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Schild auf dem "Bürgermeisteramt Blaufelden" geschrieben steht.
Außenansicht des Rathauses Blaufelden
Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
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Öffentliche Bekanntmachungen

Bundestagswahl 2025: Sehr knappe Fristen für die Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen 

Noch ist der Wahltermin nicht offiziell festgesetzt, aber aller Voraussicht nach wird am 23. Februar der neue Bundestag gewählt. Das Bundesinnenministerium hat bereits angekündigt, dass im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten bestimmte Fristen verkürzt werden müssen, da zischen der Auflösung des Bundestags und der Neuwahl maximal 60 Tage liegen werden. Die genauen Termine können aber erst festgesetzt werden, wenn der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag tatsächlich aufgelöst und den Wahltermin festgesetzt hat.
 
Den Parteien und Bewerbern soll innerhalb des engen Zeitrahmens der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden. Mit den nötigen Beschwerdefristen gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen / Landeslisten ist damit zu rechnen, dass mit dem Druck der Stimmzettel erst Ende Januar / Anfang Februar begonnen werden kann. Bis die ersten Stimmzettel bei den Gemeinden eingehen, dauert es nochmals einige Tage, so dass mit der Ausgabe / dem Versand von Briefwahlunterlagen voraussichtlich nicht vor dem 07. Februar begonnen werden kann. Zwischen der Zustellung der Stimmzettel an die Gemeindeverwaltungen und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei den Kommunen eingegangen sein müssen, läge dann nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen. Dies stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Daher weisen wir darauf hin, dass Wähler, die am Wahltag nicht zur Urnenwahl kommen können oder wollen, ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig beantragen sollen (sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben). Es gibt die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen und die Briefwahl dann gleich im Rathaus auszuüben. Zu diesem Zweck wird eine Wahlurne im Bürgerbüro aufgestellt. Wer sich die Briefwahlunterlagen zuschicken lässt, kann seinen Wahlbrief direkt am Rathausbriefkasten einwerfen, anstatt ihn mit einem Postunternehmen zurückzuschicken. Falls Sie in den zwei Wochen vor der Wahl eine Reise planen und vor dem Wahltag nicht mehr heimkehren, denken Sie bitte daran, sich ihre Unterlagen an ihre Urlaubsadresse senden zu lassen.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Rathaus eingehen.
 
Hinweis: ALLE GENANNTEN TERMINE STEHEN UNTER DEM VORBEHALT, DASS ALS WAHLTERMIN DER 23. FEBRUAR 2025 FESTGESETZT WIRD.
Sollte der Bundespräsident einen anderen Wahltag als den 23. Februar 2025 bestimmen,
werden die Fristen entsprechend anders geregelt.

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 14.11.2024 B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T

Entwidmung Flurstück 75/0 in der Gemarkung Wiesenbach

Der Weg auf Flurstück 75/0 in der Gemarkung Wiesenbach wird zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr benötigt. Eine ausreichende Erschließung bleibt über das bestehende Wegenetz weiterhin gewährleistet. Die Entwidmung und Einziehung der betreffenden Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg.
Der Gemeinderat hat im Umlaufverfahren am 3. Juni 2024 beschlossen, das Entwidmungsverfahren für die genannte Fläche einzuleiten. Die Einspruchsfrist von drei Monaten endete am 4. Oktober 2024, ohne dass Einwände gegen die Entwidmung eingegangen sind.
Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. November 2024 die Entwidmung des Flurstücks 75/0 formell beschlossen. Der Weg wird somit gemäß § 7 des Straßengesetzes entwidmet und eingezogen.

 

Lageplan (PDF-Dokument, 371,44 KB, 21.11.2024)

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 10.10.2024 B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T

Öffentliche Bekanntmachung "Freiflächenphotovoltaikanlage Hutzeläcker" in Gammesfeld

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 21. Oktober 1996 in der Fassung vom 24. September 2001

Neue Gebühren in Ergänzung zum Verwaltungsgebührenkatalog der Gebührensatzung vom 02. Juni 2014

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T

Eröffnungsbilanz zum Feststellungsbeschluss der Gemeinde Blaufelden zum 01.01.2020

Wahl eines Ortswartes/einer Ortswartin für Blaubach

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Blaubach haben in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 in einem vereinfachten Wahlverfahren ihren Ortswart/ihre Ortswartin gewählt. Hierbei ergab sich folgendes Wahlergebnis:
 

Zahl der Wahlberechtigten62
Zahl der Wählerinnen und Wähler26
Wahlbeteiligung42%
ungültige Stimmen0
gültige Stimmen26


Davon entfielen auf:

Hofmann, Lars24 Stimmen
Hörner, Markus1 Stimme
Herrmann, Matthias1 Stimme

 
Zum Ortswart von Blaubach ist somit gewählt Lars Hofmann.
Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029.
 
Ersatzpersonen für Lars Hofmann ist nach Losentscheid Markus Hörner, danach Matthias Herrmann.
 
Bürgermeisteramt

Wahl eines Ortswarts/einer Ortswartin für Im Wasen

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Im Wasen haben in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 in einem vereinfachten Wahlverfahren ihren Ortswart/ihre Ortswartin gewählt. Hierbei ergab sich folgendes Wahlergebnis:
 

Zahl der Wahlberechtigten7
Zahl der Wählerinnen und Wähler5
Wahlbeteiligung71%
ungültige Stimmen0
gültige Stimmen5


Davin entfielen auf:

Seybold, Michael5 Stimmen

 
Zum Ortswart von Im Wasen ist somit gewählt Michael Seybold.
Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029.
 
Bürgermeisteramt

Wahl eines Ortswarts/einer Ortswartin für Schuckhof 

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Schuckhof haben in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 in einem vereinfachten Wahlverfahren ihren Ortswart/ihre Ortswartin gewählt. Hierbei ergab sich folgendes Wahlergebnis:
 

Zahl der Wahlberechtigten18
Zahl der Wählerinnen und Wähler8
Wahlbeteiligung44%
ungültige Stimmen0
gültige Stimmen8
 

Davon entfielen auf:

Renner, Bernd7 Stimmen
Renner, Michael1 Stimme

 
Zum Ortswart von Schuckhof ist somit gewählt Bernd Renner.
Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029.
 
Ersatzperson für Bernd Renner ist Michael Renner.
 
Bürgermeisteramt

Wahl eines Ortswarts/einer Ortswartin für Wittenweiler 

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Wittenweiler haben in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 15. September 2024 in einem vereinfachten Wahlverfahren ihren Ortswart/ihre Ortswartin gewählt. Hierbei ergab sich folgendes Wahlergebnis:
 

Zahl der Wahlberechtigten 48
Zahl der Wählerinnen und Wähler29
Wahlbeteiligung60%
ungültige Stimmen0
gültige Stimmen29
 

Davon entfielen auf:

Hanselmann, Florian18 Stimmen
Schmieg, Dieter5 Stimmen
Schmieg, Juliane3 Stimmen
Kießecker, Daniel2 Stimmen
Hauber-Heck, Ursula1 Stimme
  


Zum Ortswart von Wittenweiler ist somit gewählt Florian Hanselmann.
Die Amtszeit dauert bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029.
 
Ersatzperson für Florian Hanselmann ist Dieter Schmieg. Danach folgen, Juliane Schmieg, Daniel Kießecker und Ursula Hauber-Heck.
 
Bürgermeisteramt

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 12.09.2024 B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs-und Ergänzungssatzung und der örtlichen Bauvorschriften "Wittenweiler Ost" in Wittenweiler

Der Gemeinderat Blaufelden hat am 12.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Klarstellungs-und Ergänzungssatzung "Wittenweiler Ost" in Wittenweiler einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu dieser Satzung beschlossen, sowie am 12.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 12.09.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Ein Umweltbericht ist gemäß § 34 Abs. 5 BauGB nicht zu erstellen. 

 

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 104,10 KB, 19.09.2024)

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 18.07.2024 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T  

§ 1  Einwohnerfragestunde

 

K e i n  B e s c h l u s s

   

§ 2  Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen

 

K e i n  B e s c h l u s s

   

§ 3  Information Sachstand Bebauungsplan "Versorgungszentrum" Blaufelden

 

K e i n  B e s c h l u s s (da Informationsvorlage)

   

§ 4  Weiteres Vorgehen Baugebiet Spärleswiesen, Gammesfeld

 

K e i n  B e s c h l u s s (da Informationsvorlage)

   

§ 5  Bauplätze Baugebiet Rothenburger Straße

 

B e s c h l u s s

 

Vorerst werden die zwei Bauplätze in Richtung Schrozberg zum Verkauf angeboten.

Der Verkaufspreis für die voll erschlossenen Bauplätze auf dem Flurstück 477/48 soll 95 € pro m² betragen. Bewerbungen für die Reservierung oder den Kauf der Grundstücke nach den bisher gültigen Reservierungskonditionen können ab dem 29.07.2024, 08:00 Uhr bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Die Vergabe findet nach dem Windhundprinzip statt. Bei gleichzeitigem Eingang von Bewerbungen entscheidet das Los.

   

§ 6  Anfrage Grunderwerb Flurstück 1276, Billingsbach

 

B e s c h l u s s

 

Der Gemeinderat beschließt die Veräußerung des Grundstücks 1276, Gemarkung Billingsbach ohne Bauzwang aufgrund der schlechten Bebaubarkeit. Haben beide Nachbarn Interesse an einem Teil des Grundstücks, so wird dieses geteilt und je hälftig an die Nachbarn veräußert. Hat nur ein Nachbar Interesse am Grundstück, so wird das Grundstück an diesen Nachbarn veräußert.

  

§ 7  Vergaben

 

§ 7.1  Vergabe Beschaffungsmaßnahme SKM für den Zweckverband SKM Nordost

 

B e s c h l u s s

 

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Straßenkehrmaschine zum Angebotspreis von 268.523,50 Euro für eine Straßenkehrmaschine der Firma Bucher Municipal GmbH, Schörlingstraße 3, 30453 Hannover zu.

   

§ 8  Brandschutzsanierung Lötholzhalle - Beschlussfassung Heizungssystem

 

B e s c h l u s s

 

Die Verwaltung wird ermächtigt für die Heizungserneuerung in der Lötholzhalle eine Pelletsheizung einzubauen, mit Neubau des Heizraumes und Pelletslager und die notwendige Brandschutzsanierung nach den Vorgaben des Brandschutzgutachtens durchzuführen. Dafür sind Mittel für die Brandschutzsanierung inklusive der Heizungserneuerung in Höhe von 800.000,00 im Haushalt 2025 und 2026 vorzusehen.

Parallel wird geprüft, ob ein Anschluss des Sportheims des Sportclubs Wiesenbach möglich ist.

   

§ 9  Fernwirktechnik - Beschlussfassung zusätzliche bauliche u. elektrotechn. Maßnahmen

 

B e s c h l u s s

 

Die Verwaltung wird ermächtigt für die Ersatzbeschaffung der Ausrüstung von Bestandspumpwerken und RÜB Mittel in Höhe von € 209.000,00 in den nachfolgenden Haushalten bereit zu stellen.

  

§ 10  Erweiterung Kläranlage, Funktionsabschnitt 2 - Vergabeermächtigung Gew. 2.8 Polymeraufbereitung

 

B e s c h l u s s

 

Es wird beschlossen, die Ausschreibung vom 17.06.2024 für das Gewerk 2.8 „Polymeraufbereitung“ nach § 17 VOB/A aufzuheben und in einem neuen Vergabeverfahren freihändig zu vergeben.

  

§ 11  Erweiterung Kläranlage, Funktionsabschnitt 2 - Vergabe Örtliche Bauüberwachung

 

B e s c h l u s s

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ingenieurbüro B & P, Ellwangen, für die vorstehenden örtlichen Bauüberwachungsleistungen mit vorläufigen Honorarkosten von € 82.034,51 zu beauftragen.

  

§ 12  Straßensanierungsmaßnahmen 2023/24 - Info Änderungen der Ausführung

 

K e i n  B e s c h l u s s (da Informationsvorlage)

   

§ 13  Vergabe Wasseruhrentausch 2024

 

B e s c h l u s s

 

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zum Tausch von Wasseruhren mit der Vergabesumme in Höhe von 2.811,49 € an die Firma Holzäpfel in Wallhausen und mit einer Vergabesumme in Höhe von 35.557,20 € an die Firma Metzger in Billingsbach. Der Verwaltung werden gesondert Mittel in Höhe von 2.631,31 € bewilligt. Die Mittel werden insgesamt außerplanmäßig bewilligt.

  

§ 14  Geplante Sanierung Flüchtlingsunterkunft Rosengasse 7, Blaufelden

 

B e s c h l u s s

 

Für die Sanierung der Flüchtlingswohnung im Anwesen „Rosengasse 7“ genehmigt der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe von 16.500 €.

   

§ 15  Annahme von Spenden

 

B e s c h l u s s

 

Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:

 

1.         Elternbeirat Kindergarten Billingsbach spendet dem Kindergarten Billingsbach den Erlös vom Kochbuchverkauf in Höhe von insgesamt 788,26 €

2.         Fa. Sacher, Blaufelden spendet für das Feuerwehrfest in Blaufelden Dekospanplatten in Höhe von 60,94 €

3.         Fa. Bosch, Wiesenbach spendet der Feuerwehr 2 Gitterboxen für Sandsäcke im Wert von insgesamt 178,50 €

4.         Fa. Bosch, Wiesenbach spendet dem Freibad Wiesenbach Spielgeräte im Gesamtwert von 501,48 €

5.         Herr Bernhard Tiggemann spendet dem Kindergarten Billingsbach 100 €

6.         Einige Großeltern spenden 127 € der Krippe im Kindergarten Blaufelden

7.         Bäckerei Sohns Blaufelden spendet 100 € für das Schulobst

8.         Fa. HAKRO GmbH Schrozberg spendet 500 € für das Begegnungskonzert im Schul-

zentrum

9.         Raiba Schrozberg-Rot am See eG spendet 1.000 € für einen Holzpavillon im Kinder-

garten

10.       Jagdgenossenschaft Billingsbach 1.000 € für Feldwegeunterhaltung

11.       Jagdgenossenschaft Gammesfeld 3.000 € für Feldwegeunterhaltung

12.       Gemeinderat Friedrich Dürr 500 € für das Kinderferienprogramm.

 

§ 16  Anfragen des Gemeinderates

 

K e i n  B e s c h l u s s

   

§ 17  Verschiedenes und Bekanntgaben

 

K e i n  B e s c h l u s s

   

§ 17.1  Bestellung Hr. Rosenäcker zum Standesbeamten

 

B e s c h l u s s

 

Der Gemeinderat bestellt gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes Herrn Jürgen Rosenäcker mit Wirkung vom 01.08.2024 befristet bis 31.08.2024 zum Standesbeamten der Gemeinde Blaufelden.

Nachbericht konstituierende Sitzung - Wahl- und Ehrungsmarathon

Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband „Straßenkehrmaschine Nord-Ost“ Schrozberg

Am Montag, dem 15. Juli 2024 um 16.00 Uhr, findet im Rathaus Niederstetten – Sitzungssaal eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Straßenkehrmaschine Nord-Ost“ Schrozberg statt.
Tagesordnung:
1. Information über die laufenden Kosten 2024, sowie Reparaturen
2. Beschluss des Jahresergebnis 2023/Jahresabschluss 2023
3. Beschluss über die Vergabe/Neubeschaffung einer Straßenkehrmaschine für den Zweckverband nach europaweiter Ausschreibung
4. Anpassung der Abrechnung Personalkosten beim Zweckverband
5. Umstellung der Vergütung der Verbandsrechnertätigkeit von einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung hin zu einer geringfügigen Beschäftigung
6. Verschiedenes
Zu dieser öffentlichen Verbandsversammlung wird hiermit eingeladen
 

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

Entwidmung Weg Flst. 75 Gemarkung Wiesenbach 

Der Weg in Wiesenbach Flst. 75 Gemarkung Wiesenbach wird zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr benötigt. Über das sonstige vorhandene Wegenetz ist weiterhin eine ausreichende Erschließung gewährleistet.
Die Entwidmung dieser Verkehrsfläche und deren Einziehung richtet sich nach § 7 Straßengesetz. Der Gemeinderat hat per Umlaufverfahren am 03. Juni 2024 beschlossen, das Entwidmungsverfahren für die o.g. Verkehrsfläche einzuleiten.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung schließt sich eine Frist von drei Monaten an, innerhalb der Einwendungen gegen die Entwidmung vorgebracht werden können. Die Frist endet somit am 04. Oktober 2024.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Gemeinderat dann über die Entwidmung der Wegefläche und deren Einziehung endgültig entscheiden.
 

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024

Zusammenstellung der vorläufigen, amtlichen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Kreistag – Ergebnisse der Gemeinde Blaufelden

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Personalrats am 6. Juni 2024 - Gemeinschaftswahl -

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Etzel" in Billingsbach und seinen örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der vom Gemeinderat Blaufelden am 20.06.2022 in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan "Etzel" in Billingsbach sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan wurden dem Landratsamt aufgrund von § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Mit Ablauf des 15.03.2023 tritt die Genehmigungsfiktion ein und damit ist die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Etzel", sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO, erteilt. Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 20.06.2022, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Etzel" sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Jeder kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) und Textteil sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

gez. Dieterich Bürgermeister

 

Hinweis: Ortsübliche Bekanntmachung am 13.06.2024

Vorläufige Endergebnisse der Europawahl und Kommunalwahl im Landkreis Schwäbisch Hall

Die vorläufigen Endergebnisse zu den oben genannten Wahlen im Landkreis Schwäbisch Hall finden Sie hier.

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024

„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeinde-behörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“


Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde (Gemeinde Blaufelden) in Verbindung setzen. Bitte wenden Sie sich deshalb in dem Zeitraum Sa., 08.06.2024 von 10-11 Uhr telefonisch an Herrn Rosenäcker Mobil 0160-4252787. Die Ausstellung der Ersatzunterlagen erfolgt dann im Bürgeramt des Rathauses Blaufelden von 11-12 Uhr.

Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persön-lich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst bean-tragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen ein-gehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeit-punkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.


In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbin-dung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.


Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Ad-resse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszäh-lung nicht mehr berücksichtigt werden.

Europa- und Kommunalwahl - Briefwahl

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 können Briefwahlanträge ausschließlich persönlich beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nun wegen der vorangeschrittenen Zeit durch Postzustellung ggf. die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig im Wahlamt ankommen. Bitte kommen Sie deshalb, wenn möglich persönlich und holen diese ab. Ausstellung und Beantragung der Unterlagen bis Fr. 07.06.2024 – 18 Uhr im Bürgeramt des Rathauses Blaufelden (Hindenburgplatz 4) möglich. Abgabe der ausgefüllten Unterlagen bis So. 09.06.2024 – 18 Uhr ebenfalls Rathaus (Briefkasten).

Wahlaufruf zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl

Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen für den Gemeinde- und
Ortschaftsrat in Blaufelden, für den Kreistag
und für das Europäische Parlament statt. Die Wahllokale sind
von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Beteiligen Sie sich bitte aktiv an
den Wahlen und gehen Sie wählen oder machen Sie von der Möglichkeit der
Briefwahl Gebrauch.
 
Mit der Wahrnehmung Ihres Wahlrechtes bestimmen Sie über die weitere
Entwicklung in Ihrer Ortschaft, Gemeinde, in Ihrem Kreis und in ganz Europa mit. Nur
durch Ihr Engagement und Ihre Stimmenabgabe stärken Sie die Demokratie
und nehmen gleichzeitig Einfluss auf die Politik vor Ort und in Europa!
 
Jürgen Rosenäcker
Hauptamtsleiter
 
Briefwahl können Sie noch bis Fr.,07.06.2024, 18:00 Uhr im Rathaus,
Bürgerbüro persönlich beantragen!
Sollten Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie sich
unter der Telefonnummer: 07953-884-22 melden.
 

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Montag, 10. Juni 2024 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Spektrum, großer Saal, statt. Tagesordnung:

  1. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Gemeinderäte in der Gemeinde am 9. Juni 2024
  2. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Ortschaftsräte in der Gemeinde am 9. Juni 2024

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.05.2024, Beschlussübersicht

§ 1  Einwohnerfragestunde

K e i n  B e s c h l u s s



§ 2  Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen

K e i n  B e s c h l u s s



§ 3  Öffnung und Verwendungsbeschluss Spendenkasse Gemeinderatssitzungen

B e s c h l u s s

Der Gemeinderat stimmt der Spende in Höhe von 318,25 € und ihrer Verwendung für Schu-lobst der Ganztagsbetreuung des Schulzentrums Blaufelden zu.  



§ 4  Erhöhung der Kindergartenbeiträge ab September 2024

B e s c h l u s s

Die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten werden, für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 4 Prozent angehoben. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent.  



§ 5  Satzungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Simmetshausen West“ in Sim-metshausen

B e s c h l u s s

1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung über die im Zuge der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden) eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Sitzungsvorlage.
2. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Ergänzungssatzung „Simmetshausen West“ und die örtlichen Bauvorschriften nach §10 Abs. 1 BauGB

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.



§ 6  Vergaben

§ 6.1  Nachträgl. Anschaffungskosten Gew. Bauarbeiten Druckleitung u. M+E-Technik - Abwasserbeseitigung Wiesenbach

B e s c h l u s s

Der Gemeinderat beschließt überplanmäßige Mittel in Höhe von € 22.304,57 zur Druckmin-derung in der Abwasserdruckleitung und Ertüchtigung der Pumpentechnik im Pumpwerk Wiesenbach.



§ 6.2  Vergabeermächtigung Gewerk 1.6 Zaunbau - Abwasserbeseitigung Raboldshau-sen

B e s c h l u s s

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.6 Zaunbauarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 30.963,80 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauf-tragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen im Gewerk 1.6 Zaun-bau bis zu einer Auftragssumme von € 3.000,00 zu beauftragen.



§ 6.3  Vergabeermächtigungen Gew. 1.9, 1.10, 1.12,1.13 + 2.7 - Erweiterung Kläranlage Blaufelden, FA2

B e s c h l u s s

 Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.9 Zimmerer- und Dachde-ckerarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 53.467,24 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.9 Zim-merer- und Dachdeckerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 5.000,00 zu beauftra-gen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.10 Spenglerarbeiten mit ei-ner Vergabesumme in Höhe von € 5.453,21 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu be-auftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.10 Spenglerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 1.000,00 zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.12 Trockenbau, Gipser- u. Malerarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 121.896,27 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.12 Trockenbau, Gipser- u. Malerarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 10.000,00 zu be-auftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.13 Estrich- u. Fliesenarbei-ten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 64.607,49 zugunsten des wirtschaftlichsten Bie-ters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.13 Est-rich- u. Fliesenarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 6.000,00 zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 2.7 Räumerlaufbahn mit einer Vergabesumme in Höhe von € 117.937,93 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauf-tragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 2.7 Räumerlaufbahn bis zu einer Auftragssumme von € 10.000,00 zu beauftragen.



§ 6.4  Vergabeinfo Gew. 1.11 + 3.1 - Erweiterung Kläranlage Blaufelden, FA2

K e i n  B e s c h l u s s



§ 6.5  Vergabeermächtigung Asphalteerneuerung Gemeindeverbindungsweg Brüch-lingen

B e s c h l u s s

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragserweiterung für die Sanierung des Feldweges Flst. 431/0 -Teilstück - mit einer Auftragssumme in Höhe von € 154.700,00 an die Fa. Thannhauser, Fremdingen, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 5.000,00 zu beauftragen.



§ 6.6  Nachtrag Belüftung Lager - Modernisierung Hallenbad Blaufelden

B e s c h l u s s

Die Vergabe des vorstehenden Nachtrags in Höhe von €7.706,98 für die Lieferung und den Einbau des Lüftungsgeräts zugunsten der Fa. WSH Wurzinger, Schnelldorf, wird hiermit beschlossen.

Die Vergabe des vorstehenden Nachtrags in Höhe von €1.600,00 für 3 x Kernlochbohrungen zugunsten der Fa. Steinbrenner, Wiesenbach, wird hiermit beschlossen.

Die Verwaltung wird ermächtigt die elektrischen Anschlussarbeiten bis zu einer Auftrags-summe von € 1.200,00 zu beauftragen.  

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 1.000,00 zu beauftragen.



§ 7  Annahmen von Spenden

B e s c h l u s s

Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:

Spender / Firma                                                           Spendenbetrag                

Fa. Nedschroef Schrozberg GmbH          50 €
Fa. Müller Lila Logistik        500 €  
Fa. EBM Papst, Mulfingen                                          500 €    
Sparkasse Blaufelden                                            150 €
Bäckerei Sohns                                                        100 €
Apotheke Pfänder, Blaufelden                          100 €
Fa. Hofmann GmbH, Blaufelden        200 €
Fa. Rapp BOSCHDIENST, Blaufelden        200 €                                
Fa. Fröbel, Blaufelden        500 €
Fa. Wolfmeyer Holzbau, Blaufelden        100 €
Fa. Sauter GmbH                                                       50 €
Fa. Telegärtner Elektronik GmbH, Crailsheim        200 €                     
Fa. Schüssler Forstservice                                        250 €                     
Volksbank Blaufelden                                                      1.000 €                  
Von unbekannt                                                                    500 € für Jugendfeuerwehr                   




§ 8  Verschiedenes und Bekanntgaben

§ 8.1  Bekanntgabe Polizeiliche Kriminalitätsstatistik Blaufelden 2023

K e i n  B e s c h l u s s



§ 9  Anfragen des Gemeinderates

K e i n  B e s c h l u s s
 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024

Wichtiger Hinweis für die Ortschaftsratswahl in Wiesenbach :

 

Leider ist uns bei der Erstellung der Stimmzettel und Merkblätter für die Ortschaftsratswahl Wiesenbach ein Fehler unterlaufen. Wir bitten Sie, den ersten erhaltenen Stimmzettel (hier stand, dass Sie bis zu 3 Stimmen vergeben dürfen und das ist bei Mehrheitswahl falsch) und das Merkblatt für die Wahl des Ortschaftsrats Wiesenbach zu vernichten. Mit der Amtspost / Post erhalten Sie den berichtigten Stimmzettel und das richtige Merkblatt (mit Mehrheitswahl – nur eine Stimme pro Bewerber). Es folgt die finale Bekanntmachung der Wahlen u.a. mit den Ortschaftsratswahlen Billingsbach, Gammesfeld, Herrentierbach und Wiesenbach - alle nach Mehrheitswahl! Verhältniswahl findet bei der Gemeinderatswahl und Kreistagswahl statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gemeindeverwaltung Blaufelden

 

Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 51,92 KB, 23.05.2024)

Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Baugebiet Badgarten-Burgstall“

Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Erweiterung Friedhof Blaufelden“

Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Ergänzungssatzung "Simmetshausen West" in Simmetshausen

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

 

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.blaufelden.de unter Öffentliche Bekanntmachungen an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterleg – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

 

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließender per Amtsbotin zugestellt.

 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können sie auch formlos per E-Mail an Marco Pompa (marco.pompa(@)blaufelden.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Jürgen Rosenäcker, Tel.: 07953 884 20, E-Mail: juergen.rosenaecker(@)blaufelden.de .

Bekanntmachung des Wahlvorschlags für die Wahl des Personalrats am 06. Juni 2024 - Gemeinschaftswahl -

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 22.04.2024 - B E S C H L U S S Ü B E R S I C H T

§ 1  Einwohnerfragestunde

K e i n  B e s c h l u s s

§ 2  Bekanntgaben aus nicht öffentlichen Sitzungen

K e i n  B e s c h l u s s

§ 3  Bestellung eines Betriebsleiters für den Klärbetrieb Blaufelden

K e i n  B e s c h l u s s

§ 4  Ortsmitten Qualitätserfassung Blaufelden - Ergebnisdossier in finaler Fassung

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§ 5  Widerruf Standesbeamtin Frau Wetzel

B e s c h l u s s

Die Bestellung von Frau Eva Wetzel zur Standesbeamtin wird zum 23.04.2024 widerrufen.



§ 6  Vorkaufsrechtssatzungen Erweiterung Friedhof Blaufelden/Baugebiet Badgarten-Burgstall

B e s c h l u s s

A: Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufsrechtssatzzung Erweiterung Friedhof Blaufelden nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB).

B: Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufsrechtssatzung Innenverdichtung Badgarten-Burgstall/Im Flöhn nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB).



§ 7  Verkaufspreis Flurstück 811/49 Blaufelden und Verkaufsfreigabe

B e s c h l u s s

Der Verkaufspreis für das voll erschlossene Flurstück 811/49 beträgt 70 € pro m². Bei Mehr-familienbebauung soll ein entsprechender Aufschlag erfolgen. Bewerbungen für die Reservie-rung oder den Kauf des Grundstücks erfolgt nach den bisher gültigen Reservierungskonditio-nen und können ab dem 29.04.2024, 08:00 Uhr bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Die Vergabe findet nach dem „Windhundprinzip“ statt. Bei gleichzeitigem Eingang von Be-werbungen entscheidet das Los.



§ 8  Vergaben

§ 8.1  Vergabeinfo Erweiterung Kläranlage Gewerke 1.8, 2.5 und 2.6

K e i n  B e s c h l u s s

§ 8.2  Vergabeermächtigung Kläranlage Blaufelden Gewerke 1.11, 2.9 und 3.1

B e s c h l u s s

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 1.11 Tür-. Tor- und Fenster-bauarbeiten mit einer Vergabesumme in Höhe von € 85.424,27 zugunsten des wirtschaft-lichsten Bieters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Änderung der Fenster in Labor, Bad und WC des Be-triebsgebäudes Leistungen bis zu € 9.000,00 zu vergeben.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 1.11 Tür-, Tor und Fensterbauarbeiten bis zu einer Auftragssumme von € 8.000,00 zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag für das Gewerk 3.1 Elektrotechnische Ausrüs-tung mit einer Vergabesumme in Höhe von € 390.889,93 zugunsten des wirtschaftlichsten Bieters, zu beauftragen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen beim Gewerk 3.1 Elektrotechnische Ausrüstung bis zu einer Auftragssumme von € 30.000,00 zu beauftra-gen.



§ 8.3  Vergabe Spielplatzgestaltung BG Rothenburger Straße

B e s c h l u s s

Die Vergabe des vorstehenden Auftrags für die Spielgeräte in Höhe von € 54.074,00 zu-gunsten des wirtschaftlichsten Bieters, der Fa. Eibe, Röttingen wird hiermit beschlossen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Fundamentarbeiten, die Herstellung von Drainagen und Fußwegen sowie für die Einrichtung des Fallschutzes und die Bepflanzung Aufwendun-gen in Höhe von € 65.000,00 zu tätigen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 9.000,00 zu beauftragen.



§ 8.4  Vergabe Landschaftsbauarbeiten Entbuschung Blaubachhang

B e s c h l u s s

Die Vergabe des vorstehenden Auftrags für die Entbuschungs- und Landschaftsgestaltungs- maßnahme am Blaubachhang Flst. 1145/0 in Höhe von € 17.093,16 zugunsten des wirt-schaftlichsten Bieters, der Fa. Schneider & Sohn GmbH & Co. KG, Gammesfeld, wird hiermit beschlossen.

Die Verwaltung wird ermächtigt zusätzlich erforderliche Maßnahmen bis zu einer Auftrags-summe von € 3.000,00 zu beauftragen.



§ 8.5  Korrektur Vergabebeschluss Mulcharbeiten 2024

B e s c h l u s s

Die Mulacharbeiten der Straßenbankette und Grünflächen anteilig an die Fa. Lohnunterneh-men Henninger GbR sowie Fa. GALA-Pflege Krauß mit einem 3-Jahresauftrag und einer Preisbindung bis zum 31.03.2027 zu vergeben.



§ 9  Abwasserbeseitigung Raboldshausen - Mehrkosten Gewerk 1.3 Spülbohrungen

B e s c h l u s s

Der Gemeinderat beschließt die im Gewerk 1.3 entstandenen Mehrkosten in Höhe von € 93.300 (Gesamte Mehrkosten = 147.770 € - bisher durch Beschluss abgedeckt = € 54.470).



§ 10  Spielplatzgestaltung KiGa Kleistweg 21 - Beschlussfassung Mehrkosten

B e s c h l u s s

Die vorstehenden außerplanmäßigen Kosten für zusätzliche Erdarbeiten bei der Entwässe-rung und Neugestaltung des Spielplatzes Kindergarten Kleistweg 21 in Höhe von € 17.734,83 werden hiermit beschlossen.



§ 11  Annahmen von Spenden

B e s c h l u s s

Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:

1.    Volksbank Hohenlohe: Geldspende 1.000 € für das Einweihungsfest der neuen Fahr-zeuge der FFW Blaufelden am 27./28.04.2024.

2.    Optiker Kammleiter aus Schrozberg, Sachspende 2 Einsatzbrillen für die FFW

3.    Fa. Bosch Tiernahrung GmbH & Co. KG, Blaufelden-Wiesenbach – Geldspende 300 € und VR Bank Heilbronn-Schwäbisch Hall 500 € für das aktuelle Musicalprojekt der Schule



§ 12  Verschiedenes und Bekanntgaben

§ 12.1  Bekanntgabe Haushaltserlass 2024

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§ 12.2  Hallenbad - Zuschuss

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§ 13  Anfragen des Gemeinderates

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Gt-info Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden - Europawahlkampagne 2024

Die Europa- und Kommunalwahlen finden am 09. Juni 2024 in folgenden Wahllokalen statt:

- Wählerinnen und Wähler aus Blaufelden mit Blaubach, Niederweiler und Schuckhof sowie Wittenweiler, Erpfersweiler und Im Wasen, deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis K beginnen, wählen im Spektrum Großer Saal, Schulstraße 34, Wahlraum 1.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Blaufelden mit Blaubach, Niederweiler und Schuckhof sowie Wittenweiler, Erpfersweiler und Im Wasen, deren Familiennamen mit den Buchstaben L bis Z beginnen, wählen im Spektrum Großer Saal, Schulstraße 34 im Wahlraum 2.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Billingsbach mit Brüchlingen, Hertensteiner Mühle, Lentersweiler, Mittelbach und Raboldshausen wählen im Jägerhaus Billingsbach, Jägergasse 15, 1. Stock, Gemeindesaal.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Gammesfeld mit Ehringshausen, Heufelwinden und Metzholz wählen in der Landwehrhalle in Gammesfeld, Freie-Weg 9.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Herrentierbach mit Alkertshausen, Geroldshausen, Kottmannsweiler und Simmetshausen wählen im Bürgerhaus in Herrentierbach, Lange Straße 1.
 
- Wählerinnen und Wähler aus Wiesenbach mit Emmertsbühl, Engelhardshausen, Naicha und Saalbach wählen im Dorfzentrum Wiesenbach, Brettheimer Straße 17.
 
In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Bürgern unserer Gemeinde bis spätestens am 19.05.2024 zugestellt werden, ist der jeweils zugeordnete Wahlraum ebenfalls genannt.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
 
Gemeinde Blaufelden