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Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
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Archiv

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 durch öffentliche Bekanntmachung

  1. Steuerfestsetzung

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Die Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sind gleich wie im Vorjahr. Sie betragen bei der Grundsteuer A 420 v. H. und bei der Grundsteuer B 400 v. H. des Steuermessbetrages.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird auf Grund von § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetzt (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Jahr 2023 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
 

  1. Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuerpflichtigen werden aufgefordert, die Grundsteuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen und unter Angabe des Buchungszeichens an die Gemeindekasse Blaufelden zu entrichten.
Gemeindekonten:
Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
(BLZ 62250030)
Konto 1 4000 70
IBAN: DE19 6225 0030 0001 4000 70
BIC: SOLADES1SHA
Volksbank Hohenlohe eG
(BLZ 620 918 00)
Konto 231496001
IBAN: DE87 6209 1800 0231 4960 01
BIC: GENODES1VHL
Falls Sie für die Grundsteuer noch kein SEPA-Mandat eingerichtet haben und dies wünschen, finden Sie das Formular auf unserer Homepage unter www.blaufelden.de/rathaus/antraege-und-formulare oder wir senden Ihnen gerne eines zu. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Frau Herrmann auf: Sabine.Herrmann@Blaufelden.de oder unter 07953 884-31.
 
Fälligkeitstermine:
Grundsteuer-Jahresbetrag
Bis 15,00 €     fällig am          15.08.2024
Bis 30,00 €     fällig am          15.02. und 15.08.2024
Ab 30,00 €      fällig am          15.02./15.05./15.08. und 15.11.2024
Jahreszahler (gem. Vereinbarung) fällig am 01.07.2024
 

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung, kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Blaufelden, Hindenburgplatz 4, 74572 Blaufelden einzulegen.
Blaufelden, 14.12.2023
Gez. Michael Dieterich, Bürgermeister