34, Wahlraum 1.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Blaufelden mit Blaubach, Niederweiler und Schuckhof sowie Wittenweiler, Erpfersweiler und Im Wasen, deren Familiennamen mit den Buchstaben L bis Z beginnen, wählen im Spektrum Großer Saal, Schulstraße 34 im Wahlraum 2.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Billingsbach mit Brüchlingen, Hertensteiner Mühle, Lentersweiler, Mittelbach und Raboldshausen wählen im Jägerhaus Billingsbach, Jägergasse 15, 1. Stock, Gemeindesaal.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Gammesfeld mit Ehringshausen, Heufelwinden und Metzholz wählen in der Landwehrhalle in Gammesfeld, Freie-Weg 9.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Herrentierbach mit Alkertshausen, Geroldshausen, Kottmannsweiler und Simmetshausen wählen im Bürgerhaus in Herrentierbach, Lange Straße 1.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Wiesenbach mit Emmertsbühl, Engelhardshausen, Naicha und Saalbach wählen im Dorfzentrum Wiesenbach, Brettheimer Straße 17.
 
In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Bürgern unserer Gemeinde bis spätestens am 19.05.2024 zugestellt werden, ist der jeweils zugeordnete Wahlraum ebenfalls genannt.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
 
Gemeinde Blaufelden