Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 26.06.2025 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 22.05.2025 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
Öffentliche Bekanntmachung - "Freiflächenphotovoltaikanlage Binsenäcker" in Ehringshausen
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage Binsenäcker" in Ehringshausen und seinen örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – unterjährige Programmentscheidung - sehr wichtig!
Das Regierungspräsidium Stuttgart, Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen hat eine unterjährige Programmentscheidung bekannt gegeben.
Fördervoraussetzungen
Im Wesentlichen gelten die gleichen Fördervoraussetzungen und inhaltlichen Vorgaben des Jahresprogramms 2025.
Es ist vorgesehen, historische Weiler-Lagen dem Innenbereich gleichzustellen.
In der unterjährigen Auswahlrunde können jedoch grundsätzlich nur besonders dringliche Projekte mit einer besonderen strukturellen Bedeutung aufgenommen werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss daher die Baugenehmigung vorliegen oder kurzfristig in Aussicht stehen.
Antragsverfahren:
Anträge können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Die Antragsunterlagen zu den privaten Projekten müssen vollständig bis spätestens 14.05.2025 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Bürgermeister Dieterich,
Tel.: 07953 884 10, E.-Mail michael.dieterich(@)blaufelden.de oder Frau Rebecca Utz Tel.: 07953 884 11, E-Mail: rebecca.utz(@)blaufelden.de ,
um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Gemeinde Blaufelden
Kommunales Energiemanagement für die Gemeinde Blaufelden
Förderprojekt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Rahmen der Klimastrategie ist das kommunale Energiemanagement ein wichtiger Baustein, um die Zukunft unserer Gemeinde nachhaltig zu gestalten.
Zusammen mit den Gemeinden Mainhardt, Frankenhardt, Untermünkheim und der Stadt Vellberg wurde ein Förderkonvoi gebildet, für den die Gemeinde Mainhardt gemeinsame Fördermittel beantragt hat. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 01.07.2024 mit dem Titel „Kooperation: KSI: Implementierung und dauerhafter Betrieb eines Energiemanagementsystems (EMS) für den Zusammenschluss der Kommunen Mainhardt, Blaufelden, Untermünkheim, Vellberg und Frankenhardt“ (Förderkennzeichen 67K24667) kann das Projekt nun im festgelegten Förderzeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2027 über drei Jahren bearbeitet werden.
Mit den zugeteilten Fördermitteln wird eine Vollzeitstelle über diese drei Jahre finanziert. Zusätzlich kann nötige Messtechnik, Sensorik und Software beschafft werden. Der Konvoi konnte mit Unterstützung des Klimazentrums die Projektstelle schnell besetzen. Der Energiemanager arbeitet zu gleichen Teilen für die teilnehmenden Kommunen. Die Arbeitsstelle ist in Klimazentrum Schwäbisch Hall, dort sind noch vier weitere Energiemanager*innen für 18 weitere Kommunen im Landkreis tätig.
Ziel des Projektes ist der Aufbau und der kontinuierliche Betrieb eines Energiemanagement-systems in Blaufelden. Es sollen die organisatorischen Grundlagen geschaffen, eine entsprechende interne Kommunikation, ein Energieverbrauchs-Monitoring und Anlagen-Controlling sowie ein Energieberichtswesen aufgebaut und dauerhaft sichergestellt werden. Durch Gebäudebegehungen und die Erstellung von Maßnahmenplänen zur energetischen Optimierung sollen Einsparpotentiale methodisch erfasst und sukzessive erschlossen werden. In dem Zusammenhang soll das Energiemanagement auch bei der Umsetzung von energetisch relevanten investiven Vorhaben einbezogen werden. Der Fortschritt und die Ergebnisse des Energiemanagements werden der Verwaltungsleitung und dem Gemeinderat jährlich vorgestellt und im Hinblick auf vereinbarte Ziele diskutiert.
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreich Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Dies Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen."
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17.04.2025 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
§ 1 Einwohnerfragestunde
K e i n B e s c h l u s s
§ 2 Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen
K e i n B e s c h l u s s
§ 3 Vorstellung des Leiters der Musikschule Hohenlohe - Herr Oliver Hummel
K e i n B e s c h l u s s
Der neue Leiter der Musikschule Hohenlohe – Herr Oliver Hummel stellt sich dem Gremium vor. Er ist 42 Jahre alt und hat die Leitung der Musikschule Hohenlohe seit 01.01.2025 kommissarisch übernommen, da ihm noch die entsprechenden Fortbildungen fehlen, die er aber nun zügig erlangen möchte.
§ 4 Einführung eines KI-basierten virtuellen Assistenten für die Gemeinde Blaufelden
K e i n B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird hier weitere Angebote einholen.
§ 5 Satzungsbeschluss Freiflächenphotovoltaikanlage Hutzeläcker (BV/193/2025)
B e s c h l u s s
Der Tagesordnungspunkt wird in die Mai-Sitzung vertagt. Die untere Forstbehörde muss noch Fragen klären.
§ 6 Abriss Gebäude Rothenburger Straße 12 , Flst. 15/0, Blaufelden (BV/194/2025)
B e s c h l u s s
Die Vergabe des vorstehenden Auftrags in Höhe von 32.969,18,-€ zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, Siegmar Rutsch Abbruch-Erdbau, wurde beschlossen.
§ 7 Finanzsituation Gemeinde Blaufelden - Geplante Kreditaufnahmen 2025
(TV 001/2025)
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird in den kommenden Monaten mit den genehmigten Kassenkrediten bis zur maximalen Höhe von 4.800.000 € arbeiten. Sobald sich abzeichnet, welches Darlehensvolumen für die Gemeinde tatsächlich vonnöten ist, werden über die Verwaltung entsprechende Darlehensangebote eingeholt.
Parallel beobachtet die Verwaltung die Finanzmarktsituation, um mögliche Zinssenkungen ggf. nutzen, bzw. sich vor Zinssteigerungen schützen zu können. Eine Darlehensaufnahme wird dann voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen, hierbei sollte mindestens die Kreditermächtigung aus 2024 über 1.800.000 € ausgeschöpft werden, da diese mit Ablauf des Haushaltsjahres 2025 abläuft, der Betrag jedoch in 2025/ 2026 für die Klärwerkszentralisierung benötigt wird.
Der Gemeinderat nimmt das geplante Vorgehen zustimmend zur Kenntnis.
§ 8 EnBW vernetzt - Kommunales Beteiligungsmodell der Netze BW (BV/200/2025)
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Blaufelden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht im Landratsamt Schwäbisch Hall, mit 200.000 € an der „Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ und damit mittelbar an der Netze BW GmbH beteiligt.
Ferner wird der Bürgermeister berechtigt, die zugehörigen Verträge im Namen der Gemeinde Blaufelden zu unterzeichnen.
§ 9 Neuabschluss Konzessionsverträge Strom Teilorte – Ausschreibungsverfahren (BV/201/2025)
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Bekanntmachung des auslaufenden Konzessionsvertrages „Strom“ für die Teilorte der Gemeinde Blaufelden vorbereitet und die Bekanntmachung im Bundesanzeiger zum 11.04.2025 vorgenommen hat, um damit das gesetzlich vorgeschriebene Vergabeverfahren einzuleiten.
§ 10 Vergaben
§ 10.1 Abwasserbeseitigung Raboldshausen - Vergabe Sanierung Zufahrtsweg (BV/192/2025)
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Sanierungsarbeiten für den Zufahrtsweg zum Pumpwerk und RÜB Raboldshausen im vorgesehenen Umfang in Höhe von € 56.243,58 an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Ernst Hähnlein Bau-GmbH, Feuchtwangen, zu vergeben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftragssumme von 5.000,00 € (rund 8,8 % der Auftragssumme) zu beauftragen.
§ 10.2 Bürgerhaus Herrentierbach - Vergabeermächtigung Installation Dunstabzug (BV/191/2025)
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistungen für den Umbau der Küchenabluft im Bürgerhaus Herrentierbach bis zu einer Auftragssumme von 15.087,78 € zu vergeben.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftragssumme von 1.500,00 € (rund 10,0 % der Auftragssumme) zu beauftragen.
§ 10.3 Unterhaltung Feldwege 2025 - Vergabe Schotterbezug (BV/199/2025)
B e s c h l u s s
1. Die Lieferung von Schotter, Mineralgemisch, HGT und ähnlichen Materialien für die Unterhaltung der Feldwege im Jahr 2025 / 2026 wird an den wirtschaftlichsten Anbieter gemäß dem geprüften Angebot vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung (z. B. Beauftragung, Terminabstimmungen, Abwicklung) durchzuführen.
3. Die Deckung der Kosten für den Schotterbezug in Höhe von voraussichtlich 50.000 € erfolgt über die entsprechenden Haushaltsmittel im Produktbereich „Straßen- und Feldwegunterhaltung“.
Die Vergaben des vorstehenden Jahresauftrages zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, der Fa. WSG Westfränkische Schotter GmbH & Co. Vertriebsgesellschaft KG, Gottfried-Keller-Straße 2, 91541 Rothenburg ob der Tauber.
§ 11 Taubenplage im öffentlichen Raum - Mögliche Maßnahmen (IV/040/2025)
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mit Anwohnern und potentiell ehrenamtlichengagierten Mitbürgerinnen und -mitbürgern Kontakt aufzunehmen um ggf. die vorgeschlagenen Maßnahmen einleiten zu können. Abhängig vom Ergebnis und einem möglichen Kostenaufwand wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen das Thema erneut behandelt.
§ 12 Annahme von Spenden:
B e s c h l u s s
Der Annahme folgender Spende wird zugestimmt:
SFV UG, Leipzig spendet dem Kindergarten am 21.03.2025 per Überweisung auf das Gemeindekonto 100 €.
§ 13 Verschiedenes und Bekanntgaben
K e i n B e s c h l u s s
§ 14 Anfragen des Gemeinderats
K e i n B e s c h l u s s
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt, weil es von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zulässigerweise beantragt wurde. Der Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, wurde von den Initiatoren des Volksbegehrens erstellt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
- Bei der freien Sammlung, die am Montag, dem 05. Mai 2025 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, dem 04. November 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen.
Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, dem 4. November 2025 der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
- Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem 5. Mai 2025 und endet am Montag, dem 4. August 2025.
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Blaufelden
wird in der Zeit vom 05. Mai 2025 bis 04. August 2025.
im Rathaus Blaufelden (Hindenburgplatz 4, 74572 Blaufelden – Bürgeramt Zimmer 1)
zu folgenden Öffnungszeiten
Mo./Di./Mi. 8:00 – 12:30 Uhr
Do. 10:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:30 Uhr
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.
Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
- Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
- Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.
- Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:
Gesetzentwurf zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden
A. Zielsetzung
Dieser Gesetzentwurf führt eine effektive Begrenzung der Landtagsgröße ein, um die Kosten des Landesparlaments für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Grenzen zu halten. Indem die Anzahl der Wahlkreise und damit gleichzeitig die Anzahl der Direktmandate erheblich verringert wird, wird die Möglichkeit reduziert, dass eine Partei Überhangmandate erringt, die dann zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen, denen der Einzug in den Landtag gelingt. Damit wird eine Aufblähung des Landtags in hohem Maße unwahrscheinlich und der Landtag verbleibt mit allenfalls geringfügigen Abweichungen bei seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten.
B. Wesentlicher Inhalt
Die Gesetzesänderung hat zwei wesentliche Merkmale. Statt der bisher 70 Wahlkreise für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg wird der Zuschnitt der 38 baden-württembergischen Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg verwendet. Statt bisher 70 Direktmandate werden so nur noch 38 Direktmandate vergeben, 82 Mandate werden über die von den Parteien zu bestimmenden Landeslisten nach der Maßgabe des Zweitstimmenergebnisses verteilt. Das führt im Vergleich zum Ist-Zustand zu einer erheblichen Reduzierung des Risikos, dass eine Partei wesentlich mehr Direktmandate erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden und somit diese Überhangmandate bei allen weiteren Parteien, denen der Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg gelingt, mit Ausgleichsmandaten ausgeglichen werden müssen, um den Wählerwillen nach dem Zweitstimmenergebnis in der Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg adäquat zu repräsentieren.
C. Alternativen
Beibehaltung der jetzigen Regelung.
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
Die vorgesehenen Änderungen im Landtagswahlrecht zielen auf eine Beschränkung von Kosten ab. Die Höhe der potenziellen Einsparung kann nicht bestimmt werden, da niemand das Wahlverhalten der Bürgerschaft in der Zukunft kennt. Neben den Kosten für die administrative Umsetzung der Gesetzesänderung entstehen keine weiteren über das Maß des Jetzt-Zustands hinausgehenden Kosten.
E . Kosten für Private
Keine.
Der Landtag wolle beschließen,
dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:
Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
Artikel 1
Änderung des Landtagswahlgesetzes
Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- In § 1 Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt.
- In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt.
- Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Anlage
(Zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag
von Baden-Württemberg
Nr. | Name | Gebiet |
1 | Stuttgart I | Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen |
2 | Stuttgart II | Vom Stadtkreis Stuttgart die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen |
3 | Böblingen | Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch |
4 | Esslingen | Vom Landkreis Esslingen die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) |
5 | Nürtingen | Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch Vom Landkreis Esslingen die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen |
6 | Göppingen | Landkreis Göppingen |
7 | Waiblingen | Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach |
8 | Ludwigsburg | Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz |
9 | Neckar-Zaber | Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld Vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim |
10 | Heilbronn | Stadtkreis Heilbronn Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot |
11 | Schwäbisch Hall – Hohenlohe | Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall |
12 | Backnang – Schwäbisch Gmünd | Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal |
13 | Aalen – Heidenheim | Landkreis Heidenheim Vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört |
14 | Karlsruhe-Stadt | Stadtkreis Karlsruhe |
15 | Karlsruhe-Land | Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen |
16 | Rastatt | Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt |
17 | Heidelberg | Stadtkreis Heidelberg Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim |
18 | Mannheim | Stadtkreis Mannheim |
19 | Odenwald – Tauber | Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis |
20 | Rhein-Neckar | Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen |
21 | Bruchsal – Schwetzingen | Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen |
22 | Pforzheim | Stadtkreis Pforzheim Enzkreis |
23 | Calw | Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt |
24 | Freiburg | Stadtkreis Freiburg im Breisgau Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau |
25 | Lörrach – Müllheim | Landkreis Lörrach Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg |
26 | Emmendingen – Lahr | Landkreis Emmendingen Vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach |
27 | Offenburg | Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach |
28 | Rottweil – Tuttlingen | Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen |
29 | Schwarzwald- Baar | Schwarzwald-Baar-Kreis Vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach |
30 | Konstanz | Landkreis Konstanz |
31 | Waldshut | Landkreis Waldshut Vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt |
32 | Reutlingen | Landkreis Reutlingen |
33 | Tübingen | Landkreis Tübingen Vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen |
34 | Ulm | Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis |
35 | Biberach | Landkreis Biberach Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg |
36 | Bodensee | Bodenseekreis Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald |
37 | Ravensburg | Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende |
38 | Zollernalb – Sigmaringen | Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt Vom Zollernalbkreis die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
- Allgemeiner Teil
Die Anzahl der Wahlkreise bestimmt die Höchstzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten. Sie ist damit wesentlicher Faktor für die Maximalgröße des Landtags von Baden-Württemberg. Sie fungiert daher gleichsam als natürliche Bremse für die Anzahl der auszugleichenden Überhangmandate. Die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten kann durch den zusätzlich hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings durch die Einführung der Zweitstimme bei der Wahlrechtsreform vom 6. April 2022 zu einer erheblichen Aufblähung des Parlaments führen. Eine Reduktion der Anzahl der Wahlkreise für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg minimiert diese Gefahr in erheblichem Maße und stellt gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch die unveränderte und bewährte Bewahrung der Sollgröße von 120 Abgeordneten sicher. Die Reduktion des Risikos einer Aufblähung gewährleistet damit, die entstehenden Kosten für die öffentlichen Haushalte in einem Rahmen zu halten, der nicht unkalkulierbar durch das Wahlverhalten der Bevölkerung nach oben getrieben werden kann. Zudem würde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unter einer zu hohen Anzahl an Abgeordneten vielfältig leiden, beispielhaft sei der hohe Aufwand für zusätzlich benötigte oder umzustrukturierende Räumlichkeiten – etwa des Plenarsaals – sowie die Erstausstattung zusätzlicher Mandatsträger mit den für die Mandatsarbeit notwendigen Arbeitsmitteln erwähnt. Die Reduktion der Anzahl der Wahlkreise und damit der erringbaren Direktmandate wirkt dem mit der bereits erfolgten Umstellung auf ein Zweistimmenwahlrecht hinzugekommenen Faktor des Stimmensplittings als potenziellem Treiber der Parlamentsgröße entgegen, entlastet die öffentlichen Haushalte und stellt die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicher.
Die Sollgröße des Landtags von Baden-Württemberg bleibt durch den Gesetzentwurf unberührt weiterhin bei 120 Abgeordneten, kann diese aber nicht mehr in erheblichem Maße übersteigen.
- Einzelbegründung
Zu Artikel 1 - Änderung des Landtagswahlgesetzes
Zu Nummer 1
Die Anzahl der erringbaren Direktmandate korreliert dann positiv mit der Parlamentsgröße, wenn die stärkste Partei sehr viele Direktmandate erringt, gleichzeitig aber ein Zweitstimmenergebnis erreicht, das zu weniger Mandaten führen würde als die Anzahl der gewonnenen Direktmandate. Die Differenz zwischen der dem Zweitstimmenergebnis entsprechenden Anzahl an errungenen Mandaten und der über diese Zahl hinausgehenden, direkt von dieser Partei gewonnenen Mandate nennt man Überhangmandate. Diese müssen mit sogenannten Ausgleichsmandaten so lange bei den anderen Parteien, die den Einzug in den Landtag geschafft haben, aufgefüllt werden, bis die Mandatsverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Wird die Anzahl an Direktmandaten verringert, führt das automatisch auch zu einer Verringerung des Risikos einer Vergrößerung des Parlaments. Dies ist das Ziel des Gesetzentwurfs.
Legt man die Ergebnisse der letzten Wahl zugrunde, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg durchgeführt wurde – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – und errechnet die Größe des Landtags anhand des Wahlverhaltens der Bevölkerung bei dieser Wahl und der Direktmandatsanzahl 70, ergibt sich daraus eine Parlamentsgröße von ca. 214 Abgeordneten bei einer Sollgröße des Landtags von 120. Legt man die Direktmandatsanzahl 38 zugrunde, ergibt sich aus dem Wahlverhalten der Bevölkerung am 26. September 2021 eine Parlamentsgröße von ca. 120, was der Sollgröße entspricht. Die Änderung der Anzahl der Direktmandate auf 38 wird dadurch erreicht, dass der Zuschnitt der Wahlkreise durch die Übernahme der Struktur der 38 baden-württembergischen Bundestagswahlkreise vorgenommen wird, für die je ein Bewerber direkt in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt wird. Nummer 1 regelt dabei die Anzahl der direkt zu wählenden Abgeordneten, Nummer 2 die Anzahl der Wahlkreise.
Zu Nummer 2
Die angestrebte Reduktion des Risikos einer Parlamentsaufblähung benötigt zwei Änderungen im Landtagswahlgesetz, da für die Reduktion der zu vergebenden Direktmandate auch die Reduktion der Wahlkreise vorgenommen werden muss, um pro Wahlkreis ein Direktmandat zu gewährleisten. Die beiden zur Änderung des Landtagswahlrechts hin zu einem Zweistimmenwahlrecht vom Landtag von Baden-Württemberg angehörten Sachverständigen haben die Reduktion der Wahlkreismandate empfohlen. Prof. Dr. Joachim Behnke konstatiert: „Ideal wäre eine Größe von ca. 40 Wahlkreismandaten."
Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Empfehlung.
Zu Nummer 3
Der Gesetzentwurf stellt überdies sicher, dass eine komplizierte Entscheidungsfindung innerhalb der politischen Landschaft, wie ein potenzieller Wahlkreiszuschnitt aussehen müsste, nicht notwendig wird, indem bereits bestehende Wahlkreise verwendet werden, wenngleich für eine andere Wahl.
Die Reduktion der Wahlkreise auf 38 und die Übernahme der Zuschnitte der Bundestagswahlkreise führt mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Zuschnitte bereits den Erfordernissen des Wahlrechts genügen, was die Höchstabweichungen in der Anzahl der Wahlberechtigten betrifft.
Zu Artikel 2 - Inkrafttreten
Bereits die kommende Landtagswahl wird im Zweistimmenwahlrecht erfolgen, weshalb die Reduktion der Wahlkreise auch bereits zur kommenden Wahl erfolgen sollte. Überdies müssen sich die Parteien für die Aufstellungen ihrer Kandidaten und Landeslisten vorbereiten können. Das Inkrafttreten sollte deshalb rasch erfolgen.“
Blaufelden, den 14.04.2025
Michael Dieterich
Bürgermeister
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.03.2025 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T 20.03.2025
§ 1 Einwohnerfragestunde
K e i n B e s c h l u s s
§ 2 Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen
Hinweis auf aktuelle Ausschreibung für neuen Pufferspeicher für die Heizung in der Markthalle / Mehrzweckhalle Blaufelden.
Info über Erwerb „Rothenburger Straße 2 und 20“ durch die Gemeinde Blaufelden.
§ 3 Bestellung des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Blaufelden (BV/174/2025)
B e s c h l u s s
Der Wahl von Lucas Tripps zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der
Einsatzabteilung Blaufelden wird zugestimmt. Die Bestellung des Gewählten erfolgt
kommissarisch mit Wirkung vom 01. April 2025 für 6 Monate.
§ 4 Vereinfachte Umlegung „K 2677 OD Gammesfeld„ (BV/184/2025)
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat vergibt den Vermessungsauftrag für die Vermessung der „OD
Gammesfeld“ an das Amt für Flurneuordnung und Vermessung Crailsheim.
Weiter beauftragt und ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung zur Durchführung aller
notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit der geplanten vereinfachten Umlegung.
Insbesondere ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung, den Umlegungsbeschluss
über die vereinfachte Umlegung "“K 2677 OD Gammesfeld“ gemäß § 82 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung über die betroffenen
Grundstücke zu fassen.
Den Beteiligten wird ein ihrer Rechte betreffender Auszug aus dem
Umlegungsverzeichnis zugestellt.
§ 5 Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Wittenweiler
Ost“ (BV/180/2025)
B e s c h l u s s
1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung über die im Zuge der Beteiligung gem. § 3
Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden) eingegangenen
Stellungnahmen gemäß der Sitzungsvorlage.
2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Wittenweiler Ost“ und die örtlichen Bauvorschriften nach §10 Abs. 1 BauGB
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
§ 6 Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Binsenäcker" (BV/181/2025)
B e s c h l u s s
a. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung über die im Zuge der Beteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden)
eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Sitzungsvorlage.
b. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zum öffentlich-rechtlichen Vertrag für die
Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen zu.
c. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (VBP) und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem VBP nach §
10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 LBO. Maßgebend sind Bebauungsplan mit Textteil
(planungsrechtlichen Festsetzungen) und Begründung über die örtlichen
Bauvorschriften vom 20.03.2025.
d. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen.
§ 7 Veräußerung und Entwidmung der Wege Flst. 504, 509, und 510, Wiesenbach
(BV 179/2025)
B e s c h l u s s
Das Entwidmungsverfahren für die Wege Flst. 504, 509 und 510 Gemarkung Wiesenbach
wird in die Wege geleitet. Die Verwaltung wird beauftragt, dass nach dem Straßengesetz
vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs,
welcher dann ebenfalls mit der Entwidmung nach Ablauf der 3 Monatsfrist freigegeben
werden soll.
§ 8 Bauplätze Badgarten Burgstall, Flst. 820/23 und 820/22 (BV/182/2025)
B e s c h l u s s
Der Verkaufspreis für die voll erschlossenen Bauplätze auf den Flurstücken 820/23 und
820/22 soll 120 € pro m² (Bebauung mit mindesten 2 Vollgeschossen + Dach) betragen. Bewerbungen für die Reservierung oder den Kauf der Grundstücke nach den bisher gültigen Reservierungskonditionen können ab dem 31.03.2025, 08:00 Uhr bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Die Vergabe findet nach dem Windhundprinzip statt. Bei gleichzeitigem Eingang von Bewerbungen entscheidet das Los.
§ 9 Vergaben
§ 9.1 Erweiterung Kläranlage, FA 2 - Vergabe Herstellung Außenanlagen (BV/187/2025)
B e s c h l u s s
Die Vergabe des Auftrags für die Herstellung der Außenanlagen in der Kläranlage Blaufelden in Höhe von € 506.853,86 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, der Fa. Hermann Fuchs, Ellwangen wird hiermit beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer
Auftragssumme von € 30.000,00 (rund 6 % der Auftragssumme) zu beauftragen.
§ 9.2 Freibad Wiesenbach -Vergabeermächtigung Sanierungsmaßnahmen Kinderbecken, Zaunanlage, Sanitärbereich (BV/189/2025)
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge für die Sanierungsarbeiten am Kinderbecken, an den Duschanlagen im Sanitärgebäude sowie die Erneuerung der Zaunanlage an der nördlichen Einfriedung des Freibads Wiesenbach in Höhe von 65.000 € an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
§ 9.3 Hallenbad – Vergabeermächtigung Sanierungsmaßnahmen im Sanitärbereich (BV/188/2025)
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge für den Tausch der Duschpaneele und den Austausch der beschädigten Sanitärkeramiken im Hallenbad Blaufelden in Höhe von 25.000 € an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
§ 10 Annahme von Spenden:
B e s c h l u s s
Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:
Familie Barnstedt, Karlsruhe spendet am 19.03.2025 für den Kindergarten Wiesenbach
100 € für Stapelsteine.
Der BdS Blaufelden spendet am 19.03.2025 an das JUZ Blaufelden 1.000 €
Die Fa. Bausch und Ströbel, Ilshofen spenden nun final 200 € für eine Kaffeemaschine in der Schule (bisher waren 192,27 € angenommen – die Fa. rundete nun auf 200 € auf.
Für den Holzpavillon im Kindergarten Blaufelden spendeten die Raiba Schrozberg 1.000 € und die Voba Hohenlohe 1.000 € im Jahr 2024
Am 16.07.2024 Herr Wilhelm Mebus für FFW Blaufelden 200,00 €
Am 16.08.2024 Autohaus Rappold für Jugendfeuerwehr Blaufelden 270,00 €
Am 08.11.2024 RaiBa Schrozberg für Ruhebänke 3.000,00 €
Am 16.12.2024 Ev. Kirchengemeinde Ettenhausen-Billingsbach für Kiga Billingsbach 50,00 €
Am 16.12.2024 Bäckerei Bernd Sohns für Schulball Blaufelden 50,00 €
Am 19.12.2024 Fa. Schott+Meissner für Schulball 100,00 €
Am 19.12.2024 AKM für SMV Schule Blaufelden 150,00 €
Am 19.12.2024 Autohaus Model Wiesenbach für SMV Schule Blaufelden 100,00 €
Am 20.12.2024 Müller Optik für Schulball 100,00 €
Am 20.12.2024 Förderverein Spvgg Gammesfeld für Spielplatz am Sportplatz 300,00 €
Am 20.01.2025 Maler Maurer für FFW Abt. Herrentierbach 250,00 €
Am 27.01.2025 RaiBa Schrozberg für Baumpflanzaktion mit Schule Schrozberg 2.000,00 €
Am 26.02.2025 Voba Hohenlohe 2.000 € für Jugendfreizeit des JUZ
§ 11 Verschiedenes und Bekanntgaben
§ 11. 1 Einwohnerversammlung Mo., 31.03.2025
K e i n B e s c h l u s s
Folgende Punkte sind bisher vorgesehen:
- Ansprache Bürgermeister
- Blutspenderehrungen
- Vorstellung des Leiters der Musikschule Hohenlohe: Herr Oliver Hummel
- Vortrag Polizei Aalen - Schützen vor Einbrüchen
- Haushalt 2024/ 2025 - Rückblick 2024 / Jahresplanung 2025
- Stand Antragstellung Ortskernsanierung III
- Starkregenrisikomanagement
- Stand Breitbandausbau
- Einwohnerfragen
Am 27.09.2025 geplante Hauptübung der FFW Blaufelden – deshalb wird der Gemeinderat mit den Gemeindebediensteten am 09.07.2025 in den Ausflug nach Rothenburg /Tauber gehen.
Info über Programmentscheidung im ELR 2025. Gemeinde konnte wieder sehr gutes Ergebnis erzielen. 7 von 13 Anträgen werden bewilligt.
§ 12 Anfragen des Gemeinderats
K e i n B e s c h l u s s
Entwidmung Wiesenbach
Die Wege in Wiesenbach Flst. 504, 509 und 510 sollen entwidmet werden.
Eine ausreichende Erschließung der angrenzenden Grundstücke wird weiterhin gewährleistet.
Die Entwidmung dieser Verkehrsflächen und deren Einziehung richtet sich nach § 7 Straßengesetz. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 beschlossen, das Entwidmungsverfahren für die o.g. Verkehrsflächen einzuleiten.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung schließt sich eine Frist von drei Monaten an, innerhalb der Einwendungen gegen die Entwidmung vorgebracht werden können. Die Frist endet somit am 23.06.2025.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Gemeinderat dann über die Entwidmung der Wegeflächen und deren Einziehung endgültig entscheiden.
Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten "Wittenweiler Ost" in Wittenweiler
Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und der örtlichen Bauvorschriften
"Wittenweiler Ost" in Wittenweiler hier (PDF-Dokument, 74,84 KB, 27.03.2025)
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Flächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Blaufelden, 4. Änderung" der Gemeinde Blaufelden
Wahlergebnis Bundestagswahl 2025 - Gemeinde Blaufelden
Über folgenden Link kommen Sie zum Wahlergebnis der Gemeinde Blaufelden:
wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08127008/praesentation/index.html
Öffentliche Bekanntmachung "Freiflächenphotovoltaikanlage Hutzeläcker" in Gammesfeld mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften
"Freiflächenphotovoltaikanlage Hutzeläcker" in Gammesfeld
mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Gemeinderat Blaufelden hat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Hutzeläcker" in
Gammesfeld mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und beschlossen,
diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Die gesamte Veröffentlichung entnehmen Sie bitte folgendem Dokument: hier können Sie die Datei herunterladen (PDF-Dokument, 102,33 KB, 25.02.2025)
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.02.2025 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.02.2025
B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
§ 1 Einwohnerfragestunde
K e i n B e s c h l u s s
§ 2 Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen
B e s c h l u s s
Wie bei der Europa- und Kommunalwahl 2024 beträgt die Wahlhelferentschädigung für die Bundestagswahl 2025 = 50,00 €.
§ 3 Aufstellungsbeschluss 4. Änderung FNP Blaufelden (BV/170/2025)
B e s c h l u s s
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird bevollmächtigt die weiteren Verfahrensschritte in die Wegezuleiten.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Baugesetzbuch wird in Form einer vierwöchigen Planauslage beim Bürgermeisteramt Blaufelden durchgeführt. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
§ 4 Auslegungsbeschluss Freiflächenphotovoltaikanlage Hutzeläcker (BV/168/2025)
B e s c h l u s s
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Hutzeläcker“, sowie die zugehörige Begründung, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Blaufelden, Zimmer 03, während der üblichen Öffnungszeiten, sowie im Internet, für die Dauer eines Monats. Die genauen Termine werden rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht.
3. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Entscheidung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls.
§ 5 Änderung Bebauungsplan Wolfschlag (BV/164/2025)
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Änderung des Bebauungsplans Wolfschlag III + IV (nur für Gebiet der Fa. Koder mit Flst. 1408/2, 1408/3 und 1409/6) zu und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
§ 6 Anfrage Bauleitplanung Flurstück 132/1, 132, 131 Gemarkung Billingsbach (BV/169/2025)
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung Rücksprache mit den betroffenen Eigentümern der Flurstücke 119/1 und 126 zu halten und danach den Aufstellungsbeschluss entsprechend der Rückmeldung der Eigentümer für die Sitzung im März vorzubereiten. Die Beitragspflicht der Grundstücke soll bis zur tatsächlichen Bebauung ausgesetzt werden. Die Kosten für das gesamte Vorhaben trägt der Antragssteller des Flst. 132/1.
§ 7 Freigabe notarieller Kaufvertrag Rothenburger Str 2 + 20 (BV 167/2025)
B e s c h l u s s
Die konkrete Beratung über den notariellen Kaufvertrag wurde wegen betroffenen persönlichen Daten in die nichtöffentliche Sitzung verlegt.
§ 8 NETZDialog - Jahresbericht der Netze BW für die Gemeinde Blaufelden (IV/034/2024)
B e s c h l u s s
Das Gremium nimmt den Jahresbericht (vorgetragen von Herrn Bernhard Ries – Netze BW GmbH) zur Kenntnis.
§ 9 Vergaben
§ 9.1 Erweiterung Kläranlage Blaufelden, FA 2 – Vergabe Gewerk 1.14 Laboreinrichtung (BV/171/2025)
B e s c h l u s s
Die Vergabe des vorstehenden Auftrags für die Laboreinrichtung in Höhe von € 27.019,61 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, der Fa. CARO Gammesfeld wird hiermit beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftragssumme von € 3.000,00 zu beauftragen.
§ 9.2 PV-Anlage Kläranlage Blaufelden – Grundsatzbeschluss und Vergabeermächtigung (BV/172/2025)
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für die Photovoltaikanlage – Betriebsgebäude und Schlammlagerhalle - nach abschließender Prüfung zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters bis zu einer Auftragssumme bis zu € 100.000,00 (netto) zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bei der Errichtung der Photovoltaikanlage bis zu einer Auftragssumme von € 10.000,00 zu beauftragen.
§ 10 Erhöhung Schulsozialarbeit um 25 % (auf 100% Vollzeit, bzw. 2x 50% Teilzeitstelle) BV/176/2025)
B e s c h l u s s
Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, dem gesteigerten Bedarf an Schulsozialarbeit Rechnung zu tragen und eine Erhöhung des bisherigen Stellenumfangs von 75% auf 100% mit der AWO vertraglich abzuschließen.
Die 100% Vollzeitstelle soll optional mit Teilzeitstellen, prozentual in maximaler Höhe von insgesamt 100% besetzt werden.
§ 11 Annahme von Spenden:
B e s c h l u s s
Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:
Die Firma Autohaus Stradinger, Wiesenbach spendet für den Taubenmarkt Wiesenbach 100 €.
Die ev. Kirchengemeinde Blaufelden spendet insgesamt 210 € aus den Nachbarschaftstreffen – somit je 70 € an den Kindergarten Blaufelden, Kindergarten Billingsbach und dem Waldkindergarten.
Der Kindergarten Wiesenbach erhält aus den Einnahmen des Waffelverkaufs und dem Glücksrad insgesamt 519,48 € vom Taubenmarkt.
§ 12 Verschiedenes und Bekanntgaben
§ 12. 1 Einwohnerversammlung Mo., 31.03.2025
K e i n B e s c h l u s s
Folgende Punkte sind bisher vorgesehen:
Ehrung Blutspender, aktuelles zur Musikschule – Vorstellung des neuen Schulleiters, Vortrag der Polizei zum Einbruchschutz, aktuelles zur Ortskernsanierung, Starkregenmanagement, Breitbandausbau
Grundsteuerinfoveranstaltung findet bereits am 06.03.2025 ab 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Blaufelden.
§ 12.2 Gemeinderatsausflug 2025
K e i n B e s c h l u s s
Geplanter Termin: 27.09.2025
§ 13 Anfragen des Gemeinderats
K e i n B e s c h l u s s
Öffentliche Bekanntmachung vom 21.02.2025 – „Flurbereinigung Schrozberg-Spielbach 2“
Öffentliche Bekanntmachung
vom 21.02.2025 – „Flurbereinigung Schrozberg-Spielbach 2“
Landkreis Schwäbisch Hall
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Landratsamt Schwäbisch Hall -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben:
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Schrozberg-Spielbach 2
öffentlich bekannt.
Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 21.02.2025) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG), sowie die ökologische Ressourcenanalyse (ÖRA) einen Monat lang im Rathaus in Schrozberg, Krailshausener Str. 15, 74575 Schrozberg während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.
Am Montag, den 24.03.2025 ist ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbehörde- von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Rathaus in Schrozberg anwesend, um Auskünfte zu erteilen.
Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren
(www.lgl-bw.de/4114), auf der Internetseite des Landkreises Schwäbisch Hall (www.lrasha.de), sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG
(www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.
Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Amt für Flurneuordnung und Vermessung, In den Kistenwiesen 2/1, 74564 Crailsheim oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Schwäbisch Hall umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.
gez. Friedrich
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Gemeinde Blaufelden
Landkreis Schwäbisch Hall
B e k a n n t m a c h u n g d e r
A) Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden – Württemberg hat der Gemeinderat am 23.01.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 19.189.574 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -24.092.381 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -4.902.807 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -4.902.807 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 17.444.424 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -20.361.351 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | -2.916.927 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.710.600 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -11.510.700 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -4.800.100 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -7.717.027 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 5.000.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -400.300 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 4.599.700 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | -3.117.327 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.200.000 EUR
Zusätzlich besteht weiterhin die Kreditermächtigung aus 2024 über 1.800.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 11.417.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.800.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer |
|
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 510 v.H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 705 v.H. |
| der Steuermessbeträge; |
|
2. | für die Gewerbesteuer auf | 345 v.H. |
| der Steuermessbeträge. |
|
B) Die Gesetzmäßigkeit wurde mit Erlaß des Landratsamtes vom 11.02.2025, Aktenzeichen L1.2-092.411 bestätigt.
Der in § 1 Ziff. 2 der Haushaltssatzung auf 3.200.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf in Höhe von 1.600.000 € der Genehmigung nach § 86 Abs 4 GEMO. Die Genehmigung wurde erteilt.
C) Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekanntgemacht.
Jedermann kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan
in der Zeit von Montag, dem 24.02.2025
bis Dienstag, dem 04.03.2025
je einschließlich, während der üblichen Arbeitszeit im Rathaus, Zimmernummer 3 Einsicht nehmen.
Blaufelden, den 20.02.2025
gez.
Michael S. Dieterich
Bürgermeister
Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!" zur Bundestagswahl
Wahlbekanntmachung
Die Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag finden Sie hier (PDF-Dokument, 32,59 KB, 30.01.2025)
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 23.01.2025 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
§ 1 Einwohnerfragestunde
K e i n B e s c h l u s s
§ 2 Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen
K e i n B e s c h l u s s
Info des Gemeinderats, dass der neu gewählte Bautechniker seinen Dienst nicht antritt.
§ 3 Jahresbericht Schulsozialarbeit Schulzentrum Blaufelden
K e i n B e s c h l u s s
Informationen durch Frau Isabell Mager und Frau Schüle von der AWO sowie Rektorin Frau Seth-Blendinger zur Schulsozialarbeit.
§ 4 Grundstücksgeschäfte der Gemeinde im Jahr 2024 (BV/160/2025)
B e s c h l u s s
Die Grundstücksgeschäfte der Gemeinde im Jahr 2024 werden zur Kenntnis genommen und bestätigt.
§ 5 Bestellung Herr Rosenäcker zum Vollstandesbeamten ab 24.01.2025 (BV/166/2025)
B e s c h l u s s
Herr Jürgen Rosenäcker wird mit Wirkung zum 24.01.2025 zum Vollstandesbeamten der
Gemeinde Blaufelden bestellt.
§ 6 Beschluss Haushaltsplan 2025 (BV/162/2025)
B e s c h l u s s
Der Haushaltsplan 2025 wird beschlossen. Der Waldwirtschaftsplan als Teil des
Haushaltsplans wird beschlossen.
§ 7.1 Vergabe Polymeraufbereitung Gewerk 2.8 – Erweiterung Kläranlage 1. Funktionsabschnitt (BV 103/2025)
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt die freihändige Vergabe aufzuheben und den Auftrag für das
Gewerk 2.8 Polymeraufbereitung mit einer Vergabesumme in Höhe von € 44.545,27
zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, der Firma Alltech Dosieranlagen GmbH,
Weingarten, direkt zu beauftragen.
Weitere Anschluss- und Abbruchleistungen im Zusammenhang mit der Installation der
Polymerstation in Höhe von € 10.888,50 sollen direkt an vor Ort tätige und örtliche
Unternehmen vergeben werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 2.8
Polymeraufbereitung bis zu einer Auftragssumme von € 5.000,00 zu beauftragen.
§ 8 Änderung Bebauungsplan „Wolfsschlag“ (BV/145/2024)
B e s c h l u s s
Die Beschlussfassung hierüber wird in die Februar-Sitzung vertagt.
§ 9 Annahmen von Spenden
B e s c h l u s s
Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:
Die Firma Bausch und Ströbel, Ilshofen spendet der Schule Blaufelden eine Kaffeemaschine im Wert von 192,27 €.
Die e.v. Kirchengemeinde Ettenhausen-Billingsbach spendet dem Kindergarten Billingsbach 187,96 €.
Der Kindergarten Billingsbach bekommt insgesamt eine Spende vom 365,90 € vom Weihnachtsmarkt (70 € von den Landfrauen Herrentierbach und 295,90 € vom Waffelverkauf).
Ebenso erhält der Kindergarten Billingsbach 145 € als Spende (aus Tisch- und Standgebühren - Weihnachtsmarkt)
Der Elternbeirat spendet dem Kindergarten Blaufelden (Igel-Gruppe) 40 € für die Adventsstunde /Geschenke für Kinder.
Die Eltern spenden am Weihnachtsmarkt 400 € dem Waldkindergarten Blaufelden.
Herr Rudolf Steinbrenner, Wiesenbach spendet anlässlich Taubenmarkt Wiesenbach
1.000 €.
Das Autohaus Otto Model GmbH Co KG, Wiesenbach spendet für den Taubenmarkt Wiesenbach 200 €.
Die Sparkasse SHA-Crailsheim spendet der Schule Blaufelden (SMV) 100 € für einen Schulball. Die Firma Froebel GmbH, Blaufelden spenden der Schule (SMV) ebenso für einen Schulball 300 €.
Die LBV Raiffeisen EG spendet dem Kindergarten Billingsbach 80 €
§ 10 Verschiedenes und Bekanntgaben
K e i n B e s c h l u s s
§ 11 Anfragen des Gemeinderats
K e i n B e s c h l u s s
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.blaufelden.de an. Beim Aufruf des Links: briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnisübereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an marco.pompa@blaufelden.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Mail marco.pompa@blaufelden.de, Tel. 07953/884-22, Fax. -44.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025.
Gemeinde Blaufelden
Landkreis Schwäbisch Hall
Am 23. Februar 2025 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Blaufelden wird in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgerbüro – Zimmer 1 der Gemeindeverwaltung Blaufelden, Hindenburgplatz 4, 74572 Blaufelden für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät nicht möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025, spätestens am 07. Februar 2025 bis 12.30 Uhr, beim Bürgermeisteramt Blaufelden (Rathaus, Bürgerbüro – Zimmer 1, Hindenburgplatz 4, 74572 Blaufelden) einen Einspruch auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 268 Schwäbisch Hall – Hohenlohe
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder
- durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Wahlberechtigten nach § 18 Abs. 1 der Bundewahlordnung (BWO) bis zum 02. Februar 2025 versäumt hat.
5.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 07. Februar 2025 versäumt hat.
5.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl des Bundestages erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist.
5.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes gelangt ist.
zu 5.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Blaufelden (Rathaus, Bürgerbüro – Zimmer 1, Hindenburgplatz 4, 74572 Blaufelden) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (22. Februar 2025), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
zu 5.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2.1 – 5.2.4 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6 Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen
hellroten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Bürgermeisteramt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Der Wahlbrief für die Bundestagswahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Blaufelden, den 16.01.2025
Bürgermeisteramt
Michael Dieterich
Bürgermeister
Vogelgrippe im Landkreis Schwäbisch Hall
- Virus in einem Putenbestand nachgewiesen
Blaufelden ist mit einem Gebiet nördlich bzw. nordwestlich von Raboldshausen in der Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet genannt)
An einem Putenmaststandort mit mehreren Betrieben im Landkreis Schwäbisch Hall wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1, bekannt unter der Bezeichnung Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, nachgewiesen. Knapp 50.000 Tiere mussten getötet werden. Zur Chronologie der Geschehnisse verweisen wir die Medienberichterstattung.
Aufgrund des Seuchenausbruches muss das Landratsamt Schwäbisch Hall weitere Maßnahmen ergreifen, die per Allgemeinverfügung angeordnet werden: https://www.lrasha.de/landratsamt/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen. Bitte beachten Sie hier die Ausführungen zur Überwachungszone für unseren Bereich Blaufelden mit dem Gebiet nördlich bzw. nordwestlich von Raboldshausen.
So wird um den Seuchenstandort eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. In der Schutzzone muss das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Schwäbisch Hall in den nächsten Tagen alle Geflügelbestände (89 Betriebe/ 51.000 Geflügel) untersuchen, je nach Größe des Bestandes werden auch Proben genommen. Außerdem wird um den Standort eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens 10 km eingerichtet. In der Überwachungszone werden die Geflügelbestände (527 Betriebe/ 270.000 Geflügel) vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz stichprobenartig untersucht. Die Ausdehnung der beiden Zonen ist der Grafik in der Anlage der Allgemeinverfügung zu entnehmen. In der Schutz- und Überwachungszone müssen die Tierhalter zahlreiche Maßnahmen einhalten, die ebenfalls in der Allgemeinverfügung aufgeführt sind. Diese umfassen im Wesentlichen einzuhaltende Biosicherheitsmaßnahmen, Dokumentationspflichten, die Pflicht zur Meldung von vermehrten Krankheits- und Todesfällen in den Geflügelbeständen an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen für mindestens 30 Tage nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung eingehalten werden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist besonders auf die in beiden Zonen geltenden Verbringungs- und Beförderungsverbote und hier insbesondere für Eier und Geflügelfleisch hin. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So können Konsumeier auf Antrag über eine zugelassene Packstelle vermarktet oder in Verarbeitungsbetriebe für Eiprodukte verbracht werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Landratsamt Schwäbisch Hall 07904/7007-3240, veterinaeramt(@)lrasha.de.
Aktuell dazu:
Geflügelpest im Landkreis Schwäbisch Hall - Schutzmaßnahmen werden aufgehoben!
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb Mitte Januar wurden keine neuen Fälle festgestellt. Ab kommendem Samstag gelten die Beschränkungen in den Restriktionszonen nicht mehr.
Landkreis. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenbestand im Landkreis Schwäbisch Hall wurde am 14.01.2025 eine Schutzzone (3km-Radius) sowie eine Überwachungszone (10km-Radius) eingerichtet. In den Zonen galten zahlreiche Beschränkungen für Geflügelhalter, die über eine Allgemeinverfügung bekannt gemacht wurden. In der Schutz- und Überwachungszone hat das Veterinäramt Schwäbisch Hall mehr als 250 Geflügelhaltungen klinisch untersucht und in 86 Betrieben 2.530 Proben entnommen. Nachdem dabei keine neuen Fälle der hochansteckenden Geflügelpest festgestellt wurden, können die in den Restriktionszonen geltenden Beschränkungen am Samstag, den 15.02.2025, 0:00 Uhr aufgehoben werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am Freitag, den 14.02.2025 über die Homepage des Landratsamtes Schwäbisch Hall veröffentlicht. Nachdem das Virus der Geflügelpest eine dauerhafte Gefahr für Geflügelhaltungen darstellt, werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgerufen, ihr Geflügel durch entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Hierzu gehört neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen (Personen-/Fahrzeugverkehr etc.), insbesondere der Schutz vor Kontakten mit Wildvögeln, vor allem Wasservögeln und deren Ausscheidungen. Vermehrte Todesfälle bei gehaltenem Geflügel, eine verminderte Futteraufnahme oder Verhaltenssauffälligkeiten sollten möglichst schnell tierärztlich abgeklärt werden.
Änderung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 12.12.2024 B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
§ 1 Preisverleihung Luftballonwettbewerb Hohenloher Volksfest 2024
K e i n B e s c h l u s s
§ 2 Einwohnerfragestunde
K e i n B e s c h l u s s
§ 3 Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen
K e i n B e s c h l u s s
§ 4 Vergaben
§ 4.1 Vergabe GW-T Feuerwehrabteilung Blaufelden
B e s c h l u s s
Die Vergabe für das Los 1 – Fahrgestell & Aufbau: Der Zuschlag wird an Fa. Schmitz Feuerwehrtechnik zu einem Gesamtpreis 397.570,67 Euro brutto erteilt.
Der Zuschlag für Los 2 – Beladung geht an die Fa. Wilhelm Barth GmbH & Co. KG zu einem Gesamtpreis 64.408,75 Euro brutto.
Bei Los 3 – Tragkraftspritze wird der Zuschlag an die Fa. BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG zu einem Gesamtpreis 17.747,66 Euro brutto erteilt.
Die Vergabe für das Los 4 – Rollcontainer: Der Zuschlag geht an die Fa. Wilhelm Barth GmbH & Co. KG zu einem Gesamtpreis von 30.987,60 Euro brutto.
§ 4.2 Vergabe: Personaldienstleistungen Kämmerei, Jahresabschlüsse 2021-2023
B e s c h l u s s
1. Der Vertrag zu Beratungsleistungen mit der Firma Schüllermann – Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH für die Zeit der Abwesenheit der Kämmereileitung wird beschlossen.
2. Das Angebot der Firma Schüllermann – Wirtschafts- und Steuerberatung für die Arbeiten des Jahresabschlusses 2021 iHv 9.484,30 € brutto wird angenommen. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.
§ 4.3 Vergabe Ingenieurleistungen „Neubau Radweg Blaufelden-Wittenweiler“
B e s c h l u s s
Das Angebot des Ingenieurbüro CDM Smith i.H.v. 83.000 € netto wird angenommen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung/ Auftragsvergabe beauftragt.
§ 5 Auslegungsbeschluss "Freiflächenphotovoltaikanlage Binsenäcker/Ehringshausen"
B e s c h l u s s
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Binsenäcker“, sowie die zugehörige Begründung, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Die Auslegung erfolgt im Rathaus der Gemeinde Blaufelden, Zimmer 03 , während der üblichen Öffnungszeiten, sowie im Internet, für die Dauer eines Monats. Die genauen Termine werden rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht.
- Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Entscheidung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls.
§ 6 Öffentliche Vorberatung Haushaltsplan 2025
Überwachungskameras Kläranlage und Freibad Wiesenbach
B e s c h l u s s
Ansatz von 10.000 Euro bleiben im Haushalt.
Reparatur Anhänger mit Hebekran
B e s c h l u s s
Der Anhänger wird repariert. Die Reparatur beträgt ca. 4.000 €.
Baugebiete Badgarten/Burgstall, Gammesfeld (Spärleswiesen) und Südring V
B e s c h l u s s
Im Haushalt 2025 werden 500.000 Euro für das Baugebiet Badgarten/ Burgstall eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2026 werden 1,3 Mio. Euro eingeplant. Die Erschließung des Baugebietes Spärleswiesen wird in 2026 verschoben. Der Ansatz für das Baugebiet Südring V wird beibehalten.
Kommunaler Ordnungsdienst
B e s c h l u s s
Die 50.000 Euro für den Kommunalen Ordnungsdienst werden eingespart.
§ 7 Neubeschluss vorübergehende Friedhofsgebühren (Kalkulation 2021)
B e s c h l u s s
Die Anlage zu § 30 der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis wird mit Wirkung zum 01.01.2025 entsprechend der Gemeinderatsvorlage neu beschlossen.
§ 8 Waldwirtschaftsplan 2025
B e s c h l u s s
Der Waldwirtschaftsplan 2025 wird genehmigt.
§ 9 Festlegung Wahlbezirke und Wahlräume
B e s c h l u s s
Das Gremium beschließt die Feststellung der Wahlbezirke und Wahlräume wie im Sachverhalt von der Verwaltung vorgeschlagen.
§ 10 Grundsatzbeschluss und Angebotsannahme Erhebung Starkregenrisikomanagement
B e s c h l u s s
- Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts
- Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Anbieter CDM Smith aus Crailsheim für 83.363,05,-€ vergeben.
- Zusätzlich werden Mittel in Höhe von 8.000,-€ für Unvorhergesehenes in Bezug auf die Erstellung des Starkregenrisikomanagements freigegeben.
§ 11 Stellungnahme Flächen für Windenergieanlagen Regionalplan
B e s c h l u s s
Es wird keine weitere Stellungnahme abgegeben.
§ 12 Annahmen von Spenden
B e s c h l u s s
Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:
1. Förderverein Schulzentrum Blaufelden: 171,96 € zur Beschaffung von 3 Glühweinkochern.
2. RaiBa Schrozberg: 2.736,46 € Gewinnsparen
3. Karl Schmidt GmbH, Großharbach: 100 € für den KiGa Blaufelden
4. Fa. Steinbrenner: 5.000 € Außengestaltung Spielplatz KiGa Blaufelden
5. BM Dieterich: 1.071 € Sachspende von 100 Kinderbüchern für KiGa/ Schule/ Bücherei
§ 13 Jahresbericht Musikschule Hohenlohe
K e i n B e s c h l u s s
§ 14 Verschiedenes und Bekanntgaben
K e i n B e s c h l u s s
§ 15 Anfragen des Gemeinderates
K e i n B e s c h l u s s
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Der Wahltermin zur Bundestagswahl ist nun auf So., 23.02.2025 festgesetzt worden. Die Vorbereitungen bei den Behörden auf die Wahl laufen daher schon an.
Die Fristen in den Wahlvorschriften werden daher verkürzt. Dies betrifft für die Wähler insbesondere die Briefwahl.
Mit den notwendigen Beschwerdefristen gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen der Parteien kann die Freigabe der Stimmzettel an die Druckereien voraussichtlich erst von Anfang Februar ausgegangen werden.
Die Gemeinden werden daher die Stimmzettel voraussichtlich frühestens gegen Ende der ersten Februarwoche, vermutlich aber erst Anfang der zweiten Februarwoche erhalten. Erst dann kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Zwischen dem Erhalt der Stimmzettel bei der Verwaltung und dem Wahltag liegen daher nur knapp 2 Wochen!
Wir weisen deshalb die Wähler, die nicht zur Urnenwahl gehen wollen oder können, darauf hin, ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung (ca. Ende Januar) zu beantragen.
Die Gemeindeverwaltung hat zwar die Bestellung der notwendigen Vordrucke und Unterlagen bereits vorgenommen und auch die Programmanbieter für die elektronische Umsetzung der Verfahren für die Wahlabwicklung sind bei ihren Vorbereitungen.
Es gibt für Briefwähler auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro im Rathaus abzuholen und dort die Briefwahl gleich auszuüben. Zu diesem Zweck wird dort eine Wahlurne aufgestellt.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr beim Rathaus eingehen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Friedhofsgebühren ab 1.1.2025
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 wurde
unter TOP 7 die Anpassung der Friedhofsgebühren beschlossen.
Nachfolgende Gebührenübersichten für die Anlage zu § 30 der
Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung gelten ab
dem 1.1.2025.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Friedhofsverwaltung:
Frau Klenk, Tel. 07953/88443, E-Mail: anita.klenk@blaufelden.de.
Friedhofsgebühren finden Sie hier (PDF-Dokument, 327,46 KB, 20.12.2024)
Öffentliche Bekanntmachung - "Freiflächenphotovoltaikanlage Binsenäcker" in Ehringshausen
Bundestagswahl 2025: Sehr knappe Fristen für die Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen
Noch ist der Wahltermin nicht offiziell festgesetzt, aber aller Voraussicht nach wird am 23. Februar der neue Bundestag gewählt. Das Bundesinnenministerium hat bereits angekündigt, dass im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten bestimmte Fristen verkürzt werden müssen, da zischen der Auflösung des Bundestags und der Neuwahl maximal 60 Tage liegen werden. Die genauen Termine können aber erst festgesetzt werden, wenn der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag tatsächlich aufgelöst und den Wahltermin festgesetzt hat.
Den Parteien und Bewerbern soll innerhalb des engen Zeitrahmens der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden. Mit den nötigen Beschwerdefristen gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen / Landeslisten ist damit zu rechnen, dass mit dem Druck der Stimmzettel erst Ende Januar / Anfang Februar begonnen werden kann. Bis die ersten Stimmzettel bei den Gemeinden eingehen, dauert es nochmals einige Tage, so dass mit der Ausgabe / dem Versand von Briefwahlunterlagen voraussichtlich nicht vor dem 07. Februar begonnen werden kann. Zwischen der Zustellung der Stimmzettel an die Gemeindeverwaltungen und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei den Kommunen eingegangen sein müssen, läge dann nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen. Dies stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Daher weisen wir darauf hin, dass Wähler, die am Wahltag nicht zur Urnenwahl kommen können oder wollen, ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig beantragen sollen (sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben). Es gibt die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen und die Briefwahl dann gleich im Rathaus auszuüben. Zu diesem Zweck wird eine Wahlurne im Bürgerbüro aufgestellt. Wer sich die Briefwahlunterlagen zuschicken lässt, kann seinen Wahlbrief direkt am Rathausbriefkasten einwerfen, anstatt ihn mit einem Postunternehmen zurückzuschicken. Falls Sie in den zwei Wochen vor der Wahl eine Reise planen und vor dem Wahltag nicht mehr heimkehren, denken Sie bitte daran, sich ihre Unterlagen an ihre Urlaubsadresse senden zu lassen.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Rathaus eingehen.
Hinweis: ALLE GENANNTEN TERMINE STEHEN UNTER DEM VORBEHALT, DASS ALS WAHLTERMIN DER 23. FEBRUAR 2025 FESTGESETZT WIRD.
Sollte der Bundespräsident einen anderen Wahltag als den 23. Februar 2025 bestimmen,
werden die Fristen entsprechend anders geregelt.
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 14.11.2024 B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
Entwidmung Flurstück 75/0 in der Gemarkung Wiesenbach
Der Weg auf Flurstück 75/0 in der Gemarkung Wiesenbach wird zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr benötigt. Eine ausreichende Erschließung bleibt über das bestehende Wegenetz weiterhin gewährleistet. Die Entwidmung und Einziehung der betreffenden Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg.
Der Gemeinderat hat im Umlaufverfahren am 3. Juni 2024 beschlossen, das Entwidmungsverfahren für die genannte Fläche einzuleiten. Die Einspruchsfrist von drei Monaten endete am 4. Oktober 2024, ohne dass Einwände gegen die Entwidmung eingegangen sind.
Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. November 2024 die Entwidmung des Flurstücks 75/0 formell beschlossen. Der Weg wird somit gemäß § 7 des Straßengesetzes entwidmet und eingezogen.
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 10.10.2024 B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
Öffentliche Bekanntmachung "Freiflächenphotovoltaikanlage Hutzeläcker" in Gammesfeld
Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 21. Oktober 1996 in der Fassung vom 24. September 2001
Neue Gebühren in Ergänzung zum Verwaltungsgebührenkatalog der Gebührensatzung vom 02. Juni 2014
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
Eröffnungsbilanz zum Feststellungsbeschluss der Gemeinde Blaufelden zum 01.01.2020
Wahl eines Ortswartes/einer Ortswartin für Blaubach
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Blaubach haben in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 in einem vereinfachten Wahlverfahren ihren Ortswart/ihre Ortswartin gewählt. Hierbei ergab sich folgendes Wahlergebnis:
Zahl der Wahlberechtigten | 62 |
Zahl der Wählerinnen und Wähler | 26 |
Wahlbeteiligung | 42% |
ungültige Stimmen | 0 |
gültige Stimmen | 26 |
Davon entfielen auf:
Hofmann, Lars | 24 Stimmen |
Hörner, Markus | 1 Stimme |
Herrmann, Matthias | 1 Stimme |
Zum Ortswart von Blaubach ist somit gewählt Lars Hofmann.
Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029.
Ersatzpersonen für Lars Hofmann ist nach Losentscheid Markus Hörner, danach Matthias Herrmann.
Bürgermeisteramt
Wahl eines Ortswarts/einer Ortswartin für Im Wasen
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Im Wasen haben in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 in einem vereinfachten Wahlverfahren ihren Ortswart/ihre Ortswartin gewählt. Hierbei ergab sich folgendes Wahlergebnis:
Zahl der Wahlberechtigten | 7 |
Zahl der Wählerinnen und Wähler | 5 |
Wahlbeteiligung | 71% |
ungültige Stimmen | 0 |
gültige Stimmen | 5 |
Davin entfielen auf:
Seybold, Michael | 5 Stimmen |
Zum Ortswart von Im Wasen ist somit gewählt Michael Seybold.
Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029.
Bürgermeisteramt
Wahl eines Ortswarts/einer Ortswartin für Schuckhof
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Schuckhof haben in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 in einem vereinfachten Wahlverfahren ihren Ortswart/ihre Ortswartin gewählt. Hierbei ergab sich folgendes Wahlergebnis:
Zahl der Wahlberechtigten | 18 |
Zahl der Wählerinnen und Wähler | 8 |
Wahlbeteiligung | 44% |
ungültige Stimmen | 0 |
gültige Stimmen | 8 |
Davon entfielen auf:
Renner, Bernd | 7 Stimmen |
Renner, Michael | 1 Stimme |
Zum Ortswart von Schuckhof ist somit gewählt Bernd Renner.
Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029.
Ersatzperson für Bernd Renner ist Michael Renner.
Bürgermeisteramt
Wahl eines Ortswarts/einer Ortswartin für Wittenweiler
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Wittenweiler haben in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 in einem vereinfachten Wahlverfahren ihren Ortswart/ihre Ortswartin gewählt. Hierbei ergab sich folgendes Wahlergebnis:
Zahl der Wahlberechtigten | 48 |
Zahl der Wählerinnen und Wähler | 29 |
Wahlbeteiligung | 60% |
ungültige Stimmen | 0 |
gültige Stimmen | 29 |
Davon entfielen auf:
Hanselmann, Florian | 18 Stimmen |
Schmieg, Dieter | 5 Stimmen |
Schmieg, Juliane | 3 Stimmen |
Kießecker, Daniel | 2 Stimmen |
Hauber-Heck, Ursula | 1 Stimme |
Zum Ortswart von Wittenweiler ist somit gewählt Florian Hanselmann.
Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029.
Ersatzperson für Florian Hanselmann ist Dieter Schmieg. Danach folgen, Juliane Schmieg, Daniel Kießecker und Ursula Hauber-Heck.
Bürgermeisteramt
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 12.09.2024 B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs-und Ergänzungssatzung und der örtlichen Bauvorschriften "Wittenweiler Ost" in Wittenweiler
Der Gemeinderat Blaufelden hat am 12.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Klarstellungs-und Ergänzungssatzung "Wittenweiler Ost" in Wittenweiler einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu dieser Satzung beschlossen, sowie am 12.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 12.09.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Ein Umweltbericht ist gemäß § 34 Abs. 5 BauGB nicht zu erstellen.
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 104,10 KB, 19.09.2024)
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 18.07.2024 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
§ 1 Einwohnerfragestunde
K e i n B e s c h l u s s
§ 2 Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen
K e i n B e s c h l u s s
§ 3 Information Sachstand Bebauungsplan "Versorgungszentrum" Blaufelden
K e i n B e s c h l u s s (da Informationsvorlage)
§ 4 Weiteres Vorgehen Baugebiet Spärleswiesen, Gammesfeld
K e i n B e s c h l u s s (da Informationsvorlage)
§ 5 Bauplätze Baugebiet Rothenburger Straße
B e s c h l u s s
Vorerst werden die zwei Bauplätze in Richtung Schrozberg zum Verkauf angeboten.
Der Verkaufspreis für die voll erschlossenen Bauplätze auf dem Flurstück 477/48 soll 95 € pro m² betragen. Bewerbungen für die Reservierung oder den Kauf der Grundstücke nach den bisher gültigen Reservierungskonditionen können ab dem 29.07.2024, 08:00 Uhr bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Die Vergabe findet nach dem Windhundprinzip statt. Bei gleichzeitigem Eingang von Bewerbungen entscheidet das Los.
§ 6 Anfrage Grunderwerb Flurstück 1276, Billingsbach
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung des Grundstücks 1276, Gemarkung Billingsbach ohne Bauzwang aufgrund der schlechten Bebaubarkeit. Haben beide Nachbarn Interesse an einem Teil des Grundstücks, so wird dieses geteilt und je hälftig an die Nachbarn veräußert. Hat nur ein Nachbar Interesse am Grundstück, so wird das Grundstück an diesen Nachbarn veräußert.
§ 7 Vergaben
§ 7.1 Vergabe Beschaffungsmaßnahme SKM für den Zweckverband SKM Nordost
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Straßenkehrmaschine zum Angebotspreis von 268.523,50 Euro für eine Straßenkehrmaschine der Firma Bucher Municipal GmbH, Schörlingstraße 3, 30453 Hannover zu.
§ 8 Brandschutzsanierung Lötholzhalle - Beschlussfassung Heizungssystem
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt für die Heizungserneuerung in der Lötholzhalle eine Pelletsheizung einzubauen, mit Neubau des Heizraumes und Pelletslager und die notwendige Brandschutzsanierung nach den Vorgaben des Brandschutzgutachtens durchzuführen. Dafür sind Mittel für die Brandschutzsanierung inklusive der Heizungserneuerung in Höhe von 800.000,00 im Haushalt 2025 und 2026 vorzusehen.
Parallel wird geprüft, ob ein Anschluss des Sportheims des Sportclubs Wiesenbach möglich ist.
§ 9 Fernwirktechnik - Beschlussfassung zusätzliche bauliche u. elektrotechn. Maßnahmen
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt für die Ersatzbeschaffung der Ausrüstung von Bestandspumpwerken und RÜB Mittel in Höhe von € 209.000,00 in den nachfolgenden Haushalten bereit zu stellen.
§ 10 Erweiterung Kläranlage, Funktionsabschnitt 2 - Vergabeermächtigung Gew. 2.8 Polymeraufbereitung
B e s c h l u s s
Es wird beschlossen, die Ausschreibung vom 17.06.2024 für das Gewerk 2.8 „Polymeraufbereitung“ nach § 17 VOB/A aufzuheben und in einem neuen Vergabeverfahren freihändig zu vergeben.
§ 11 Erweiterung Kläranlage, Funktionsabschnitt 2 - Vergabe Örtliche Bauüberwachung
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ingenieurbüro B & P, Ellwangen, für die vorstehenden örtlichen Bauüberwachungsleistungen mit vorläufigen Honorarkosten von € 82.034,51 zu beauftragen.
§ 12 Straßensanierungsmaßnahmen 2023/24 - Info Änderungen der Ausführung
K e i n B e s c h l u s s (da Informationsvorlage)
§ 13 Vergabe Wasseruhrentausch 2024
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zum Tausch von Wasseruhren mit der Vergabesumme in Höhe von 2.811,49 € an die Firma Holzäpfel in Wallhausen und mit einer Vergabesumme in Höhe von 35.557,20 € an die Firma Metzger in Billingsbach. Der Verwaltung werden gesondert Mittel in Höhe von 2.631,31 € bewilligt. Die Mittel werden insgesamt außerplanmäßig bewilligt.
§ 14 Geplante Sanierung Flüchtlingsunterkunft Rosengasse 7, Blaufelden
B e s c h l u s s
Für die Sanierung der Flüchtlingswohnung im Anwesen „Rosengasse 7“ genehmigt der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe von 16.500 €.
§ 15 Annahme von Spenden
B e s c h l u s s
Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:
1. Elternbeirat Kindergarten Billingsbach spendet dem Kindergarten Billingsbach den Erlös vom Kochbuchverkauf in Höhe von insgesamt 788,26 €
2. Fa. Sacher, Blaufelden spendet für das Feuerwehrfest in Blaufelden Dekospanplatten in Höhe von 60,94 €
3. Fa. Bosch, Wiesenbach spendet der Feuerwehr 2 Gitterboxen für Sandsäcke im Wert von insgesamt 178,50 €
4. Fa. Bosch, Wiesenbach spendet dem Freibad Wiesenbach Spielgeräte im Gesamtwert von 501,48 €
5. Herr Bernhard Tiggemann spendet dem Kindergarten Billingsbach 100 €
6. Einige Großeltern spenden 127 € der Krippe im Kindergarten Blaufelden
7. Bäckerei Sohns Blaufelden spendet 100 € für das Schulobst
8. Fa. HAKRO GmbH Schrozberg spendet 500 € für das Begegnungskonzert im Schul-
zentrum
9. Raiba Schrozberg-Rot am See eG spendet 1.000 € für einen Holzpavillon im Kinder-
garten
10. Jagdgenossenschaft Billingsbach 1.000 € für Feldwegeunterhaltung
11. Jagdgenossenschaft Gammesfeld 3.000 € für Feldwegeunterhaltung
12. Gemeinderat Friedrich Dürr 500 € für das Kinderferienprogramm.
§ 16 Anfragen des Gemeinderates
K e i n B e s c h l u s s
§ 17 Verschiedenes und Bekanntgaben
K e i n B e s c h l u s s
§ 17.1 Bestellung Hr. Rosenäcker zum Standesbeamten
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat bestellt gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes Herrn Jürgen Rosenäcker mit Wirkung vom 01.08.2024 befristet bis 31.08.2024 zum Standesbeamten der Gemeinde Blaufelden.
Nachbericht konstituierende Sitzung - Wahl- und Ehrungsmarathon
Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband „Straßenkehrmaschine Nord-Ost“ Schrozberg
Am Montag, dem 15. Juli 2024 um 16.00 Uhr, findet im Rathaus Niederstetten – Sitzungssaal eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Straßenkehrmaschine Nord-Ost“ Schrozberg statt.
Tagesordnung:
1. Information über die laufenden Kosten 2024, sowie Reparaturen
2. Beschluss des Jahresergebnis 2023/Jahresabschluss 2023
3. Beschluss über die Vergabe/Neubeschaffung einer Straßenkehrmaschine für den Zweckverband nach europaweiter Ausschreibung
4. Anpassung der Abrechnung Personalkosten beim Zweckverband
5. Umstellung der Vergütung der Verbandsrechnertätigkeit von einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung hin zu einer geringfügigen Beschäftigung
6. Verschiedenes
Zu dieser öffentlichen Verbandsversammlung wird hiermit eingeladen
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024
Entwidmung Weg Flst. 75 Gemarkung Wiesenbach
Der Weg in Wiesenbach Flst. 75 Gemarkung Wiesenbach wird zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr benötigt. Über das sonstige vorhandene Wegenetz ist weiterhin eine ausreichende Erschließung gewährleistet.
Die Entwidmung dieser Verkehrsfläche und deren Einziehung richtet sich nach § 7 Straßengesetz. Der Gemeinderat hat per Umlaufverfahren am 03. Juni 2024 beschlossen, das Entwidmungsverfahren für die o.g. Verkehrsfläche einzuleiten.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung schließt sich eine Frist von drei Monaten an, innerhalb der Einwendungen gegen die Entwidmung vorgebracht werden können. Die Frist endet somit am 04. Oktober 2024.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Gemeinderat dann über die Entwidmung der Wegefläche und deren Einziehung endgültig entscheiden.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024
Zusammenstellung der vorläufigen, amtlichen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
Kreistag – Ergebnisse der Gemeinde Blaufelden
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Personalrats am 6. Juni 2024 - Gemeinschaftswahl -
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Etzel" in Billingsbach und seinen örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der vom Gemeinderat Blaufelden am 20.06.2022 in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan "Etzel" in Billingsbach sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan wurden dem Landratsamt aufgrund von § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Mit Ablauf des 15.03.2023 tritt die Genehmigungsfiktion ein und damit ist die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Etzel", sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO, erteilt. Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 20.06.2022, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Etzel" sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Jeder kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) und Textteil sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
gez. Dieterich Bürgermeister
Hinweis: Ortsübliche Bekanntmachung am 13.06.2024
Vorläufige Endergebnisse der Europawahl und Kommunalwahl im Landkreis Schwäbisch Hall
Die vorläufigen Endergebnisse zu den oben genannten Wahlen im Landkreis Schwäbisch Hall finden Sie hier.
Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024
„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeinde-behörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde (Gemeinde Blaufelden) in Verbindung setzen. Bitte wenden Sie sich deshalb in dem Zeitraum Sa., 08.06.2024 von 10-11 Uhr telefonisch an Herrn Rosenäcker Mobil 0160-4252787. Die Ausstellung der Ersatzunterlagen erfolgt dann im Bürgeramt des Rathauses Blaufelden von 11-12 Uhr.
Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persön-lich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst bean-tragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen ein-gehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeit-punkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbin-dung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Ad-resse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszäh-lung nicht mehr berücksichtigt werden.
Europa- und Kommunalwahl - Briefwahl
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 können Briefwahlanträge ausschließlich persönlich beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nun wegen der vorangeschrittenen Zeit durch Postzustellung ggf. die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig im Wahlamt ankommen. Bitte kommen Sie deshalb, wenn möglich persönlich und holen diese ab. Ausstellung und Beantragung der Unterlagen bis Fr. 07.06.2024 – 18 Uhr im Bürgeramt des Rathauses Blaufelden (Hindenburgplatz 4) möglich. Abgabe der ausgefüllten Unterlagen bis So. 09.06.2024 – 18 Uhr ebenfalls Rathaus (Briefkasten).
Wahlaufruf zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl
Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen für den Gemeinde- und
Ortschaftsrat in Blaufelden, für den Kreistag
und für das Europäische Parlament statt. Die Wahllokale sind
von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Beteiligen Sie sich bitte aktiv an
den Wahlen und gehen Sie wählen oder machen Sie von der Möglichkeit der
Briefwahl Gebrauch.
Mit der Wahrnehmung Ihres Wahlrechtes bestimmen Sie über die weitere
Entwicklung in Ihrer Ortschaft, Gemeinde, in Ihrem Kreis und in ganz Europa mit. Nur
durch Ihr Engagement und Ihre Stimmenabgabe stärken Sie die Demokratie
und nehmen gleichzeitig Einfluss auf die Politik vor Ort und in Europa!
Jürgen Rosenäcker
Hauptamtsleiter
Briefwahl können Sie noch bis Fr.,07.06.2024, 18:00 Uhr im Rathaus,
Bürgerbüro persönlich beantragen!
Sollten Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie sich
unter der Telefonnummer: 07953-884-22 melden.
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, 10. Juni 2024 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Spektrum, großer Saal, statt. Tagesordnung:
- Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Gemeinderäte in der Gemeinde am 9. Juni 2024
- Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Ortschaftsräte in der Gemeinde am 9. Juni 2024
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.05.2024, Beschlussübersicht
§ 1 Einwohnerfragestunde
K e i n B e s c h l u s s
§ 2 Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen
K e i n B e s c h l u s s
§ 3 Öffnung und Verwendungsbeschluss Spendenkasse Gemeinderatssitzungen
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat stimmt der Spende in Höhe von 318,25 € und ihrer Verwendung für Schu-lobst der Ganztagsbetreuung des Schulzentrums Blaufelden zu.
§ 4 Erhöhung der Kindergartenbeiträge ab September 2024
B e s c h l u s s
Die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten werden, für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 4 Prozent angehoben. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent.
§ 5 Satzungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Simmetshausen West“ in Sim-metshausen
B e s c h l u s s
1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung über die im Zuge der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden) eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Sitzungsvorlage.
2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Ergänzungssatzung „Simmetshausen West“ und die örtlichen Bauvorschriften nach §10 Abs. 1 BauGB
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
§ 6 Vergaben
§ 6.1 Nachträgl. Anschaffungskosten Gew. Bauarbeiten Druckleitung u. M+E-Technik - Abwasserbeseitigung Wiesenbach
B e s c h l u s s
Der Gemeinderat beschließt überplanmäßige Mittel in Höhe von € 22.304,57 zur Druckmin-derung in der Abwasserdruckleitung und Ertüchtigung der Pumpentechnik im Pumpwerk Wiesenbach.
§ 6.2 Vergabeermächtigung Gewerk 1.6 Zaunbau - Abwasserbeseitigung Raboldshau-sen
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.6 Zaunbauarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 30.963,80 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauf-tragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen im Gewerk 1.6 Zaun-bau bis zu einer Auftragssumme von € 3.000,00 zu beauftragen.
§ 6.3 Vergabeermächtigungen Gew. 1.9, 1.10, 1.12,1.13 + 2.7 - Erweiterung Kläranlage Blaufelden, FA2
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.9 Zimmerer- und Dachde-ckerarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 53.467,24 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.9 Zim-merer- und Dachdeckerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 5.000,00 zu beauftra-gen.
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.10 Spenglerarbeiten mit ei-ner Vergabesumme in Höhe von € 5.453,21 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu be-auftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.10 Spenglerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 1.000,00 zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.12 Trockenbau, Gipser- u. Malerarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 121.896,27 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.12 Trockenbau, Gipser- u. Malerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 10.000,00 zu be-auftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.13 Estrich- u. Fliesenarbei-ten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 64.607,49 zugunsten des wirtschaftlichsten Bie-ters, zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.13 Est-rich- u. Fliesenarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 6.000,00 zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 2.7 Räumerlaufbahn mit einer Vergabesumme in Höhe von € 117.937,93 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauf-tragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 2.7 Räumerlaufbahn bis zu einer Auftragssumme von € 10.000,00 zu beauftragen.
§ 6.4 Vergabeinfo Gew. 1.11 + 3.1 - Erweiterung Kläranlage Blaufelden, FA2
K e i n B e s c h l u s s
§ 6.5 Vergabeermächtigung Asphalteerneuerung Gemeindeverbindungsweg Brüch-lingen
B e s c h l u s s
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserweiterung für die Sanierung des Feldweges Flst. 431/0 -Teilstück - mit einer Auftragssumme in Höhe von € 154.700,00 an die Fa. Thannhauser, Fremdingen, zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 5.000,00 zu beauftragen.
§ 6.6 Nachtrag Belüftung Lager - Modernisierung Hallenbad Blaufelden
B e s c h l u s s
Die Vergabe des vorstehenden Nachtrags in Höhe von €7.706,98 für die Lieferung und den Einbau des Lüftungsgeräts zugunsten der Fa. WSH Wurzinger, Schnelldorf, wird hiermit beschlossen.
Die Vergabe des vorstehenden Nachtrags in Höhe von €1.600,00 für 3 x Kernlochbohrungen zugunsten der Fa. Steinbrenner, Wiesenbach, wird hiermit beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt die elektrischen Anschlussarbeiten bis zu einer Auftrags-summe von € 1.200,00 zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 1.000,00 zu beauftragen.
§ 7 Annahmen von Spenden
B e s c h l u s s
Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:
Spender / Firma Spendenbetrag
Fa. Nedschroef Schrozberg GmbH 50 €
Fa. Müller Lila Logistik 500 €
Fa. EBM Papst, Mulfingen 500 €
Sparkasse Blaufelden 150 €
Bäckerei Sohns 100 €
Apotheke Pfänder, Blaufelden 100 €
Fa. Hofmann GmbH, Blaufelden 200 €
Fa. Rapp BOSCHDIENST, Blaufelden 200 €
Fa. Fröbel, Blaufelden 500 €
Fa. Wolfmeyer Holzbau, Blaufelden 100 €
Fa. Sauter GmbH 50 €
Fa. Telegärtner Elektronik GmbH, Crailsheim 200 €
Fa. Schüssler Forstservice 250 €
Volksbank Blaufelden 1.000 €
Von unbekannt 500 € für Jugendfeuerwehr
§ 8 Verschiedenes und Bekanntgaben
§ 8.1 Bekanntgabe Polizeiliche Kriminalitätsstatistik Blaufelden 2023
K e i n B e s c h l u s s
§ 9 Anfragen des Gemeinderates
K e i n B e s c h l u s s
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024
Wichtiger Hinweis für die Ortschaftsratswahl in Wiesenbach :
Leider ist uns bei der Erstellung der Stimmzettel und Merkblätter für die Ortschaftsratswahl Wiesenbach ein Fehler unterlaufen. Wir bitten Sie, den ersten erhaltenen Stimmzettel (hier stand, dass Sie bis zu 3 Stimmen vergeben dürfen und das ist bei Mehrheitswahl falsch) und das Merkblatt für die Wahl des Ortschaftsrats Wiesenbach zu vernichten. Mit der Amtspost / Post erhalten Sie den berichtigten Stimmzettel und das richtige Merkblatt (mit Mehrheitswahl – nur eine Stimme pro Bewerber). Es folgt die finale Bekanntmachung der Wahlen u.a. mit den Ortschaftsratswahlen Billingsbach, Gammesfeld, Herrentierbach und Wiesenbach - alle nach Mehrheitswahl! Verhältniswahl findet bei der Gemeinderatswahl und Kreistagswahl statt.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeindeverwaltung Blaufelden
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 51,92 KB, 23.05.2024)
Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Baugebiet Badgarten-Burgstall“
Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Erweiterung Friedhof Blaufelden“
Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Ergänzungssatzung "Simmetshausen West" in Simmetshausen
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.blaufelden.de unter Öffentliche Bekanntmachungen an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterleg – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließender per Amtsbotin zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können sie auch formlos per E-Mail an Marco Pompa (marco.pompa(@)blaufelden.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Jürgen Rosenäcker, Tel.: 07953 884 20, E-Mail: juergen.rosenaecker(@)blaufelden.de .
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bekanntmachung des Wahlvorschlags für die Wahl des Personalrats am 06. Juni 2024 - Gemeinschaftswahl -
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T
§ 1 Einwohnerfragestunde
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§ 2 Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen
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§ 3 Bestellung eines Betriebsleiters für den Klärbetrieb Blaufelden
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§ 4 Ortsmitten Qualitätserfassung Blaufelden - Ergebnisdossier in finaler Fassung
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§ 5 Widerruf Standesbeamtin Frau Wetzel
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Die Bestellung von Frau Eva Wetzel zur Standesbeamtin wird zum 23.04.2024 widerrufen.
§ 6 Vorkaufsrechtssatzungen Erweiterung Friedhof Blaufelden/Baugebiet Badgarten-Burgstall
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A: Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufsrechtssatzzung Erweiterung Friedhof Blaufelden nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB).
B: Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufsrechtssatzung Innenverdichtung Badgarten-Burgstall/Im Flöhn nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB).
§ 7 Verkaufspreis Flurstück 811/49 Blaufelden und Verkaufsfreigabe
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Der Verkaufspreis für das voll erschlossene Flurstück 811/49 beträgt 70 € pro m². Bei Mehr-familienbebauung soll ein entsprechender Aufschlag erfolgen. Bewerbungen für die Reservie-rung oder den Kauf des Grundstücks erfolgt nach den bisher gültigen Reservierungskonditio-nen und können ab dem 29.04.2024, 08:00 Uhr bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Die Vergabe findet nach dem „Windhundprinzip“ statt. Bei gleichzeitigem Eingang von Be-werbungen entscheidet das Los.
§ 8 Vergaben
§ 8.1 Vergabeinfo Erweiterung Kläranlage Gewerke 1.8, 2.5 und 2.6
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§ 8.2 Vergabeermächtigung Kläranlage Blaufelden Gewerke 1.11, 2.9 und 3.1
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Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.11 Tür-. Tor- und Fenster-bauarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 85.424,27 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Änderung der Fenster in Labor, Bad und WC des Be-triebsgebäudes Leistungen bis zu € 9.000,00 zu vergeben.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.11 Tür-, Tor und Fensterbauarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 8.000,00 zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 3.1 Elektrotechnische Ausrüs-tung mit einer Vergabesumme in Höhe von € 390.889,93 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 3.1 Elektrotechnische Ausrüstung bis zu einer Auftragssumme von € 30.000,00 zu beauftra-gen.
§ 8.3 Vergabe Spielplatzgestaltung BG Rothenburger Straße
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Die Vergabe des vorstehenden Auftrags für die Spielgeräte in Höhe von € 54.074,00 zu-gunsten des wirtschaftlichsten Bieters, der Fa. Eibe, Röttingen wird hiermit beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Fundamentarbeiten, die Herstellung von Drainagen und Fußwegen sowie für die Einrichtung des Fallschutzes und die Bepflanzung Aufwendun-gen in Höhe von € 65.000,00 zu tätigen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 9.000,00 zu beauftragen.
§ 8.4 Vergabe Landschaftsbauarbeiten Entbuschung Blaubachhang
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Die Vergabe des vorstehenden Auftrags für die Entbuschungs- und Landschaftsgestaltungs- maßnahme am Blaubachhang Flst. 1145/0 in Höhe von € 17.093,16 zugunsten des wirt-schaftlichsten Bieters, der Fa. Schneider & Sohn GmbH & Co. KG, Gammesfeld, wird hiermit beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 3.000,00 zu beauftragen.
§ 8.5 Korrektur Vergabebeschluss Mulcharbeiten 2024
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Die Mulacharbeiten der Straßenbankette und Grünflächen anteilig an die Fa. Lohnunterneh-men Henninger GbR sowie Fa. GALA-Pflege Krauß mit einem 3-Jahresauftrag und einer Preisbindung bis zum 31.03.2027 zu vergeben.
§ 9 Abwasserbeseitigung Raboldshausen - Mehrkosten Gewerk 1.3 Spülbohrungen
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Der Gemeinderat beschließt die im Gewerk 1.3 entstandenen Mehrkosten in Höhe von € 93.300 (Gesamte Mehrkosten = 147.770 € - bisher durch Beschluss abgedeckt = € 54.470).
§ 10 Spielplatzgestaltung KiGa Kleistweg 21 - Beschlussfassung Mehrkosten
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Die vorstehenden außerplanmäßigen Kosten für zusätzliche Erdarbeiten bei der Entwässe-rung und Neugestaltung des Spielplatzes Kindergarten Kleistweg 21 in Höhe von € 17.734,83 werden hiermit beschlossen.
§ 11 Annahmen von Spenden
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Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:
1. Volksbank Hohenlohe: Geldspende 1.000 € für das Einweihungsfest der neuen Fahr-zeuge der FFW Blaufelden am 27./28.04.2024.
2. Optiker Kammleiter aus Schrozberg, Sachspende 2 Einsatzbrillen für die FFW
3. Fa. Bosch Tiernahrung GmbH & Co. KG, Blaufelden-Wiesenbach – Geldspende 300 € und VR Bank Heilbronn-Schwäbisch Hall 500 € für das aktuelle Musicalprojekt der Schule
§ 12 Verschiedenes und Bekanntgaben
§ 12.1 Bekanntgabe Haushaltserlass 2024
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§ 12.2 Hallenbad - Zuschuss
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§ 13 Anfragen des Gemeinderates
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Gt-info Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden - Europawahlkampagne 2024
Die Europa- und Kommunalwahlen finden am 09. Juni 2024 in folgenden Wahllokalen statt:
- Wählerinnen und Wähler aus Blaufelden mit Blaubach, Niederweiler und Schuckhof sowie Wittenweiler, Erpfersweiler und Im Wasen, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis K beginnen, wählen im Spektrum Großer Saal, Schulstraße 34, Wahlraum 1.
- Wählerinnen und Wähler aus Blaufelden mit Blaubach, Niederweiler und Schuckhof sowie Wittenweiler, Erpfersweiler und Im Wasen, deren Familiennamen mit den Buchstaben L bis Z beginnen, wählen im Spektrum Großer Saal, Schulstraße 34 im Wahlraum 2.
- Wählerinnen und Wähler aus Billingsbach mit Brüchlingen, Hertensteiner Mühle, Lentersweiler, Mittelbach und Raboldshausen wählen im Jägerhaus Billingsbach, Jägergasse 15, 1. Stock, Gemeindesaal.
- Wählerinnen und Wähler aus Gammesfeld mit Ehringshausen, Heufelwinden und Metzholz wählen in der Landwehrhalle in Gammesfeld, Freie-Weg 9.
- Wählerinnen und Wähler aus Herrentierbach mit Alkertshausen, Geroldshausen, Kottmannsweiler und Simmetshausen wählen im Bürgerhaus in Herrentierbach, Lange Straße 1.
- Wählerinnen und Wähler aus Wiesenbach mit Emmertsbühl, Engelhardshausen, Naicha und Saalbach wählen im Dorfzentrum Wiesenbach, Brettheimer Straße 17.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Bürgern unserer Gemeinde bis spätestens am 19.05.2024 zugestellt werden, ist der jeweils zugeordnete Wahlraum ebenfalls genannt.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Gemeinde Blaufelden