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Für die Jahresabrechnung 2023 - Ablesung der Wasserzähler
Es wird wie im letzten Jahr eine kundeneigene Ablesung per Ablesebrief vorgenommen.
Es werden an alle Wasserkunden Ablesebriefe versendet oder per Boten zugestellt.
Falls Sie keinen Ablesebrief bis 31.12.2023 erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend.
Bitte geben Sie die Rückantwort gut lesbar und vollständig ausgefüllt (Zählerstand je Zählernummer und Ablesetag sowie Telefonnummer für Rückfragen und Unterschrift – sehr wichtig) bis spätestens 05.01.2024 wieder an uns zurück.
Sollten die Zählerstände nicht bis zum 05.01.2024 vorliegen, sind wir gezwungen, Ihren Wasserverbrauch für das Jahr 2023 zu schätzen. Ein genauer Abgleich der Zählerstände findet dann erst wenn die Eichfrist erreicht ist beim turnusgemäßen Zähleraustausch statt. Da die Schätzung vom tatsächlichen Wasserverbrauch abweichen kann, bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass der Zählerstand rechtzeitig übermittelt wird.
Kommt es nach der Abrechnung zu Wiedersprüchen, die auf fehlende bzw. zu späte Meldungen zurückzuführen sind, werden die notwendigen Korrekturen erst bei der Jahresendabrechnung im kommenden Jahr 2024 berücksichtigt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Gemeinde Wasserzählerstände korrekt mitgeteilt werden müssen. Es werden in diesem Jahr stichprobenartig Hausbesuche durch unseren Beauftragten Herrn Werner Ebelt durchgeführt. Er wird die gemeldeten Zählerstände mit Ihren tatsächlichen Zählerständen zuhause abgleichen und feststellen, ob die Meldung Ihres Wasserstands korrekt erfolgt ist.
Achtung: Eine Falschmeldung von Zählerständen führt u.U. zu Abgabenhinterziehung, welche von Seiten Gemeinde oder Staatsanwaltschaft geahndet werden kann.
So wird die Ablesung per Ablesebrief gemacht:
1. Identifikation des jeweiligen Wasserzählers
Vergleichen Sie die Zählernummer an der Wasseruhr mit der Vorgedruckten Nummer auf der Rückantwort des Ablesebriefes. Die Zählernummer steht entweder am Rand der Wasseruhr oder unter dem Zählerstand.
2. Ablesend es Zählers und Eintragen in den Ablesebrief
In der Anzeige stehen in der Regel 5 Ziffern. Bitte übertragen Sie diese exakt genauso in die Rückantwort des Ablesebriefes (auch mit allen Nullen). Eventuell rote Ziffern, müssen nicht mitgeteilt werden.
3. Ablesedatum angeben
In der dafür angegebenen Zeile der Rückantwort eintragen.
4. Telefonnummer für Rückfragen angeben
In der dafür angegebenen Zeile der Rückantwort eintragen.
5. Abgeben
Sie können uns die ausgefüllte Rückantwort wie folgt zukommen lassen:
E.-Mail: Sabine.Herrmann@Blaufelden.de;
Postalisch: Einwurf in den Briefkasten beim Rathaus Blaufelden, Hindenburgplatz 4
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung Blaufelden