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Blaufelden
die Gemeinde mittendrin
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Aus dem Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. Dezember 2016


Flächennutzungsplan Windkraft: Stellungnahmen / Abwägung

Bürgermeisterin Weber führte aus, dass die Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Blaufelden“ um Stellungnahme gebeten wurden. Beteiligt wurden 37 Träger öffentlicher Belange. Die Planunterlagen wurden zu jedermanns Einsicht vom 12. September 2016 bis 12. Oktober 2016 öffentlich ausgelegt.

Herr Jens Fuhrmann vom Kreisplanungsamt beim Landratsamt Schwäbisch Hall erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Einwendungen der Privatpersonen sowie die Lösungsvorschläge der Verwaltung.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Raumordnungsbehörde monierte, dass bei den Siedlungsabständen im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung pauschal für alle Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen argumentiert wird. Daher wird die städtebauliche Begründung für den Vorsorgeabstand kritisch gesehen, da hier keine Differenzierung hinsichtlich der Siedlungsentwicklung stattfindet.

Herr Fuhrmann führte aus, dass in der Begründung auf den Seiten 43 ff. dargestellt wird, dass die Erweiterung der Abstände nicht pauschal auf einer Siedlungserweiterung begründet wird, sondern einer Siedlungsentwicklung. Der Unterschied liegt darin, dass sich in den letzten Jahrzehnten sehr häufig aus gewachsenen Dorfstrukturen Wohngebiete entwickelt haben. Da eine genaue Entwicklung für jeden Weiler nicht vorhersehbar ist, ist eine pauschale Gleichsetzung der gemischten Bauflächen mit Wohnbauflächen durchaus gerechtfertigt und städtebaulich sinnvoll. Der vorgesehene pauschale Abstand ist vertretbar.

Das Regierungspräsidium Stuttgart verwies hinsichtlich der Sieglungsabstände auf ein Rundschreiben des Umweltministeriums. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Abwägung gebietsbezogen unter Berücksichtigung aller örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten erfolgt. Vor diesem Hintergrund bestehen gegen den pauschalen Abstand zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen von 1.000 Meter beziehungsweise zu Aussiedlerhöfen und Wohnplätzen von 700 Meter rechtliche Bedenken.

Herr Fuhrmann legte dar, dass in dem Schreiben des Umweltministeriums darauf hingewiesen wird, dass die Planungsträger die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der planerischen Abwägung zu Wohngebieten Abstände von 1.000 Meter oder mehr rechtssicher festzulegen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart erinnerte daran, dass der Windenergie substantiell Raum zu schaffen ist. Es wird 1,6 Prozent des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplans als Konzentrationsfläche ausgewiesen. Aufgrund der Windhöffigkeit sollte eine größere Konzentrationsfläche ausgewiesen werden. Hierzu sollten die Siedlungsabstände verkleinert werden.

Herr Fuhrmann teilte diese Einschätzung nicht. Mit 1,62 Prozent der Konzentrationsflächen im Verhältnis zum Gesamtgebiet liegt die Flächenausweisung klar über den der Gemeinde bekannten von der Rechtsprechung anerkannten Verhältniszahlen. Außerdem ergab die Prüfung, dass Potenzialflächen aus Artenschutzgründen zu reduzieren sind. Bei einer Vergrößerung der Potenzialflächen wäre beispielsweise der Rotmilan dennoch da.

Die Luftfahrtbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart mache darauf aufmerksam, dass Bauwerke mit einer Höhe über 100 Meter über Grund zu einer Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs führen.

Herr Fuhrmann erläuterte dem Gremium, dass Windkraftanlagen über 100 Meter über Grund beleuchtet sein müssen. In den späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen wird dies zu beachten sein.

Das Landesamt für Geologie, Rohstoff und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg ist zuständig für die Belange Hydrogeologie und Rohstoffgeologie. Beispielsweise könnte durch den Bau der Fundamente, der Anlage der Kabeltrassen und der Schaffung von Zufahrten zu den Standorten der Grundwasserschutz beeinträchtigt werden.

Herr Fuhrmann empfahl dem Gemeinderat, von den Hinweisen Kenntnis zu nehmen. Eine Berücksichtigung im Flächennutzungsplanverfahren ist nicht erforderlich. Einzelheiten werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen geprüft.

Die Abteilung Forstdirektion beim Regierungspräsidium Tübingen forderte Ausgleichsmaßnahmen für dauerhafte Waldinanspruchnahmen. Hierzu sind flächengleich Ersatzaufforstungen vorzunehmen.

Herr Fuhrmann ist der Auffassung, dass dies die späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren betrifft. Erst dort ist der konkrete Anlagenstandort bekannt. Die Flächennutzungsplanung stellt lediglich Konzentrationsflächen dar. Eine Korrektur der Planung ist nicht erforderlich.

Die Abteilung Forstdirektion beim Regierungspräsidium Tübingen wies außerdem auf den Generalwildwegeplan hin. Möglicherweise können durch Windenergieanlagen Wildtierkorridore beeinträchtigt werden.

Die Einschätzung kann erst dann sachgerecht erfolgen, wenn die konkreten Standorte von Windkraftanlagen feststehen, so Herr Fuhrmann. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist dies nicht möglich, sondern erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Eine Korrektur der Planung ist nicht erforderlich.

Die Abteilung Forstdirektion beim Regierungspräsidium Tübingen regte eine Neuabgrenzung der Konzentrationszone westlich von Blaufelden bei Wittenweiler unter Aussparung der nördlichen Waldflächen an.

Diese Anpassung hätte bei der Flächenausweisung des Regionalverbandes erfolgen müssen, so Herr Fuhrmann. Die Gemeinde Blaufelden kommt hier ihrer Pflicht zur Anpassung ihrer Planung an die Planung des Regionalverbandes nach.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken trägt die Planung der Gemeinde Blaufelden mit.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall beteiligte sich als untere Naturschutzbehörde, untere Baurechtsbehörde, untere Immissionsschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Landwirtschaftsbehörde, untere Forstbehörde, untere Flurneuordnungsbehörde, untere Vermessungsbehörde, untere Gesundheitsbehörde sowie als Amt für Straßenbau und Nahverkehr am Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Blaufelden.

Zu den Hinweisen des Landratsamtes merkte Herr Fuhrmann an, dass diese bekannt sind und zur Kenntnis genommen werden sollten.

Von den Stellungnahmen der technischen Behörden wie Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr war nur eine Kenntnisnahme notwendig. Eine Korrektur der Flächennutzungsplanung war nicht erforderlich.

In der privaten Stellungnahme 1 wurde gerügt, dass für die Windkraftanlagen westlich von Blaufelden bei Wittenweiler kein ordnungsgemäßes naturschutzrechtliches Verfahren durchgeführt wurde, obwohl sich in diesem Gebiet Rotmilane aufhalten.

Die Rechtswirksamkeit der genehmigten Anlagen bei Wittenweiler ist nicht Gegenstand des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens, so Herr Fuhrmann. Diese Windkraftanlagen sind zu berücksichtigen. Gegebenenfalls müssten die Baugenehmigungen angefochten werden.

In der privaten Stellungnahme 1 wurde beanstandet, dass das Kreisplanungsamt beim Landratsamt Schwäbisch Hall für die Gemeinde Blaufelden das Flächennutzungsplanverfahren macht. Hier besteht eine unzulässige Interessenkollision, die zur Rechtswidrigkeit der Planung führen kann.

Herr Fuhrmann verdeutlichte, dass das Kreisplanungsamt keine baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen erteilt. Das Kreisplanungsamt wurde von der Gemeinde Blaufelden lediglich mit der Planung beauftragt. Eine Interessenkollision ist mit nichts zu begründen.

In der privaten Stellungnahme 2 wurde befürchtet, dass Schall und Schattenschlag bei Tag sowie die rote Befeuerung der Anlagen bei Nacht Mensch und Tier auf die Dauer stark belasten werden.

Herr Fuhrmann stellte klar, dass eine Schallimmissionsprognose und der Schattenwurf erst in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sachgerecht beurteilt werden können, wenn der konkrete Standort und Anlagentyp feststehen. Um mögliche Beeinträchtigungen zu verringern, wird bei Windparks versucht, das Blinken zeitlich zu vereinheitlichen. Gleichzeitig werden neue Technologien erforscht, um eventuell auf eine dauerhafte Befeuerung von Windenergieanlagen zukünftig verzichten zu können. In der Flächennutzungsplanung ist eine Korrektur nicht erforderlich.

In der privaten Stellungnahme 2 wurde angedeutet, dass die Konzentrationsfläche D südwestlich von Engelhardshausen mit 0,6 Hektar sehr klein ist. Die Fläche fällt in das kommunale Ausschlusskriterium, keine Fläche unter 20 Hektar auszuweisen.

Herr Fuhrmann erklärte hierzu, dass es sich nicht um eine Einzelfläche im klassischen Sinne handelt, sondern um eine interkommunale Fläche. Wenige Meter angrenzend hat die Gemeinde Rot am See eine größere Konzentrationsfläche ausgewiesen.

In der privaten Stellungnahme 3 wurde die Meinung vertreten, dass die Bevölkerung auf der Hohenloher Ebene zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt ist. Blaufelden weist 7 genehmigte Windenergieanlagen bei Wittenweiler auf und 3 Windenergieanlagen drehen sich im Grenzgebiet zu Schrozberg.

Herr Fuhrmann hob hervor, dass die 3 erwähnten Windkraftanlagen im Grenzgebiet zu Schrozberg auf Schrozberger Gemarkung stehen und daher nicht für Blaufelden „angerechnet“ werden können.

In der privaten Stellungnahme 3 wurde behauptet, dass in Hohenlohe ein Windrad nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.

Herr Fuhrmann betonte, dass die Wirtschaftlichkeit kein Aspekt ist, der auf Ebene der Flächennutzungsplanung geprüft wird. Die Wirtschaftlichkeit hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht Grundlage des Prüfverfahrens der Gemeinde Blaufelden. In der Flächennutzungsplanung geht es nur darum, im Außenbereich grundsätzlich zulässige Nutzungen städtebaulich zu steuern.

In der privaten Stellungnahme 4 wurde unterstellt, dass die Gemeinde Blaufelden auf den Regionalverband eingewirkt hat, die anfänglich genehmigten Anlagen 1 und 7 westlich von Blaufelden bei Wittenweiler aus der geplanten Fläche herausfallen zu lassen.

Herr Fuhrmann dementierte dies. Der Regionalverband hat eine eigene Planung für die gesamte Region betrieben, die er mitnichten auf die Planungsabsichten der Gemeinde Blaufelden abgestellt hat. Darüber hinaus genießen genehmigte Anlagen wie gebaute Anlagen Bestandsschutz. Daher kann die genehmigte Anlage 1 auch weiterhin fertig gebaut werden.

In der privaten Stellungnahme 5 wurde ausgeführt, dass die Standorte der Windenergieanlagen 1 und 7 westlich von Blaufelden bei Wittenweiler nicht mehr im Teilflächennutzungsplan „Windenergie Blaufelden“ enthalten sind. Hiergegen richtet sich die Einwendung der hiervon betroffenen Privatpersonen. Eine ersatzlose Verzichtserklärung auf die Windkraftanlagen 1 und 7 habe fast schon existenzielle finanzielle Auswirkungen und bereite erhebliche Sorgen.

Dadurch, dass die beiden Windkraftanlagen 1 und 7 sich außerhalb der Konzentrationsfläche befinden, ist keine Verzichtserklärung notwendig, wie Herr Fuhrmann begründete. Die beiden Anlagen haben, wie gebaute Anlagen auch, Bestandsschutz.

In der privaten Stellungnahme 5 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Größe und Turmhöhe nicht über das jetzt Vorgesehene hinaus genehmigt beziehungsweise überschritten werden sollten.

Herr Fuhrmann klärte darüber auf, dass die Gemeinde Blaufelden keine Höhenbeschränkung festgelegt hat.

In der privaten Stellungnahme 5 wurde gewünscht, dass gesicherte Gewerbesteuereinnahmen aus dem wirtschaftlichen Betrieb aller Windenergieanlagen im Gemeindegebiet das Ziel sein sollten.

Herr Fuhrmann erläuterte, dass Gewerbesteuereinnahmen nicht Gegenstand der vorliegenden Flächennutzungsplanung sind. Diese basiert auf städtebaulichen Überlegungen.

Kreisplaner Fuhrmann erläuterte dem Gremium, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Blaufelden nur noch folgende Konzentrationsflächen im Verfahren sind: Die Konzentrationsfläche A südlich von Billingsbach, die Konzentrationsfläche BRV westlich von Blaufelden bei Wittenweiler und die Konzentrationsfläche D südwestlich von Engelhardshausen. Anträge auf Genehmigung von Windkraftanlagen außerhalb dieser Flächen sind nicht mehr genehmigungsfähig. Bei Anträgen auf Genehmigung von Windkraftanlagen innerhalb dieser Flächen prüft das Landratsamt in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren den Lärmschutz, Auswirkungen durch Schattenwurf, den Artenschutz und so weiter. Das Einvernehmen der Gemeinde Blaufelden zu diesen Bauvorhaben kann innerhalb des beschlossenen Flächennutzungsplanes grundsätzlich nicht mehr verweigert werden.

Nach der sich anschließenden Beratung erging auf Antrag von Bürgermeisterin Weber folgender einstimmiger Beschluss: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird den vorliegenden Lösungsvorschlägen zugestimmt. Die Flächen A südlich von Billingsbach, BRV westlich von Blaufelden bei Wittenweiler und D südwestlich von Engelhardshausen werden als Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie Blaufelden“ dargestellt. Die bisherigen Darstellungen zu Flächen für Windkraftanlagen entfallen. Damit stehen die übrigen Flächen im Gemeindegebiet zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht mehr zur Verfügung.

Vorberatung Haushaltsplan 2017

Gemeindeoberamtsrat Roland Bach führte aus, dass bei der Gewerbesteuer im Jahr 2017 von 2.800.000 Euro ausgegangen werden kann. Dies sind 100.000 Euro weniger als im Haushaltsplan 2016 für 2017 vorgesehen waren. Jedoch führt dies dazu, dass 24.000 Euro weniger an Gewerbesteuerumlage abgeführt werden müssen. Die Prognosen für die Gemeinschaftssteuern liegen in etwa in der Höhe, wie diese im Haushaltsplan 2016 für das Jahr 2017 vorhergesagt wurden. So beläuft sich der Einkommensteueranteil auf 2.240.000 Euro, der Umsatzsteueranteil beträgt 403.000 Euro und der Familienlastenausgleich macht 180.000 Euro aus. Deutliche Verbesserungen ergeben sich bei den Schlüsselzuweisungen durch einen höheren Kopfbeitrag und höhere Einwohnerzahlen gegenüber der Prognose aus dem Haushaltsplan 2016. Dies führt dazu, dass von einem Planansatz von 1.318.000 Euro ausgegangen werden kann – 303.000 Euro mehr als 2016 für 2017 eingeplant wurden. Damit konnten die Minderungen bei der Gewerbesteuer mehr als ausgeglichen werden. Der Kreisumlagesatz bleibt bei 34,5 Prozent. Die Gemeinde muss deshalb 2.142.000 Euro an den Landkreis abführen. Die Finanzausgleichsumlage beläuft sich auf 1.450.000 Euro. Insgesamt verbessern sich die allgemeinen Deckungsmittel im Einzelplan 9 (Steuern, Zuweisungen, Umlagen) um 233.500 Euro gegenüber der Planung aus dem Jahr 2016 für das Jahr 2017. Jedoch werden diese Mittel dringend benötigt, um die Investitionen im Vermögenshaushalt zu finanzieren. Im Jahr 2017 kann eine Zuführung von 554.000 Euro vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden.

Im Vermögenshaushalt („Investitionshaushalt“) wird der Neubau des Dorfzentrums Wiesenbach (Feuerwehrmagazin, Kindergarten, Dorfgemeinschaftsraum, Jugendraum, Ortsverwaltung) in Angriff genommen. Hierfür sind 1.000.000 Euro an Ausgaben und 450.000 Euro an Einnahmen eingeplant. Der Ausbau der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet soll fortgesetzt werden. Im Jahr 2017 sind Ausgaben von 350.000 Euro berücksichtigt. An Einnahmen wird mit 210.000 Euro gerechnet. Außerdem wird eine weitere Rate von 60.000 Euro für die Erweiterung des Feuerwehrmagazins Herrentierbach eingeplant. Für den Bau von weiteren Löschwasserbehältern in Gammesfeld, Brüchlingen, Lentersweiler / Erpfersweiler und in Blaufelden im Industriegebiet „West“ werden Mittel von 105.000 Euro vorgesehen. Für den Umbau des Feuerwehrmagazins Blaufelden für die Feuerwehr und das DRK werden 115.000 Euro berücksichtigt. Zusätzlich werden 32.000 Euro für die Beschaffung von neuen Einsatzjacken der Feuerwehr eingeplant, nachdem die bisherigen Jacken in keinem guten Zustand mehr sind. Bei der Städtebauförderung streben wir dem Ende entgegen, so Gemeindeoberamtsrat Bach. Für 2017 wurde letztmals eine Förderung beantragt. Es sind deshalb nochmals Einnahmen von 30.000 Euro und Ausgaben von 50.000 Euro berücksichtigt. Für die Umgestaltung im Bereich Taubenrain in Blaufelden sind noch Restmittel vorhanden (50.000 Euro). Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die LED-Technik sind 2017 Mittel in Höhe von 80.000 Euro eingeplant. Als Zuschuss wird mit 20.000 Euro gerechnet. Das Grundstücksumsatzkonto weist Einnahmen von 90.000 Euro und Ausgaben von 300.000 Euro aus. Hierbei ist an den Erwerb von Tauschland und der Grundstücksfläche für das Dorfzentrum Wiesenbach gedacht.

Aufgrund der geringen Schlüsselzuweisungen und hohen Umlagen muss zum Ausgleich ein Betrag von 600.000 Euro aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Der Stand der allgemeinen Rücklage liegt zum 31. Dezember 2017 voraussichtlich bei 630.000 Euro. Die Mindestrücklage beläuft sich auf 298.000 Euro. Zusätzlich wird eine Kreditaufnahme von 450.000 Euro benötigt. An Tilgungen sind 275.000 Euro vorgesehen. Der Schuldenstand liegt zum 31. Dezember 2017 voraussichtlich bei 3.220.000 Euro. Es ergibt sich somit rein rechnerisch eine Verschuldung von rund 612 Euro pro Einwohner.

Es ist weiterhin Vorsicht geboten, so Gemeindeoberamtsrat Bach. Es werden wieder sehr hohe Zuschüsse für Investitionen eingeplant. Ob diese in voller Höhe bewilligt werden, ist unsicher. Insgesamt stimmt der Haushaltsplan 2017 zuversichtlich.

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig, auf der vorliegenden Basis den endgültigen Haushaltsplan für das Jahr 2017 und die Mittelfristige Finanzplanung bis 2020 zu erstellen. Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2017 wird für die Gemeinderatssitzung am 20. Februar 2017 anvisiert.

Jahresrückblick


Bürgermeisterin Weber blickte auf die Arbeit des Gemeinderates in dem zu Ende gehenden Jahr zurück – was gemeinsam vorbereitet, durchgeführt und für die folgenden Jahre vorgeplant wurde. Viel ist geschehen im Jahr 2016, so das Fazit von Bürgermeisterin Weber. Sie bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Blaufelden, dem Gemeinderat, den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Ortschafträten für die produktive und jederzeit sehr sachorientierte Zusammenarbeit.